In München gilt islamisches Recht nur teilweise
München: Aufsehenerregendes Urteil: Mitten in München gilt islamisch-schiitisches Recht nur teilweise. Das hat das Oberlandesgericht entschieden. Hier erfahren Sie, um welchen Fall es geht. Sensationelle Wende im Erbschaftsprozess einer Münchnerin mit ihrer angeheirateten Familie im Iran: 40 Jahre war die Giesingerin Rosemarie N. (69) mit ihrem Mann Nouredin verheiratet. Doch nach seinem Tod sollte sie nur ein Viertel erben und der Rest an die iranische Familie gehen – weil mitten in der Stadt islamisches Recht gelten sollte. Der Fall ging bis zum Oberlandesgericht, das jetzt entschied: Rosemarie N. bekommt doch drei Viertel des Vermögens! Laut ihrer Anwältin stellt dies ein bislang einzigartiges Urteil dar. Rosemarie N. schwärmt noch heute über ihre Ehe: „Die schönsten Jahre meines Lebens.“ 1966 kam Nouredin an die Isar – und wurde Giesinger. Er war Mitglied im Maibaumverein, ging dienstags und freitags zum Stammtisch. Der Moslem war dem Bier nicht abgeneigt, liebte Schweinswürstl. Schließlich importierte und produzierte der gelernte Sortierer Naturdärme. Aus dem Nichts baute er mit Rosemarie eine eigene kleine Firma auf. 2010 starb Nouredin im Alter von 66 Jahren – Krebs.
Rosemarie N. verlor die Liebe ihres Lebens. Auf diesen Schock folgte der zweite: Obwohl ihr Mann sie als Alleinerbin einsetzte, sollte sie nur ein Viertel des Vermögens bekommen. Das teilte ihr das Amtsgericht mit. Weil der Gatte die iranische Staatsbürgerschaft hatte, müsste islamisch-schiitisches Recht gelten, das letztlich auf der Scharia fußt. Darin wird die Frau schlechter als der Mann behandelt: Ein Gatte erhält die Hälfte, wenn seine Frau stirbt – nicht nur ein Viertel. Das wollte die Giesingerin nicht hinnehmen: Mit ihrer Anwältin Nicola Mayerl forderte sie drei Viertel. Die Hälfte müsse ihr schon wegen der Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz zustehen. Dazu komme ein Viertel für den Zugewinnausgleich. So viel hätte sie nach deutschem Recht ohne Testament bekommen. Vor dem Amtsgericht erstritten Rosemarie N. und Mayerl zunächst eine Erbquote von 50 Prozent. Die Expertin für internationales Familien- und Erbrecht zog vor das Oberlandesgericht. Mit Erfolg: Der 31. Zivilsenat billigte ihr drei Viertel zu! Die Richter erkannten zwar das iranische Recht an – aber nicht die Frauenerbquote. „Das ist nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf“, heißt es im Urteil. Auch dem Zugewinnausgleich stünde nichts im Weg.
Anwältin Mayerl freut sich über ihren Erfolg: „Das ist eine richtungsweisende Entscheidung.“ Wohl noch nie habe ein Oberlandesgericht so geurteilt. Sie will die neue Rechtslage gleich auf den Fall einer Münchnerin anwenden, die mit einem Algerier verheiratet war. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig (Az. 31 Wx 45/12). Rosemarie N. ist sehr erleichtert: „Schließlich wurde auch der Wille meines Mannes anerkannt.“ Sie ist ihm sehr dankbar und besucht ihn jeden zweiten Tag auf dem Friedhof: „Ich habe so Sehnsucht nach ihm.“ {Quelle: www.tz-online.de}
Die Saat der Provokation geht auf
Die Strategie von Pro NRW ist aufgegangen. Vielleicht sogar weiter als es die rechtsextreme Partei kalkuliert hatte. Mit „maximaler Provokation“ wollten die Mitglieder gegen die angebliche Islamisierung Deutschlands demonstrieren und vor dem gewaltbereiten Islam warnen. Die Präsentation von Mohammed-Karikaturen war perfides Mittel zum Zweck, um die gewünschten Reaktionen bei radikalen Muslimen zu erzeugen. Gewalt. Mehrere Gerichte hatten diese vorhersehbare Eskalation erlaubt. Ein schwerer Fehler. Dass nun im Internet zu ihrer Ermordung aufgerufen wird, sie nun selbst zur Zielscheibe der Islamisten geworden sind, dürfte nicht Teil des Pro-NRW-Konzepts gewesen sein. Dennoch dürften sie sich durch das Hass-Video aus dem Terrorcamp in ihrer kruden Ideologie bestätigt fühlen. Dabei schert es sie nicht, dass die gewaltbereiten Islamisten in der muslimischen Welt wie in Deutschland zur Minderheit gehören. Auch wenn es schwer fällt zu ertragen, dass wegen der gezielten Zündelei nun die rechten Brandstifter auf Staatskosten beschützt werden müssen, die Behörden müssen ermitteln. Auch die schlimmste Provokation rechtfertigt keinen öffentlichen Aufruf im Internet, gezielt Menschen zu töten. In den Propaganda-Videos werden auch Journalisten, wird die Freiheit, wie wir sie kennen, bedroht. Da ist die Motivation des Mordaufrufs zweitrangig. {Gregor Boldt – www.derwesten.de}