Eine fünfte Frau könnte nur über einen Ehevertrag in einer „Genussehe“ geheiratet werden
Von dem Rechtsgutachtergremium des irakischen, muslimischen Fernsehsenders „Al-Furat“, einer Hotline-Rechtsgutachtensendung
Frage: „Ein Mann hat vier Frauen geheiratet. Er hat die erste von diesen verstoßen [sich von ihr scheiden lassen] und eine neue Frau geheiratet. Er hat jedoch bereut, dass er die erste Ehefrau verstoßen hat. Deshalb wollte er die erste Ehefrau noch einmal heiraten. Darf er das?“
Antwort: „Nein, denn in diesem Fall würde sich die Anzahl seiner Ehefrauen [die er gleichzeitig hat] auf fünf Frauen aufstocken. Ein Mann darf [nur] vier Ehefrauen gleichzeitig haben, keine fünf. Es gibt jedoch eine Lösung, die dem betroffenen Ehemann helfen kann. Er könnte die erste Ehefrau mit einem Ehevertrag der Genussehe heiraten [eine zeitlich begrenzte Ehe mit einer finanziellen Entlohnung der Ehefrau], denn durch eine Genussehe entstehen keine Verstöße [gegen das islamische Gesetz]. In diesem Fall würden Der Mann könnte gleichzeitig vier permanente Ehefrauen und eine Ehefrau in einer Genussehe haben. (more…)