kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Mullah scheidet Paar nach Islam-Recht 16. November 2011

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 14:56

Siegburg – Das ist echt einmalig:

Ein Mullah scheidet nach islamischen Recht eine Ehe – mitten im Siegburger Amtsgericht!

 

Saal 136, gestern im Familiengericht. Vor der Tür sitzt ein bärtiger Mann. „Islamwissenschaftler & Berater in Religiösen Angelegenheiten“, steht auf seiner Visitenkarte. Mahmood Khalilzadeh wartet, ob das iranische Paar (33/34) drinnen geschieden wird. Nach deutschem Recht und von einer Richterin. Dann ist er dran, wird hereingebeten. Der Mullah prüft, ob das Ehepaar sich nicht mehr versöhnen lässt und das Sorgerecht für die Kinder geregelt ist. Dann erklärt er, dass die Scheidung auch nach islamischem Recht nun vollzogen ist. Eine Urkunde wird das bestätigen. Warum diese religiöse Scheidung in einem deutschen Gericht? Birgit Niepmann, Direktorin des Siegburger Amtsgerichts, erklärt: „Das war eine Serviceleistung des Gerichts, ein Gefallen für die Ehefrau.“ Denn falls die Ehescheidung nicht auch vom Mullah ausgesprochen wird, könnte die Frau nicht in den Iran zu ihrer schwerkranken Mutter reisen. Ihr Anwalt Dr. Dr. Seyed Sharam Iranbomy hofft, dass diese Art der Scheidung öfter durchgeführt wird: „So wird im Gerichtssaal eine unwiderrufliche Entscheidung getroffen. Bisher mussten muslimische Frauen oft jahrelang oder sogar ihr Leben lang für ihre Freiheit kämpfen.“ {Quelle: www.bild.de – von Petra Braun}

 

 

Wann kommt die Scharia in Deutschland?

 

Muslime fordern Scharia für Gebiete in Dänemark mit Bevölkerungsmehrheiten aus islamischen Kulturkreisen

 

Was gestern noch als unvorstellbar galt, könnte morgen schon Wirklichkeit werden: Enklaven in Deutschland, in denen die Scharia gilt. Ein Artikel von Henryk M. Broder befasst sich mit vergleichbaren Forderungen, wie sie derzeit in Dänemark gestellt werden. Henryk M. Broder hebt in der Tageszeitung DIE WELT unter der Überschrift „Islamische Moralpolizisten fordern «Scharia-Zonen»” warnend seinen Zeigefinger. In Dänemark werden Forderungen gestellt, in Enklaven mit mehrheitlich lebender Bevölkerung aus islamischen Kulturkreisen die Scharia einzuführen. Nach den Vorstellungen der Muslime soll dort laut Broder eine „Moralpolizei“ darauf achten, dass kein Alkohol konsumiert wird, keine Glücksspiele stattfinden und Diskotheken nicht besucht werden. Dies sei Teil der Vorstellungen einer muslimischen Organisation „Ruf des Islam“.

 

Wer scharf über solche Entwicklungen nachdenkt, wird diese nicht einfach als absurd abtun, selbst wenn es auf den ersten Blick so erscheinen mag. Denn was heißt Integration? Wenn Integration bedeutet, dass Migranten ihren Glauben und ihre Kultur mitbringen dürfen, wenn sie das, was zu ihrer Identität gehört – wie Integrationspolitiker beteuern -, nicht bei der Übersiedelung nach Deutschland aufgeben müssen, dann kann ihnen der Anspruch, nach der Scharia leben zu können, nicht ohne weiteres generell vorenthalten werden. Denn die Scharia ist integraler Bestandteil des Islam und seiner Kultur. Sie gehöre zum Islam wie das Neue Testament zum Christentum, schrieb der Hochschullehrer Arndt Diringer kürzlich im Legal Tribune.

 

Wer nicht will, dass Muslime in Städten oder Stadtteilen, in denen sie die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung stellen, so leben, wie es ihrem Glauben und ihrer Kultur entspricht, muss auch sagen, dass und warum den in Dänemark oder in Deutschland neu beheimateten Muslimen dieser Teil ihrer Identität genommen werden soll. Bundespräsident Christian Wulff ließ diesen Punkt bei seiner vieldiskutierten Rede zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit im Unklaren. Er sagte, der Islam gehöre zu Deutschland. Doch dann gehört – dem Selbstverständnis des Islam und der Logik folgend – auch die Scharia zu Deutschland, jedenfalls dort, wo Muslime leben. Wulff hat die Scharia bei seiner umstrittenen Äußerung über den Islam nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Warum hat Wulff nicht differenzierter gesprochen? Hat Wulff etwa nicht über das nachgedacht, was er der deutschen Öffentlichkeit erklärte, kann ebenso gefragt werden? Falls Wulff meinte, die Scharia gehöre nicht zu Deutschland, hätte er jedenfalls eine andere Aussage machen müssen, etwa: Der Islam gehört nicht zu Deutschland, weil die Scharia nicht zu Deutschland gehört, oder, nur der von der Scharia befreite Islam gehört zu Deutschland. Doch das wäre vermutlich von vielen Muslimen als Affront verstanden worden. Vielleicht ist es deswegen auch nicht von Wulff ausgesprochen worden. In ähnlicher Weise verdrängt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, Probleme, die sich aus der Migration ergeben. Bei ihrer Rede zum Demografiebericht der Bundesregierung beschränkte sich Böhmer darauf, die wachsende kulturelle Vielfalt zu loben und den steigenden Anteil von Migranten als Chance sehen.

 

Das Verschweigen oder Verdrängen in der Politik löst bekanntermaßen allerdings keines der Probleme, die mit der Migration entstehen. Im Gegenteil: Es schafft umso mehr Probleme in der Zukunft. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch in Deutschland die Forderung erhoben wird, in Gebieten mit islamischer Bevölkerung die Scharia einzuführen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden die Politiker einer Diskussion nicht mehr ausweichen können. Ob sie dann allerdings überzeugende Lösungen für die bis dahin entstehenden Probleme zu bieten haben, ist mehr als fraglich. {Quelle: www.medrum.de}

 

 

 

Scharia-Justiz mitten in Deutschland

 

Muslimische Großfamilien unterwandern die deutsche Justiz. Das zumindest beschreibt der ehemalige stellvertretende Leiter des ARD-Hauptstadtstudios, Joachim Wagner, in seinem Buch „Richter ohne Gesetz“. Am Montag stellte er es gemeinsam mit dem Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky in Berlin vor und erklärte: Die Clans bestechen Zeugen oder setzen sie unter Druck – und die Gerichte sind machtlos.

 

„Mich beschleicht…ein ungutes Gefühl, denn das Recht wird aus der Hand gegeben und auf die Straße verlagert oder in ein paralleles System verschoben, in dem dann ein Imam oder andere Vertreter des Korans entscheiden, was zu geschehen hat“, zitiert Joachim Wagner die 2010 verstorbene Jugendrichterin Kirsten Heisig. Auch sie fürchtete ein Phänomen, das der Journalist in seinem neuen Buch ausführlich untersucht: Friedensrichter, die im Auftrag meist muslimischer Großfamilien agieren und im Hintergrund laufender Prozesse schlichten, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. „Es hat den Anschein, dass in Einwanderervierteln eine islamische Parallelordnung entstanden ist, die aus religiös-kulturellen und sozialen Gründen eine höhere Akzeptanz genießt als deutsche Gesetze“, schreibt Wagner.

 

Was er damit meint, zeigt eine Berliner Begebenheit aus dem Jahr 2010. Die 16-jährige Mona S. hatte, so schildert es Wagner in seinem Buch, ein Verhältnis zu einem 19-jährigen Libanesen. Ihre Familie stammt aus Palästina und war ganz und gar gegen die Verbindung. Schon zuvor hatte ihr älterer Bruder Abdul sie „wegen ihres westlichen Lebensstils“ geschlagen oder beschimpft. Gegen die neuerliche „Verletzung der Familienehre“ ging der Bruder mit noch härteren Mitteln vor. Er, sein jüngerer Bruder und ein Freund überfielen den Geliebten der Schwester, traten, prügelten und versuchten, ihn mit einem Messer zu verletzen. Die Polizei griff rechtzeitig ein, die drei Täter saßen monatelang in U-Haft, das Opfer trug nur leichtere Verletzungen davon. Noch am Abend des Tattages meldete sich ein Vermittler bei der Opferfamilie. Sein Angebot: Schwester und Opfer sollten ihre Strafanzeigen zurückziehen, im Gegenzug werde der Vater Monas eine Ehe zwischen Opfer und Tochter erlauben. Beide willigten ein, wohl auch aus Angst, dass die Täterfamilie ihren Mordversuch wiederholen könnte. Vor Gericht gab das Opfer schließlich an, die Angriffe seien nicht so schlimm gewesen, bei der Polizei habe er gelogen.

 

Die Schuldfrage spielt keine Rolle

 

Noch steht nicht fest, wie der Prozess letztendlich ausgehen wird, doch das Beispiel macht deutlich, was Heisig gemeint haben muss, als sie von einem „parallelen System“ sprach. Die Praxis der Schlichtungen, wie sie vor allem das muslimische Rechtssystem kennt, gab es bereits vor dem Islam. Der Koran hat das System der sogenannten Friedensrichter, der Schlichter, übernommen, schreibt Wagner. In der Türkei, in Pakistan, im Libanon und anderen arabischen Ländern gibt es sie bis heute. In Pakistan etwa, erhalten Frauen nach Säure-Attentaten durch einen Vergleich oft das Recht auf finanzielle Entschädigung. Das Geld geht in der Regel an die Familie des Opfers. Die finanzielle Wiedergutmachung steht im Zentrum der Schlichtung. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle. Als Friedensrichter werden Familienangehörige oder Imame eingesetzt. Sie agieren ohne juristische Ausbildung, ihr Erfolg gründet sich auf Ansehen und Macht.

 

So sehr diese Praxis dem deutschen Rechtssystem entgegenstehen mag, so alltäglich scheint sie doch auch in Städten wie Berlin, Bremen oder Essen zu sein, glaubt man Wagner. Demnach werden Streitschlichtungen vor allem dann durchgeführt, wenn Opfer und Täter aus demselben Kulturkreis stammen. Oft suchen Schlichter die Opfer von Gewalttaten bereits im Krankenhaus auf. Ihr Ziel: Das Opfer soll die Polizei nicht informieren, keine Strafanzeige stellen oder selbige gegebenenfalls zurückziehen. Ist die Polizei bereits eingeschaltet, versucht der Friedensrichter, das Opfer von seiner Aussage abzubringen. „Jeder Messerstich oder Schuss kann einen Familienkrieg entzünden, was insbesondere für die schwächere Familie bedrohlich ist. Das zu verhindern, versüßt durch eine finanzielle Wiedergutmachung, macht es für viele Opferfamilien erwägenswert, wenn nicht gar verlockend, sich außergerichtlich mit dem Täter und seiner Familie zu verständigen“, erklärt Wagner.

 

10.000 Euro für eine Stichverletzung

 

So soll es üblich sein, zur Wiedergutmachung einer Stichverletzung rund 10.000 Euro zu zahlen, bei schweren Verletzung fließen 30.000 bis 40.000 Euro. Die Streitschlichter selbst erhalten Provisionen zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Doch damit nicht genug. Wagner beschreibt auch, dass Schlichtungen oft von Gewaltandrohungen und Folter begleitet werden. Als Mitglieder eines mafiösen arabischen Clans etwa Majid A. zusammengeschlagen hatten, boten sie ihm immer wieder Entschädigungen an, flankiert von Drohungen, seiner Familie werde etwas zustoßen, wenn er die Täter belaste. Am Ende sagte Majid A. dennoch aus. Seine Peiniger wurden zu zwei beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. „Gang und gäbe“ seien solche Vorgänge, sagen Polizisten in Wagners Buch. „Wir müssen bei jedem Ermittlungsverfahren im muslimischen Milieu davon ausgehen, dass es Absprachen gibt.“

 

So kritisiert der Autor etwa eine Ohnmacht der Strafjustiz: Ermittlungsbehörden wüssten häufig nichts über die Rolle der Schlichter, Staatsanwälte und Richter seien machtlos, wenn Zeugen die Auskunft vor Gericht mit der Begründung einer drohenden Selbstbelastung verweigerten. Wenn es keine weiteren Personenaussagen oder Sachbeweise gebe, könnten Opfer eine erste Aussage bei der Polizei nachträglich folgenlos annullieren, erklärt der promovierte Jurist Wagner. Für ihn ist dieses Phänomen ein eindrückliches Zeichen für das Fehlschlagen der Integration in Deutschland. Sein Buch sei ein „Appell, das Problem ernster zu nehmen“, sagte er am Montag bei der Vorstellung seines Buches in Berlin. Zustimmendes ließ auch der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky verlauten. Auch er habe das Problem der Friedensrichter bereits in der Vergangenheit angesprochen, habe deshalb aber nur „Hohn und Spott“ erfahren. Diese „Paralleljustiz“ sei aber eine „Randerscheinung des Integrationsprozesses“. Wagners Buch werde ein „Aufreger“ prognostizierte er schon jetzt. Und in noch einem Punkt war er sich sicher: „Richter ohne Gesetz“ werde bestimmt „aus einseitigen politischen Kreisen als islamophob bezeichnet werden“.

 

Joachim Wagner: „Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat.“ Econ Verlag, 224 Seiten, 18,- Euro, ISBN 978-3-430-20127-8, Erscheinungsdatum: 31. August 2011. {Quelle: www.akivoegwerner.wordpress.com}

 

 

Deutsches Gericht fällt Scharia-konformes Urteil

 

Es geht noch einmal um den haarsträubenden Fall einer islamischen Kindsentführung und Vergewaltigung .  Udo Ulkotte gibt in seinem Kommentar zum Freibrief für die Täter (von Urteil kann man leider nicht sprechen)  einen wichtigen Hinweis: {Es gibt eben inzwischen offenkundig zweierlei Recht in Deutschland. Und ethnische Deutsche sind vor Gericht Menschen zweiter Klasse}.

 

Das bedeutet, dass hier schon die Scharia greift und die islamischen Herrenmenschen anders „beurteilt“ werden. Denn genau solche Abstufungen machen die Scharia aus, da Menschen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandelt werden:

= Die höchste Wertigkeit besitzt der männliche Moslem.

= Danach rangiert die Moslem-Frau. Ihre Stimme zählt aber vor Gericht nur halb so viel wie die eines Mannes und sie braucht doppelt so viele Zeugen, um etwas beweisen zu können. Wird eine Frau beispielsweise vergewaltigt und hat drei Zeugen dafür, können zwei Zeugen für den Mann aussagen, er sei es nicht gewesen und er ist aus dem Schneider bwz. aus der Steinigung heraus.

=Hier endet das Menschenreich und beginnt das Tierreich: Hunde & Schweine, also Juden und Christen besitzen zwar immerhin ein Buch, sind aber aufgrund der vielen Fälschungen in dem Buch vollkommen fehlgeleitet. Entsprechend weniger gelten ihre Aussagen. Der absolute Abschaum sind Polytheisten, Atheisten, Homosexuelle und Ehebrecherinnen

 

In die letzte Rubrik fällt natürlich nun auch das vergewaltigte elfjährige Mädchen, da sie ihren islamischen verwandten Vergewaltiger ja partout nicht heiraten wollte, wie ein anderer Fall zeigt:

 

14-jährige “Ehebrecherin” zu Tode gepeitscht

 

Hena AkhterIn Bangladesh wurde die 14-jährige Hena Akhter (Foto) wegen angeblichen Ehebruchs zu Tode gepeitscht. Man hatte ihr vorgeworfen, eine Affäre mit einem verheirateten Mann gehabt zu gaben. Der örtliche Imam verurteilte sie deswegen zu 101 Peitschenhieben vor Publikum – eine Strafe, die sie nicht überlebte. Hena fiel nach 70 Schlägen hin. Blutend und zerschlagen wurde sie ins Krankenhaus gebracht, doch sie erlag nach einer Woche ihren schweren Verletzungen. Dennoch stand in der ursprünglichen Autopsie der Leiche nichts von den Schlägen, dort hieß es, das Mädchen hätte Selbstmord begangen. Nur weil Henas Familie eine erneute Untersuchung verlangte, kam die Wahrheit ans Licht. Hena war das jüngste von fünf Kindern eines Tagelöhners und lebte mit der Familie in einfachsten Verhältnissen. Sie war von ihrem dreimal so alten Cousin geschlagen und vergewaltigt worden, deshalb musste sie als verurteilte “Ehebrecherin” sterben.

 

In einem anderen Fall in Düsseldorf wurde ein islamischer Kinderfimissbraucher, der die betreffende Elfjährige sogar schwängerte und heiratete (Diese Ehe ist in Deutschland gültig !!!), auch nicht belangt: Ein 23-Jähriger ist am Mittwoch wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Grund: Er schwängerte eine Elfjährige und heiratete sie. (Näheres dazu in der Rubrik „islamische Rollenspiele“). Hier nun, was deutsche Täter im Mai 2011 am Gericht in Osnabrück für Strafen bekommen haben bzw. was die Staatsanwaltschaft fordert:

 

= Fall 1: Einige Tage vor dem islamischen Vergewaliger Freibrief wird ein deutscher Vergewaltiger in Osnabrück zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt, sein Mittäter zu 3 Jahren Gefängnis: Sextäter muss ins Gefängnis

 

= Fall2: Ebenfalls vor ein paar Tagen fordert die Staatsanwaltschaft Osnabrück für die kurzfristige Entführung eines Mannes zum Zwecke seiner Ausraubung Haftstrafen von 6 und 7 Jahren: Menschenraub: Hohe Strafen gefordert

 

= Fall 3: Weiteres Urteil aus Osnabrück Mai 2011 Dreieinhalb Jahre für Überfall auf Supermarkt: Räuber mimte das Opfer und lag weinend am Boden

 

Diese Fälle belegen ganz klar, dass Moslems an deutschen Gerichten bevorzugt behandelt werden – so wie es die Scharia vorschreibt.

 

VIDEO: Spiegel-TV über die Geltung der Scharia in Deutschland

 

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages über die Gültigkeit der Scharia in Deutschland !

 

Weitere Artikel zum Thema Scharia

 

UMFRAGE: Gehört die Scharia zu Deutschland?

Quelle: www.religionsbehoerde.wordpress.com

 

2 Responses to “Mullah scheidet Paar nach Islam-Recht”

  1. Jemeljan Says:

    Nur noch eine Frage der Zeit, bis Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen nach der Scharia auch vor deutschen Richtern geschehen und diese milde zustimmend dazu nicken werden. Wann wird endlich mal ein Schluss-Strich gezogen und klargemacht, dass nur eine Art Recht in der Öffentlichkeit herrschen kann ?

  2. G:*K:* Says:

    Wann kommt die Scharia in Deutschland?

    Leider muss ich dazu zweifeln.Nicht wünschenswert.


Hinterlasse einen Kommentar