Eine Richtigstellung nach dem Attentat auf den dänischen Karikaturisten
Der schwelende Streit um die dänischen Mohammed-Karikaturen glimmt nach dem Attentatsversuch gegen ihren Zeichner Kurt Westergaard wieder auf, und alle Beteiligten tun so, als ob sie nicht wüssten, warum. Die einen, moslemische Verbandssprecher und islamophile (islamfreundliche) Europäer (Gutmenschen), machen nach wie vor verletzte religiöse Gefühle geltend, die je nachdem mit verbaler Empörung oder mit gewaltsamen Aktionen geschützt bzw. geahndet werden müssen; die anderen (die Islamkritiker) machen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geltend, das sie je nachdem für unantastbar oder für begrenzt, in Ausnahmefällen, suspendierbar (absetztbar, aussetzbar) erklären. Alle sind sich jedoch darin einig, dass die Mohammed-Karikaturen deswegen Anstoß erregen, weil ihre Darstellung der Gestalt des Propheten nicht gerecht wird. Die einen nennen das Verleumdung, die anderen Satire. Nun gibt es zwar viele Definitionen von Satire, doch keine, die den Tatbestand der Unwahrheit oder der Lüge beinhaltet; stets wird konzediert (zugestimmt), dass satirische Darstellungen allenfalls übertreiben, um, in polemischer (provokativer, reißerischer) oder unterhaltender Absicht (beides schließt sich nur in Deutschland aus), den Wahrheitskern eines Skandals oder eines im übrigen allgemein bekannten Missstands zu verdeutlichen. (more…)