kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Gerade deshalb sollten wir Rot/Grün nicht wählen 21. Oktober 2012

Filed under: Islamische Schandtaten,Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 16:27

Rot-Grün Voraussetzung für EU-Beitritt der Türkei

 

Grünen-Chef Cem Özdemir sieht im derzeitigen Kurs der türkischen Regierung eine Abwendung von Europa.

Der könne sich bei einem Sieg von SPD und Grünen bei der kommenden Bundestagswahl jedoch ändern.

 

Der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, hat einen rot-grünen Wahlsieg in Deutschland als beste Voraussetzung für einen türkischen EU-Beitritt bezeichnet. Es sei aber in der Türkei derzeit eine gewisse Abwendung von Europa zu beobachten. „Manchmal frage ich die Türken, ob sie eigentlich insgeheim wollen, dass Angela Merkel die Wahlen gewinnt“, sagte Özdemir der „Welt“. Denn das sei für alle die bequemste Lösung: „Die einen tun dann weiter so, als würden sie beitreten wollen, was die Europäer ja verhindern. Und die anderen tun so, als wären sie offen für einen Beitritt, nur wolle das die Türkei ja selbst nicht mehr“. Das alles könnte sich aber ändern, falls die SPD und die Grünen die nächste Bundestagswahl gewinnen würden. „Es hat sich ja auch in Frankreich gezeigt, dass mit dem neuen Präsidenten François Hollande eine andere Perspektive entstanden ist“, sagte Özdemir.

 

 

Scharfe Kritik an Kurs der Türkei

 

„Wenn nun auch in Deutschland etwas Ähnliches passiert, und Frankreich und Deutschland gemeinsam in Ankara vorstellig werden um zu fragen: Wie steht es denn nun mit euch? Wollt ihr die Kopenhagener Kriterien hundertprozentig erfüllen, wie ihr es versprochen habt, oder nicht? Denn wir sind bereit, unsere Seite des Versprechens zu erfüllen.“ Das könne in Ankara „viel durcheinanderwirbeln“. Der gegenwärtige Kurs der türkischen Regierung, sich von Europa abzuwenden, werde der Türkei wenig Erfolg bringen, sagte der Grünen-Politiker. „Ein Land, das den EU-Beitritt nicht mehr will, ein Land, das nicht die 100-prozentige Demokratie verwirklichen will, auf ein solches Land wird die Welt nicht schauen“. Nicht nur politisch, auch wirtschaftlich werde ein solcher Kurs für die Türkei langfristig nur Nachteile bringen. „Wir brauchen ein semi-demokratisches Land weder in der EU noch in der Welt, es gibt schon jetzt zu viele davon“. Nach einer dritten Melone gebückt„: Dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoglu warf Özdemir vor, das türkische Sprichwort vergessen zu haben, wonach ein Mann nur zwei Melonen tragen könne – eine unter jedem Arm. „Er hat sich nach einer dritten Melone gebückt und alle fallen gelassen“, sagte Özdemir. Davutoglus Motto der „Null-Probleme-Politik mit den Nachbarn“ sei zwar sehr löblich, er müsse sich aber fragen lassen, ob er denn bislang auch nur ein einziges Problem gelöst habe. {Quelle: www.welt.de – Von Boris Kálnoky}

 

 

 

 

 

So weit sind wir schon in Deutschland:

 

 

 Bewerberin mit Kopftuch siegt vor Gericht

 

Eine Muslimin bewirbt sich als Azubi beim Zahnarzt.

Der Doktor findet sie kompetent,

nur ihr Kopftuch mag er nicht.

Weil die Frau sich weigert es abzulegen, wird sie nicht eingestellt.

Es kommt zum Rechtsstreit.

Der Klägerin wird eine Entschädigung zugesprochen – ein wegweisendes Urteil.

 

Berlin: Der Zahnarzt aus Berlin-Spandau hätte sich wohl nicht träumen lassen, dass aus der jungen Bewerberin mit Kopftuch ein Fall werden würde, der in der deutschen Rechtssprechung bislang ohne Beispiel ist. Im Sommer 2011 kommt die aus dem Irak stammende Berlinerin in die Praxis. Sie hat gerade ihr Abitur gemacht, nun will sie ins Berufleben einsteigen, am liebsten mit einer Ausbildung zur Zahnarzthelferin. Die Stelle ist ausgeschrieben. Der Zahnarzt ist offensichtlich angetan von der jungen Frau, hält sie für kompetent, sie würde gut ins Team passen. Das einzige Problem sei ihr Kopftuch, das könne sie dann ja bei der Arbeit ablegen. „Das hielt er scheinbar für selbstverständlich, aber ich sagte ihm, dass ich das nicht tun würde“, berichtet die heute 24-Jährige SPIEGEL ONLINE am Telefon. Trotzdem habe sie ihn sympathisch gefunden, immerhin habe er sich überhaupt auf ein Gespräch mit ihr eingelassen. Der Zahnarzt gibt sich nach der Abfuhr hartnäckig. In einer späteren E-Mail schreibt die Praxis noch einmal an die junge Frau: Ob sie es sich denn vielleicht anders überlegt habe, man würde ihr sehr gerne den Ausbildungsplatz geben. Anders überlegt hat sie es sich keinesfalls – zumindest nicht die Sache mit dem Kopftuch. „Aber ich war mir sicher, dass das eine Ungerechtigkeit war, die ich nicht hinnehmen wollte. Ich wollte versuchen gerichtlich dagegen vorzugehen, auch wenn ich erst mal gar nicht wusste wie“, so die junge Frau. Über das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin schaltet die junge Frau eine Anwältin ein, die meldet Ansprüche an den Zahnarzt wegen erlittener Diskriminierung an. Es kommt zum Rechtsstreit.

 

 

Gericht: „Das Tragen des Kopftuchs ist keine Marotte

 

Das Berliner Arbeitsgericht gab in einem Urteil vom März 2012, das erst jetzt bekannt wurde, der Klägerin Recht. Der Zahnarzt habe gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, verstoßen und muss eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1470 Euro an die junge Frau zahlen. Die Begründung des Gerichts: Die konkrete Benachteiligung habe darin bestanden, dass die Klägerin nach ihrem Bewerbungsgespräch und ihrer abschlägigen Antwort auf die Nachfrage der Beklagten per E-Mail aus dem Kreis der weiterverfolgten Bewerbungen ausgeschlossen wurde. Es gebe keine Zweifel daran, dass das Kopftuch der Grund für die Ablehnung der Bewerberin gewesen sei. Es gebe aber keine objektive Notwendigkeit dafür, die Stelle mit einer Person zu besetzen, die nicht muslimisch ist, ebenso wenig gebe es die Notwendigkeit, das Kopftuch aus zahnmedizinischen Gründen in der Praxis nicht zu tragen, so der Richter. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: Das Tragen des Kopftuchs sei keine „Marotte“, die nicht unter den Schutz der Religionsausübung fiele, sondern es handle sich um die unmittelbare Ausübung der Religionsfreiheit selbst. Das Tragen des Kopftuchs und die Religiosität der Klägerin seien eine untrennbare Einheit. Der Richter argumentierte sehr grundsätzlich: Das AGG solle einem menschlichen Grundübel entgegenwirken, der „Xenophobie“. „Diese gibt es durchaus auch im progressiven Gewand. Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders. Und Mensch unter dem Schutz der Gesetze“.

 

 

Junge Muslimin: „Ich konnte es erst gar nicht glauben

 

Es ist ein wegweisendes Urteil – weil die Kopftuchträgerin Recht bekommen hat. Der Richterspruch ist nach Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes das erste Urteil, das sich explizit auf eine Bewerberin mit Kopftuch in der Privatwirtschaft bezieht und eine Entschädigung ausspricht. In den vielen anderen Urteilen zum Thema geht es meistens um Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, also um den öffentlichen Bereich oder um kirchliche Träger. Zahlreiche Länder haben ein Kopftuchverbot für öffentliche Schulen erlassen – in mehreren Prozessen scheiterten Lehrerinnen mit ihrer Forderung, das Kopftuch tragen zu dürfen. Zuletzt hatte zum Beispiel im Februar 2012 das Landesarbeitsgericht in Hamm geurteilt, dass ein Krankenhaus in konfessioneller Trägerschaft einer Krankenschwester untersagen darf, bei der Arbeit das islamische Kopftuch zu tragen. Studien zeigen, dass es Musliminnen, die Kopftuch tragen, auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben – Mario Peucker von der Universität Bamberg hat das für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersucht. In seinem Papier zitiert er Untersuchungen, wonach ein Großteil derer, die über Stellenbesetzungen entscheiden, Frauen mit Kopftuch explizit ablehnen oder ihnen skeptisch gegenüber stehen. Das Berliner Urteil habe deshalb „Signalwirkung“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. „Es stellt klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht beim Zugang zur Beschäftigung diskriminiert werden dürfen.“ Die Richter hätten mit ihrem Urteil die besondere Bedeutung des Diskriminierungsverbots wegen Religion im Arbeitsrecht hervorgehoben. Es gebe bei vielen Arbeitgebern in diesem Bereich noch wenig Unrechtbewusstsein. Die 24-jährige Muslimin hat inzwischen eine andere Ausbildung begonnen – mit Kopftuch. Im Moment aber pausiert sie. Sie hat ein Baby bekommen. „Als das Urteil kam, konnte ich es zuerst gar nicht glauben“, sagt sie. „Ich freue mich immer noch darüber“. {Quelle: www.spiegel.de – Von Anna Reimann}

 

1 Responses to “Gerade deshalb sollten wir Rot/Grün nicht wählen”

  1. Clarissa Says:

    Das religiös verbrämte islamische Kopftuch ist und war immer ein Symbol für selbstgewählte Ausgrenzung / Abgrenzung, was Selektion bedeutet – was signalisiert: Ich / Wir gehören nicht zu euch, nicht zu eurer Gesellschaft, nicht zu eurem Staat / Volk, wir wollen uns nicht integrieren, nicht Bestandtteil dieses Landes werden und sein, wir wollen nicht zur “unmoralischen” Gesellschaft / Welt gehören, wir sind die besseren Menschen, wir sind die neue Herrenrasse, wir sind eure Beherrscher, ihr seid nur Dhimmis –
    Abgesehen davon sieht die Kopfwindel scheusslich aus, ich kann mir ja auch keinen Cowboyhut, ja nicht mal eine Zipfelmütze aufsetzen bei der Arbeit und darauf zu bestehen, sie nicht abzulegen!
    Es ist eine reine Machtdemonstration und ein weiterer Schritt zur Islamisierung Europas!


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