Für alle, die nicht so vertraut mit der Schariaa, dem islamischen Rechtssystem, sind, möchte ich einen kurzen Überblick über das Strafgesetz der islamischen Republik Iran geben. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass laut einer Studie von Prof. Dr. Peter Wetzels und Dr. Katrin Brettfeld (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft), die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern durchgeführt und am 29. Januar 2009 veröffentlicht wurde, etwa 65% der Muslime für die Einschränkung der Pressefreiheit sind. Etwa 30% der Muslime befürworten die Todesstrafe. Und etwa 30% der studierten Muslime sind für die Einführung der Schariaa in Deutschland. Zur Zeit ist die Schariaa Rechtsgrundlage in Nigeria, den Malediven, im Iran, in Saudi-Arabien, Bangladesch, Mauretanien, Afghanistan, Sudan, in Gambia, Senegal, Katar, Kuwait, Bahrain, der indonesischen autonomen Provinz Aceh, Jemen und in Pakistan.
Ehebruch: Nach Artikel 82 des islamischen Strafgesetzes in Iran erfolgt in folgenden Fällen die Todesstrafe: 1. bei außerehelichem Geschlechtsverkehr, 2. wenn der Sohn mit der Mutter intim ist, 3. wenn ein Nichtmuslim mit einer Muslimin intim ist. Die Strafe für den unerlaubten Geschlechtsverkehr ist die Steinigung für Verheiratete und 100 Peitschenhiebe für Nichtverheiratete – Koran, Sure 24,1-5. (more…)