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Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Kein Asyl für ägyptische Brüder – eine Anklage 21. Oktober 2010

Filed under: Koptenverfolgung — Knecht Christi @ 06:28

Die koptischen Brüder Dr. Seti und Makram Schenuda, die in Ägypten zahlreiche Morddrohungen erhielten, deren Wohnung niedergebrannt wurde und die Mordanschläge überlebten, schafften es, Ägypten zu verlassen. In Deutschland ließen sich der Arzt und der Bauingenieur zunächst von Fachanwälten beraten, jedoch lautete die Antwort, dass in Deutschland die meisten Asylanträge von Kopten abgelehnt werden. Nach erfolgter Ablehnung würde die Auslieferung an Ägypten erfolgen, was für die Brüder der sichere Tod bedeuten würde. So wurde im Juni in Alexandria ein Antikorruptionskämpfer in einem Treppenhaus von zwei Polizisten zu Tode gefoltert, weil er es wagte, einen Handy-Film zu verbreiten, der die Korruption ägyptischer Polizisten im Zusammenhang mit Drogenhandel dokumentierte. Dieser Tod wurde vom ägyptischen Innenministerium sowie den staatlichen Medien durch Lügen vertuscht. Gewalt und Willkür durch Polizeibeamte ist nach Angaben der IGFM in Ägypten alltäglich. Auch in den USA können die Brüder kein Asyl erhalten. Zur Zeit befinden sie sich in Schweden, wo ebenfalls der Asylantrag abgelehnt wurde, sie werden dort nur geduldet (= Aussetzung der Abschiebung für eine gewisse Zeit).

Warum sind Dr. Seti und Makram Schenuda aus Ägypten geflüchtet? Was haben sie getan? Sie haben sich gegen die Diskriminierungen von Kopten gewehrt, sie haben Folter und Mord an Kopten, nur weil diese Christen sind, verurteilt. Sie haben sich für die Menschenrechte der Kopten eingesetzt und Anzeigen erstattet, sie haben der Staatsanwaltschaft Dokumente und Beweismaterial vorgelegt, aus denen hervorgeht, welche Politiker und hochrangige Offiziere hinter den Massakern an den Kopten in den letzten 35 Jahren standen, bei denen bis zum heutigen Tage keiner der Mörder und Unruhestifter verurteilt wurde. Die Morddrohungen nahmen zu, nachdem Dr. Schenuda seine Erkenntnisse in der ägyptischen Presse und auf koptischen Webseiten veröffentlichte. Dabei wurden auch einige Machenschaften der Moslembrüder entlarvt, z.B. wie sie alle Ministerien und Behörden unterwanderten und eroberten. Details sind dem folgenden Artikel zu entnehmen:
https://koptisch.wordpress.com/2010/10/05/appell-an-alle-blogger-mit-der-bitte-um-beistand/

Zum besseren Verständnis der Lage der Brüder Schenuda möchte ich kurz auf die Bestimmungen und Konventionen hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Asyl eingehen, denn dann wird ersichtlich, dass es für einen Flüchtling doch gar nicht so einfach ist, Asyl gewährt zu bekommen, denn die Souveränität der Staaten bezüglich der Asylgewährung wird höher eingestuft als der Schutz der Menschen, die Menschenrechtsverletzungen erlitten haben und aus Furcht vor Folter und Tod aus ihrem Heimatland geflohen sind:

= Lt. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet wurde, ist ein Flüchtling eine Person (Art. 1), die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung nicht dorthin zurückkehren und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Art. 33 GFK garantiert das Völkerrecht des Rückschiebeverbots (Non-Refoulment-Prinzip). Staaten dürfen Flüchtlinge also nicht in Länder zurückschicken, wo Verfolgung und Gefahr für Leib und Leben drohen. Allerdings sind Staaten bezüglich der Asylgewährung frei, weil die Flüchtlingskonvention den Staaten keine Verpflichtungen zur Asylgewährung auferlegt.

Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ von 1950 enthält kein Recht auf Asyl, jedoch enthält sie das Rückschiebeverbot, denn niemand darf Folter erleiden, so diese bei Rückführung droht [Art. 3, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)].

= Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948: Art. 14 Abs. 1 garantiert jedem Verfolgten in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu genießen. Das heißt aber nicht, dass jeder ein Menschenrecht auf Asyl hat, sondern jeder kann lediglich aus seinem Heimatland flüchten. Lt. Völkerrecht ist das Asylrecht das Recht des Staates, Flüchtlinge aufzunehmen oder abzuweisen.
= UN-Folter-Konvention (FoK): Auch hier wird gemäß des „Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ von 1984 lediglich der Schutz vor Rückschiebung bei drohender Folter garantiert.

Noch viel schwieriger wird die Lage, wenn man die Fluchtgründe lt. Flüchtlingsrat betrachtet. Nichtstaatliche Verfolgung wie die Verfolgung von militanten Gruppen gilt oft nicht als Asylgrund, da es heißt, dass sich der Staat um Schutz bemüht oder die Verfolgung nicht überall im Land vorherrscht. Selbst erlittene Verfolgung kann zur Ablehnung eines Asylantrages führen, denn sie muss schwerwiegend sein. Inhaftierung, Verhöre und Schläge sind kein hinreichender Grund für eine Anerkennung des Asyls, zumal eine Inhaftierung ein Schutzinteresse des Herkunftsstaates bedeutet. Selbst ein Bürgerkrieg muss kein Asylgrund darstellen, sondern nur dann, wenn eine persönliche Verfolgung aus politischen Gründen, die eine Bedrohung für Leib und Leben darstellt, bewiesen werden kann.

Des weiteren sind Hungersnöte, Umweltkatastrophen, Vergewaltigungen, Unterdrückung von Frauen, Homosexualität und sexuelle Gewalt keine zwingenden Asylgründe, da gewisse Dinge wie Kleidervorschriften (Burka) hinzunehmen sind, Homosexualität nicht öffentlich ausgelebt werden muss und es u.U. auch Ausweichmöglichkeiten in andere Gebiete des Landes gibt. Eine drohende Beschneidung stellt allerdings einen Asylgrund, der zur Anerkennung führen kann, dar. Ebenso führt seit einigen Jahren die religiöse Unterdrückung zur Anerkennung eines Asylantrages, denn Menschen haben das Recht, ihre Religion öffentlich zu bekennen, sie müssen diese nicht mehr heimlich ausleben (diese Argumentation führte noch vor 2005 zur Ablehnung eines Asylantrages), weshalb viele aramäische Christen aus dem Irak trotz der Bedrohungen durch Moslems während des noch immer stattfindenden Bürgerkrieges und zahlreicher Ermordungen kein Asyl in Deutschland erhielten.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, warum denn den Brüdern Schenuda kein Asyl gewährt wird, obwohl sie religiös unterdrückt und verfolgt werden – von staatlicher sowie von nichtstaatlicher Seite, obwohl auf sie bereits Mordanschläge verübt wurden, ihr Haus niedergebrannt wurde, obwohl Kopten im gesamten Staat Ägypten verfolgt bzw. diskriminiert und benachteiligt (gut bezahlte Jobs in der freien Wirtschaft werden nur an Muslime vergeben) werden, ihnen elementare Bürgerrechte vorenthalten werden? Noch heute erfolgen Zwangsislamisierungen von Kopten, insbesondere von koptischen Mädchen, die entführt und vergewaltigt werden. Obwohl Ägypten die UNO-Menschenrechtskonvention von 1948 unterschrieben hat und somit die Gleichstellung aller Menschen im Staat zu gewährleisten hat, sind die Kopten doch unterprivilegiert. Eine Aussage eines Kopten vor Gericht gegenüber der eines Moslems zählt nicht, der Moslem erhält Recht, zumal alle Richter Moslems sind. Vom Besuch der Alazhar-Universität sind sie ausgeschlossen, aber ausländische Moslems erhalten vom ägyptischen Staat Stipendien für den Besuch der Alazhar-Universität, nicht aber die Urbevölkerung des Landes Ägypten, die Kopten, die auch ihre Sprache nicht sprechen dürfen. Zum Islam konvertierte Kopten dürfen nicht wieder zum Christentum rekonvertieren. Artikel 18 der „Allgemeinen Menschenrechtserklärung“sieht aber vor, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Religion zu wechseln. Genehmigungen zum Bau oder nur zur Reparatur einer Kirche werden nicht erteilt. Am schlimmsten sind jedoch die Überfälle auf Kopten, wobei eine strafrechtliche Verfolgung der Täter nicht erfolgt. Die Polizei ergreift auch niemals Partei für die Kopten, sondern stellt sich auf die Seite der Täter, der Moslems. Im Übrigen gelten Folter und Misshandlung, eingeschränkte Meinungsfreiheit und unfaire Gerichtsverfahren. Das ist die Realität, aber alle verschließen die Augen davor. Hier ein interessanter Artikel zum Leid der Kopten: http://europenews.dk/de/node/32288

Die meisten islamischen Staaten haben die “Allgemeine Menschenrechtserklärung” der Vereinten Nationen von 1948 unterzeichnet – so auch Ägypten. Diese Erklärung beinhaltet unter anderem ein “Verbot der Diskriminierung” (Art. 2) und “Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit” (Art. 18). Die wenigsten islamischen Länder halten sich allerdings an diese Menschenrechtserklärung (siehe Open Doors: Weltverfolgungsindex!). Sie haben ihre eigene „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990. In Ägypten ist der Islam offizielle Staatsreligion und „die Hauptgrundlage der Rechtsprechung ist das Islamische Recht“ (Artikel 2 der Verfassung). Gleichzeitig heißt es in Artikel 40: „Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Sie haben dieselben bürgerlichen Rechte und Pflichten, ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Sprache oder Religion oder ihres Glaubens“. Der Staat garantiert laut Artikel 46 „die Glaubensfreiheit und die freie Ausübung des Glaubens“. Tatsächlich jedoch besagt die Religionsfreiheit nur Kultusfreiheit. Es gibt vielfältige gesellschaftliche Diskriminierungen und immer wieder gewaltsame Übergriffe gegen koptische Kirchen und Klöster. Dies alles aber wird von der EU ignoriert.

Der jüngst verabschiedete Aktionsplan Ägypten-EU sieht zwar auch einen Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte vor. Doch die menschenrechtlichen Anforderungen an Ägypten wurden hier zur Wirkungslosigkeit verwässert. „Wirtschaftlich kooperiert Ägypten gerne mit der EU, aber bei den Menschenrechten lässt die Regierung Mubarak nicht mit sich reden“, sagte der Nahost-Experte von Amnesty International, Ali Al-Nasani. Drei Wochen nach Annahme des Aktionsplans legalisierte eine Volksabstimmung eine Verfassungsreform, die Notstandsparagraphen in ständiges Recht umwandelt und Antiterror-Gesetze verschärft. „Dies wird der Folter weiter Vorschub leisten“, sagte Al-Nasani.

Ja, Ägypten lässt nicht zu, dass ein Land seinen Ruf beschädigt. Wirtschaftliche Beziehungen zu Ägypten stehen im Vordergrund, aber wenn das wichtiger ist als die Menschenrechte der verfolgten Kopten, dann kann man eher von ungebremster Gewinnmaximierung um jedem Preis reden. Aber dieser Preis ist zu hoch. Zudem ist Ägypten das Imperium „der Religion des Friedens“ (neben Mekka). Alazhar ist die älteste Universität der Welt, die einflussreichste Moschee des sunnitischen Islam. Keine Fatwas finden mehr Beachtung als jene der Alazhar, und kaum jemand hat mehr Autorität in der islamischen Welt als die Gelehrten dieser Hochschule in Kairo. Nun, da wird es schwierig, als Kopte Asyl in Deutschland zu erhalten.

Die zweite Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt, ist die, warum aber so vielen Moslems – Christen sollen ja nicht privilegiert werden – in Deutschland Asyl gewährt wird, denn im Sommer 2008 – irakischen Christen sollte Asyl in Europa gewährt werden – hieß es auf der EU-Innenministerkonferenz, dass eine Privilegierung bedrohter Menschen, nur weil sie Christen sind, nicht möglich ist. Allerdings konnten in den 90er Jahren Hunderttausende von Muslimen aus Bosnien hier aufgenommen werden. 2010 sieht es nicht anders aus; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nennt in „Aktuelle Zahlen zu Asyl“, Ausgabe von September 2010:“Bei den Top-Ten-Ländern im Zeitraum Januar bis September 2010 steht Afghanistan an erster Stelle mit einem Anteil von 15,3%. Den zweiten Platz nimmt der Irak mit einem Anteil von 15,0% ein. Danach folgt Serbien mit 7,0%. Damit entfällt mehr als ein Drittel (37,3%) aller seit Januar 2010 gestellten Erstanträge auf die ersten drei Herkunftsländer.

Am 21.1.2010 meldet das Bundesamt für MuF: “In Bezug auf die Asylentscheidungen ergab sich im Jahr 2009 folgendes Bild: 8.115 Personen – darunter 5.517 Iraker – erhielten 2009 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (28,2% aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.611 Personen (5,6%) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz)“. Weiter: “Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahr bei 8 von 9 Hauptherkunftsländern an (ohne Berücksichtigung von Kosovo), und zwar zwischen 1,5 (Türkei) und 413,7 (Afghanistan) Prozent. Nur beim Irak gab es einen geringen Rückgang um 4,4% (-298 Asylbewerber).

Mit Abstand stärkstes Herkunftsland im Jahr 2009 wurde, wie schon im Vorjahr, der Irak. Der Asylbewerberzugang sank nur leicht von 6.836 im Jahr 2008 auf nunmehr 6.538. 45 Prozent der Antragsteller waren Kurden. Zudem entfielen 14,5% (781) aller Asylfolgeanträge auf den Irak (Vorjahr: 1.552 Anträge, 26,2%). Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2009 lag Afghanistan (3.375 Erstanträge). Die Zahl der Asylerstanträge stieg um 2.718 (+413,7 Prozent) deutlich an, nachdem sie in den davor liegenden 7 Jahren stets rückläufig war. Die Türkei liegt auf Platz 3 der Hauptherkunftsländer. Seit 2007 ist hier der jährliche Zugang von Asylbewerbern relativ stabil. 2009 kamen insgesamt 1.429 Asylerstantragsteller, 21 mehr als im Vorjahr (+1,5%). Der Anteil von Personen kurdischer Volkszugehörigkeit an allen türkischen Asylbewerbern blieb 2009 mit gut 79 Prozent im Vergleich zu 2008 (78%) stabil“.
Quelle: http://www.bamf.de/nn_442622/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/DasBAMF/2010/100121-0002-pressemitteilung-bmi.html

Leider macht das Bundesamt für MuF keine Angaben zur Religionszugehörigkeit, aber ich darf annehmen, dass es sich bei den Irakern und Afghanen um Moslems handelt, die vor dem Dschihad ihrer Glaubensbrüder geflohen sind. Bei den Türken handelt es sich um Kurden. Aber zwei Ägyptern wird kein Asyl gewährt. Sie brauchen erst gar keinen Asylantrag stellen. Ägypten ist schließlich ein Staat, der die Menschenrechtserklärung von 1948 unterschrieben hat. Er ist zudem ein Handelspartner der EU. Neben den irakischen, afghanischen und türkischen Flüchtlingen (an 4. Stelle liegt der Kosovo), deren Asylanträge anerkannt wurden, dürfen auch türkisch-muslimische Importbräute (oftmals Cousinen) nach Deutschland einreisen, ebenso meistens nordafrikanische Beznesser, wobei ich der Ansicht bin, dass der in Deutschland lebende Türke oder Deutsch-Türke, wenn er denn eine in der Türkei lebende Türkin heiraten möchte, doch auch dann in die Türkei ziehen kann. Das gilt auch für die deutsche Touristin, die sich in einen marokkanischen Kellner oder tunesischen Animateur verliebt. Warum zieht sie, wenn sie ihn denn heiraten will, nicht nach Nordafrika? Nein, er darf nach Deutschland einreisen, sich nach Erhalt der unbefristeten Niederlassungserlaubnis scheiden lassen und seine Landsmännin heiraten und einreisen lassen. Auch einem Terroristen wie Khaled Al-Masri wurde Asyl gewährt, 1994 erhielt er sogar die deutsche Staatsbürgerschaft. Er war schließlich mit einer Deutschen verheiratet und ließ nach der Scheidung seine libanesische Frau nach Deutschland einfliegen. Heute lebt diese große Familie von Hartz4, erhält Kindergeld, sozialpädagogische Betreuung und Prozesskostenhilfe, denn Al-Masri weist ein langes Strafregister auf. Aber anscheinend ist die Islamisierung Deutschlands noch nicht weit genug fortgeschritten. In NRW, ein Bundesland mit 18 Millionen Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von 524 Einwohnern pro km², ist noch genug Platz. Für zwei mutige und hochgebildete Kopten, dem Arzt Dr. Seti Schenuda und seinem Bruder, dem Bauingenieur Makram Schenuda, ist dagegen kein Platz vorhanden. Die Erfahrung lehrt, dass Kopten erst gar nicht versuchen sollen, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, da die meisten abgelehnt werden und die Abschiebung nach Ägypten früher oder später erfolgt, zumal im Falle der Brüder Schenuda die Staatsanwaltschaft die Rückkehr erwartet.

Ja, die Islamisierung Deutschlands, Europas, die Forcierung der Islamisierung Europas durch Zuwanderung und Einbürgerung von immer mehr Moslems und damit die Forcierung des Untergangs des Abendlandes sowie der abendländischen Kultur, die beste, die es je gab und gibt, widert mich an, die Dummheit, die Naivität, die Unwissenheit und der vorauseilende Gehorsam unserer Politiker widert mich an. Ungerechtigkeit widert mich an. Aber wir wissen ja nun, dass der Islam zu Deutschland gehört – so unser Bundespräsident Wulff.

Das schreibt Dr. Seti Schenuda (Übersetzung: Knecht Christi): “Ich und mein Bruder finden keinen Staat, bei dem wir Schutz finden könnten. Wir sind auf der Flucht und fürchten uns vor Folter und Tod. Die ägyptischen Sicherheitsbehörden jagen uns, als ob wir Mörder, Diebe oder Terroristen wären, obwohl diesen Schwerverbrechern in vielen Ländern der Welt Asyl gewährt wird; in den Ländern der freien Welt, wo es Tag und Nacht über die Menschenrechte, Meinungs- und Religionsfreiheit gepredigt wird. Dieselben Länder denken aber an der ersten Stelle an ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den Ländern, wo die Menschenrechte und jegliche Art von Freiheit mit den Füßen getreten werden. Dabei werden die verfolgten Christen und die Konvertiten völlig ignoriert, um die Geschäfte mit diesen Ländern nicht zu gefährden. Was sind denn ein paar Kopten wert im Vergleich zu Öl, Erdgas und jeder Menge Investitionen? Soll Deutschland einen Verbündeten wie Ägypten verlieren? Soll Schweden zugeben, dass der Islam der Kern des Terrors ist“?!?

Nun, die Folterer der Christen des Orients werden von den deutschen Politikern hofiert, jede Forderung wird erfüllt, aber umgekehrt werden keine Forderungen und Bedingungen gestellt. Aber dieser Kulturverrat und der Verrat an den gedemütigten Menschen, die sich dem Islam nicht unterwerfen wollen, lohnt sich nicht. Diese rückständigen Staaten benötigen das Know-How der westlichen Wissenschaftler, sie würden Europa aus der Hand fressen, wenn die Europäer sich nicht anbiedern würden, an vorderster Front Deutschland, das Exportweltmeister bleiben möchte. Firma Siemens braucht Aufträge, dafür freundet man sich gern mit dem iranischen Regime an und ächtet keine Steinigung und klagt nicht die Erhängungen am Baukran an. Doch der Wind dreht sich allmählich. Diese islamophilen Politiker haben abgewirtschaftet. Aber es liegt in unserer Hand, wir müssen uns wehren, das Volk muss sich entsetzen, wir müssen anklagen und protestieren. Und jeder kann dadurch helfen, und zwar den Verfolgten im Namen des Islam, zu denen auch die Brüder Schenuda gehören.

Von Gabriele Kleina

 

2 Responses to “Kein Asyl für ägyptische Brüder – eine Anklage”

  1. GottesAuge Says:

    Bittere Wahrheit

    Man sollte sich über Zeitungen, das Internet oder durch persönliche Nachfrage informieren. Kirchlich Engagierte sollten das Schicksal der Christen in ihrer Gemeinde zum Thema machen, beispielsweise in Gottesdiensten, mit Themenabenden oder durch eine Spendensammlung. Außerdem kann man Abgeordnete ansprechen, sich für diese Minderheitengruppe erneut einzusetzen, zum Beispiel den Reutlinger FDP-Abgeordneten Pascal Kober, der Menschenrechtsexperte ist. Außerdem kann man selbst Kontakt zu Flüchtlingen suchen.

  2. schreibtmit Says:

    Ein Richter in Saudiarabien sucht laut Medienberichten nach einem Weg, einen Verurteilten lähmen zu lassen. Und hat dazu Experten befragt.

    Das Gericht in der nordwestlichen Provinz Tabuk habe mehrere Krankenhäuser gefragt, ob sie das Rückenmark des Mann operativ beschädigen könnten, damit dieser eine Querschnittslähmung erleide, berichteten mindestens zwei saudiarabische Medien am Donnerstag. Der Verurteilte wurde schuldig gesprochen, einen anderen Mann mit einem Beil angegriffen und ihn dabei gelähmt zu haben.
    Ein Krankenhaus in Riad hätte den Eingriff abgelehnt, schrieb die Tageszeitung „Okas“. In Saudiarabien gilt eine besonders strenge Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia. Dort werden Strafen oft nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ verhängt.

    Am besten man Zäunt sie ein und futtert sie .


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