kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Nimmt man den Islam ernst, müsste er verboten werden! 18. Mai 2010

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 00:44

Einfach auf offener Straßen beten!

Es ist erstaunlich, wie erstaunt manche sind, wenn sie endlich die wahre Natur des Islams begreifen! Die meisten Zeitgenossen bleiben naiv. Ein Artikel der WELTWOCHE:
Tötet sie, wo immer ihr sie antrefft

Gestern das Minarettverbot. Heute das Burkaverbot. Und morgen? Der Medien- und Politik-Tross stolpert von Islamdebatte zu Islamdebatte. Welches muslimische Symbol wird als Nächstes auf die Agenda geraten? Der Bart des Propheten? Die Wasserpfeife? Oder muss das Tragen der „Takke“ untersagt werden, jener weißen Gebetsmütze, welche sich Vertreter des Islamischen Zentralrates (IZRS) besonders gerne öffentlich aufsetzen? Selbst in der muslimischen Gemeinschaft geht der Verbotsgeist um. Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, hat den IZRS im Visier. Sie vergleicht das Gremium mit rechtsradikalen Parteien. Die Militanz der Mitglieder gebe ihr zu denken. „Sie treten plakativ mit Bart, Käppli und einem Gewand aus vergangenen Zeiten auf“. Offenbar stößt auch sie sich am äußerlich sichtbaren Muslim.

In der Wochenzeitung doppelt Keller-Messahli nach. Man dürfe eine solche fanatische Vereinigung nicht ungehindert wirken lassen. Was sie dem IZRS anlastet, dürften dessen Anhänger uneingeschränkt als Auszeichnung empfinden: Die liberale Islamvertreterin wirft ihren Glaubensbrüdern vor, sie würden den Koran auf den Buchstaben reduzieren. Damit ist der eigentliche Brennpunkt der Diskussion erreicht: Welche Stellung nimmt der Koran in der Theologie ein? Ist es nicht gerade Pflicht für jeden Muslim, der Schrift wortgetreu zu folgen? Wird ein gläubiger Muslim nicht zwangsläufig mit der freiheitlichen Rechtsordnung der Schweiz in Konflikt geraten? Die Frage geht an die Politik, an Justizministerin Widmer-Schlumpf, an Georg Kreis von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) und an die Wissenschaft.

Das Verhältnis von Islam und modernem Verfassungsstaat machte der Schweizer Islamwissenschaftler Lukas Wick zum Gegenstand seiner Dissertation. Was zunächst nach akademischer Akrobatik aussah, hat an ungeahnter Brisanz gewonnen. Es geht um die fundamentale Frage, wie sich die islamische Theologie und Justiz zum westlichen Verfassungsstaat stellt und ob sich die Millionen Muslime in Europa integrieren lassen. Dabei hilft ein Blick auf die europäische Geschichte. Auch hier haben sich die (in diesem Fall christlichen) Kirchen schwergetan mit der Säkularisierung, die Voraussetzung war für den heutigen freiheitlichen Verfassungsstaat. Spätestens die blutigen Glaubenskriege im 17. Jahrhundert machten deutlich, dass sich die kirchlichen und staatlichen Sphären entflechten müssen. Erst diese Ausdifferenzierung des öffentlichen Raumes habe die Etablierung einer konstitutionellen Ordnung mit Religionsfreiheit, Trennung von Kirche und Staat, Rechtsgleichheit möglich gemacht, schreibt Wick. Nach anfänglicher Verweigerung hat sich die christliche Theologie der politischen Moderne gestellt und deren Ansprüche nicht mehr als Gegensatz zu den eigenen Glaubensinhalten empfunden.

Zu ganz anderen Schlüssen kommt die Studie beim Islam. Der Autor hat eine Vielzahl von theologischen Schriften zur Säkularisierung gesichtet. Mit ernüchterndem Ergebnis: „Ich bin im Verlauf meiner Nachforschungen nur gerade auf einen namhaften Religions- oder Rechtsgelehrten jüngeren Datums gestoßen, welcher der Säkularisierung positive Seiten abgewinnen konnte“. Die große Mehrheit aller muslimischen Autoritäten setzt die Verweltlichung der Gesellschaft mit Gottlosigkeit gleich. Stellvertretend dafür wird der ägyptische Rechtsgelehrte Dr. Muhammad Amara zitiert: „Der Aufstieg Europas ist mit der Säkularisierung verbunden, während sein Niedergang auf die Herrschaft von Religion und Kirche über Staat und Gesellschaft zurückzuführen ist. Die Entwicklung der arabisch-islamischen Zivilisation ist diesbezüglich genau gegenteilig, da sie eng verbunden war mit der Dominanz der Schariaa über den Staat“. Erst mit der Abkehr vom islamischen Charakter des Gesetzes habe für seine Nation Trägheit und Zerfall begonnen. Nach dieser Vorstellung führt nur eine Re-Islamisierung zurück zu neuer Blüte und Herrschaft.

Eine Trennung von Kirche und Staat ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Ein Wesensmerkmal des Islam ist die Verbindung von Volk und Religion, bekannt unter dem Begriff „Umma“. Bezeichnenderweise versteht Muhammad Amara im obigen Zitat „Nation“ als die islamisch organisierte Gemeinschaft insgesamt. Der Auftrag Allahs ist eindeutig: Jeder Nichtmuslim ist ein Ungläubiger, der zum wahren Glauben, zur „Umma“ geführt werden muss. Eine gewaltsame Unterwerfung wird nicht nur in Kauf genommen, Mohammed ruft dazu explizit auf. Der Friede des Islam sei der „Friede“ der Alleinexistenz, schreibt der deutsche Orientalist Hans-Peter Raddatz. Der Dschihad finde „trotz längerer Ruhephasen, die vom westlichen Dialog als „Frieden“ gedeutet werden“, letztlich keine Ruhe, solange es im „Haus des Islam“ noch Nichtislamisches gebe und dieses Haus nicht den Erdkreis umspanne.

In Glaubensfragen kennt der Islam keine absolute Autorität, wie es etwa der Papst in der katholischen Kirche darstellt. Allerdings ist die Wirksamkeit der theologischen Schulen im Orient wesentlich größer als das Ansehen islamischer Intellektueller, die sich vorwiegend in Europa äußern. Auch diesen Befund arbeitet Lukas Wicks Dissertation heraus– und er relativiert damit die Hoffnungen auf den sogenannten „Euro-Islam“. Im Islam ist die theologische Auslegung insofern weniger bedeutsam, als ihr ein enger Spielraum beschieden ist. Ewige Richtschnur ist und bleibt der Koran. Schon in der zweiten Sure wird der totale Wahrheitsanspruch markiert: „Dies ist das Buch, in dem kein Zweifel ist“. Jeder gottesfürchtige Muslim hat sich vom Koran leiten zu lassen.

In der Sure 33 steht ausdrücklich, es zieme einem gläubigen Mann und einer gläubigen Frau nicht, eine freie Wahl zu treffen, «wenn Gott und sein Gesandter etwas schon entschieden haben» (33:36). Man kann den Islam nicht reformieren, ohne sich vom Koran abzuwenden. Unveränderbarkeit ist Teil dieser Buchreligion. Anders als beispielsweise im Judentum, wo jeder Gläubige selber interpretieren muss, wie die Thora zu verstehen ist. Wer also Minarette verbietet und Kleidervorschriften erlässt, betreibt – mutwillig oder nicht – Schattenboxen. Im Kern geht es um den Islam, und der Kern des Islam sind der Koran und sein Prophet Mohammed. Wer diese Religion begreifen will, muss das Leben und Werk ihres Verkünders heranziehen.

Der Islam ist eine verspätete Religion. Als Mohammed im 7. Jahrhundert seine göttlichen Botschaften empfängt, hat sich das Christentum schon längst im Mittelmeerraum durchgesetzt. Auf der Arabischen Halbinsel leben Juden. Der Visionär und Händler aus Mekka kennt die beiden Schriftreligionen. Sie sind im Koran präsent. Abraham, Jesus und auch Maria finden positive Erwähnung, nur weist der Prophet ihnen einen neuen Platz zu: Sie sind bloß noch besondere „Gesandte“, Vorläufer, Wegbereiter. Mohammed stellt die neue Ordnung mehrmals klar. „Ungläubig sind, die sagen: ‹Siehe, Gott ist Christus, Marias Sohn›“ (5:72). Nun kommt der wahre Prophet, ein „Freudenbote“ und „Warner“, um „euch während einer Pause unter den Gesandten Klarheit zu verschaffen“. Für Klarheit à la Mohammed sorgt bereits die erste, die wichtigste Sure, das Hauptgebet aller gläubigen Muslime: sechs Zeilen Lobpreis auf Allah, der „uns den rechten Weg leite“. Im siebten und letzten Vers ergeht bereits die Warnung an alle anderen, „über die gezürnt wird“ und „welche irregehen“.

Der verspätete Prophet ist sichtlich bemüht, die älteren Bruderreligionen abzuschütteln. Wer sich dem neuen Glauben anschließt, dem winkt Lohn. Dem Rest droht Strafe, Vergeltung, nicht selten der Tod. Die Tonlage ist scharf. Christus wählt den Weg der Bekehrung, er überzeugt durch Wunder, Predigt und sein Beispiel. Im Koran läuft die Mission Mohammeds auf Unterwerfung hinaus. „Kämpft gegen sie, bis es keine Versuchung [Rückfall in den alten Glauben] mehr gibt“ (8:39). Es ist der Dschihad, den Mohammed predigt. „So sollen doch die auf dem Wege Gottes kämpfen, die das Leben hier auf Erden verkaufen um des Jenseits willen“! (4:74). Dabei erteilt Allahs Prophet die Lizenz zum Töten: „Kämpft auf dem Wege Gottes gegen die, die euch bekämpfen! [. . .] Tötet sie, wo immer ihr sie antrefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben“! (2:190191). Laut Raddatz ist an 187 Stellen im Koran vom Töten die Rede.

Es bleibt nicht beim Reden. Im Jahr 627 habe Mohammed eine nicht näher bekannte Zahl männlicher Personen (600 bis 800) in ein eigens ausgehobenes Massengrab steigen und in seiner Gegenwart hinrichten lassen. Es waren Angehörige des in Medina verbliebenen Judenstamms der Qurayza. Das Vermögen der Opfer wurde konfisziert, Frauen und Kinder versklavt und verkauft. Fünf Mal beten täglich, die Speisevorschriften, das Verhältnis von Mann und Frau, zivilrechtliche Fragen wie das Erbe (die Frau bekommt nur die Hälfte des Mannes), Scheidungsrecht, Strafrecht (Dieben sei die Hand abzuhacken) – der Koran wirkt in fast jeden Lebensbereich hinein und stellt den gläubigen Muslim in Europa vor ein unlösbares Dilemma: Hält er sich an die hier geltenden Rechte, verstößt er gegen den Koran. Hält er sich an den Koran, kommt er mit dem Verfassungsstaat in Konflikt. Kein Muslim wird dieses Dilemma los, ohne den Kern seiner Religion auflösen zu müssen.

Das hat mit der fast allmächtigen Position Mohammeds zu tun. Er war Religionsstifter, Herrscher, Gesetzgeber, Richter, Feldherr in Personalunion. Baber Johansen, Professor für islamische Religionsstudien, fasst diese folgenschwere Verquickung zusammen: „Der Prophet ist zugleich Herrscher und Richter. Die Politik ist Verwirklichung der Offenbarung, und Gott greift durch wörtliche Offenbarungen unmittelbar in politische und rechtliche Entscheidungen ein.» Wer die Offenbarung hinterfragt, stellt zwangsläufig Allah selbst in Frage – was der größtmöglichen Gotteslästerung gleichkommt. Für die Politik von links bis rechts ist klar, dass hierzulande die schweizerische Rechtsordnung gültig ist. „Für mich gilt in der Schweiz nur die schweizerische Gesetzgebung. Sie ist konsequent umzusetzen“, hält CVP-Präsident Christophe Darbellay fest. Julia Gerber Rüegg, Co-Präsidentin der SP-Frauen Schweiz, bekräftigt: „In der Schweiz gilt Schweizer Recht. Daran gibt es nichts zu deuteln“. Auch die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli bringt kein Verständnis für innermuslimische Dilemmas auf. Das hiesige Rechtssystem sei voll und ganz gegenüber den Rechtsvorstellungen des Korans durchzusetzen: «Wer islamisch begründete Gewalttaten wie Ehrenmorde oder Beschneidungen praktiziert, gehört nach Verbüßung der Strafe, sofern der Täter Ausländer ist, ausgeschafft“.

Auf eine islamische Aufklärung zu hoffen, scheint mit Blick auf die gegenwärtige theologische Situation naiv. Lukas Wick sieht jedenfalls «herzlich wenig Anhaltspunkte», dass Muslime eine verfassungsstaatliche Ordnung akzeptieren oder sich in eine solche integrieren könnten. Für ihn entzündet sich die entscheidende Frage daran, ob die islamische Theologie bereit ist, Religionsfreiheit zu gewährleisten. Nicht nur für Andersgläubige. Auch ein Muslim müsste sich gefahrlos von seinem Glauben abwenden dürfen. Heute fordern rechtsgültige Fatwas die Tötung von Apostaten. Keine Trennung von Kirche und Staat, Aufruf zur Tötung von Ungläubigen, Mohammeds Massaker an den Juden, die rechtliche Ungleichstellung von Frauen – ist der Islam mit einem modernen Verfassungsstaat überhaupt vereinbar? Müsste nicht beispielsweise die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) überprüfen, ob der Koran gegen das Diskriminierungsverbot von Frauen verstößt und Andersgläubige der Verfolgung und systematischen Verleumdung aussetzt?

Selbstverständlich, findet Natalie Rickli. Stattdessen verantworte die EKR Broschüren, in denen das Schlagen muslimischer Frauen verharmlost und als kulturgegeben verteidigt werde. In der EKR-Zeitschrift Tangram forderte der Sozialanthropologe Christian Giordano die teilweise Einführung der Schariaa im Bereich des Zivil- und Familienrechts, um „kulturellen Eigenheiten Rechnung zu tragen“. Eine solche Rassismuskommission, sagt Rickli, könne man „ohne weiteres“ abschaffen. Auch FDP-Nationalrat Philipp Müller hält mit Kritik nicht zurück. Die Kommission könnte sich „ruhig auch einmal“ zur Diskriminierung von Frauen im Islam, zu Antisemitismus und zur „Qualifizierung“ von Nichtmuslimen vernehmen lassen. Jurist Darbellay lehnt eine systematische Überprüfung des Korans durch die EKR ab, da diese nicht zu ihrem Auftrag gehöre. „Außerdem“, ergänzt der CVP-Präsident ironisch, „sehe ich den Präsidenten der Kommission auch kaum in dieser Rolle“.

Tatsächlich ist die Rassismuskommission erstaunlich schweigsam, wenn es um muslimische Ausfälle geht. Als kürzlich ein Imam in einer Basler Moschee verkündete, Andersgläubige seien «niedriger als Tiere“, ergriff EKR-Präsident Georg Kreis umgehend Partei für die Muslime, die „einmal mehr“ unter „Generalverdacht“ stünden. Außerdem seien „Andersgläubige“ keine rechtliche Schutzkategorie. Angesprochen auf das Burkaverbot und die Ergebnisse der Dissertation von Lukas Wick, fand Georg Kreis trotz mehrmaliger Nachfrage keine Gelegenheit zu antworten. Müsste nicht, wenn schon, ein Koranverbot diskutiert werden? Offenbar nicht. Die Politik beschäftigt sich lieber mit dem Phantom Burka-Frau. Da im grundsätzlichen Verhältnis zum Islam gewollte Unklarheit herrscht, eiert die Politik entsprechend herum. Unmittelbar nach dem Minarettverbot sprach Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf von der Möglichkeit, das Tragen der Burka zu untersagen. Anfang Mai relativierte die BDP-Bundesrätin ihre Position (die Schweiz habe kein „Burka-Problem“), um am vergangenen Wochenende nun doch ein generelles Vermummungsverbot zu fordern.

Auch der freisinnige Nationalrat Philipp Müller, der heute seine Partei zum „Burkaverbot in Amtsstellen“ peitscht, sprach im November noch ganz anders: Ihm passe es nicht, wenn die Leute so herumliefen. „Dennoch bin ich gegen ein Verbot“. Den umgekehrten Weg ging die SP-Frau Julia Gerber Rüegg. Am 30. November ließ sie sich in der Basler Zeitung mit dem Satz zitieren: „Wir unterstützen ein Burka-Verbot“ worauf sie umgehend von ihren Parteigenossen zurückgepfiffen wurde. Heute sagt Gerber Rüegg, sie sei vom Journalisten missverstanden worden. Für Natalie Rickli von der Schweizerischen Volkspartei lenkt die Burka-Debatte „mir widerstreben staatliche Kleidervorschriften“ nur vom eigentlichen Problem ab: dass sich radikalislamische Exponenten mit ihren unfreiheitlichen Parolen hinter freiheitlichen Gesetzen verstecken könnten. Zu einem ähnlichen Schluss kommt der Islam-Wissenschaftler Lukas Wick. Er bemängelt eine aufrichtige theologische Versöhnung mit dem Verfassungsstaat. Man beanspruche zwar die individualrechtlichen Werte für sich, sei aber nicht gewillt, „sich selbst zu ihnen zu bekennen und sie zu gewähren“. Nimmt man den Islam und seine Theologen ernst, gibt es nur einen Befund: Der muslimische Glaube ist mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar. Konsequenterweise müsste er verboten werden.

 

3 Responses to “Nimmt man den Islam ernst, müsste er verboten werden!”

  1. […] Literaturnachweis: Tilman Nagel: „Mohammed – Leben und Legende“, 2008. Bassam Tibi: „Islamische Zuwanderung – gescheiterte Integration“, 2002. Raddatz-Zitat z.B. bei: https://koptisch.wordpress.com/2010/05/18/nimmt-man-den-islam-ernst-musste-er-verboten-werden/ […]

  2. Ernst Laub Says:

    Jeder Dialog in Europa zwischen Muslimen und Christen muss auch und gerade die Rechte der Christen in mehrheitlich muslimischen Gesellschaften beinhalten. In die naive „Elite“ des Abendlandes habe ich aber kaum Vertrauen.

  3. […] Literaturnachweis: Tilman Nagel: „Mohammed – Leben und Legende“, 2008. Bassam Tibi: „Islamische Zuwanderung – gescheiterte Integration“, 2002. Raddatz-Zitat z.B. bei: https://koptisch.wordpress.com/2010/05/18/nimmt-man-den-islam-ernst-musste-er-verboten-werden/ […]


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