kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Nach dem ersten Diebstahl werden vier Finger abgeschnitten 31. Juli 2010

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 06:00

„Dem Dieb und der Diebin, schlagt ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben; eine abschreckende Strafe von Allah aus“ (Sure Almaada – Tisch:38).


IGFM: Menschenrechtler protestieren gegen neue Amputationen in der Islamische Republik Iran – Hintergründe über die grausamen Amputationsanweisungen im islamischen Rechtssystem Frankfurt am Main.

Kath.net/IGFM: Am gestrigen Donnerstag sollen fünf Personen wegen Diebstahls jeweils an den Händen amputiert worden sein. Akbar Biglori, der Staatsanwalt der westiranischen Provinz Hamedan, kritisierte, dass die Amputationen nicht in der Öffentlichkeit, sondern in einer Haftanstalt vollstreckt wurden. Der Grund dafür sei seiner Meinung nach zu verhindern, dass „der Feind daraus schließen würde, der Islam sei eine gewaltsame und die Menschenrechte verletzende Religion“. Nach Ansicht des Staatsanwalts seien die Amputationen aber der Wille Gottes und dienten dazu, anderen Dieben „eine Lektion“ zu erteilen.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte die Amputationen scharf, da es sich bei „Amputationen um eindeutig grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen handle, die vom Völkerrecht geächtet sind“. Grundlage für die Amputationen ist das islamische Rechtssystem, die Scharia. In der Islamischen Republik Iran ist die Bestrafung für Diebstahl im Art. 201 des iranischen Strafrechtes formuliert: „Die Hadd-Strafe für Diebstahl
Art. 201 – Die hadd-Strafe ist, wie im Folgenden erläutert:
a) beim ersten Mal Abschneiden von vier Fingern der rechten Hand des Diebes von ihrem Ansatz an, so dass ihm sechs Finger und die Handfläche verbleiben.
b) beim zweiten Mal Abschneiden des linken Fußes des Diebes und zwar von unten her am Fußrist, so dass der der halbe Fuß und ein Teil des Fußballens übrig bleiben.
c) beim dritten Mal lebenslange Gefängnisstrafe.
d) beim vierten Mal, wenn der Dieb auch im Gefängnis noch stiehlt, die Todesstrafe“.

 

1 Responses to “Nach dem ersten Diebstahl werden vier Finger abgeschnitten”

  1. Bla bla bla Says:

    Da in Deutschland die meisten Chefs ihre Arbeiter beklauen, z.B. durch Unterbezahlung,
    wäre das Handabhacken eine sinnvolle Methode endlich mal das kapitaistische
    asoziale Gesindel in seiner finanziellen Habgier zu stoppen.


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