kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Es gibt keinen Zwang im Glauben 12. April 2012

Filed under: Islamische Schandtaten — Knecht Christi @ 23:31

 

Ein Besuch in der Würzburger DiTiB-Moschee in der Aumühle

 

 

Ostersonntag 2012, Mittagszeit: Mehrere Generationen von Deutsch-Türken stehen unter dem von der deutschen und türkischen Flagge bekrönten Tor zur DiTiB-Moschee in der Würzburger Aumühle. Die Moschee, Anlaufstelle für rund 1300 Gläubige, hat bereits mehrere Umzüge hinter sich: von der Theaterstraße über die Beethovenstraße, einen Turm im Gaswerk und die Heinestraße bis in die Äußere Aumühle 11, wo sie seit 1999 ihren Sitz hat. Wollte man eine Würzburger Geschichte der deutsch-türkischen Beziehungen der letzten Jahrzehnte schreiben, könnte man hier anfangen. Beginnen wir mit Süleyman Bolat. Der 80-jährige Schreiner gehört zur ersten Generation von Arbeitsmigranten. Sein Leben zerfällt in zwei Hälften: 40 Jahre wohnte er im Istanbuler Stadtteil Sari Kazi, und seit 40 Jahre lebt er in Deutschland. Fragt man den zufrieden wirkenden Bolat, wo er sich mehr zuhause fühle, dann antwortet er salomonisch: „Hier und dort“. Zufrieden wirkt auch der Mitt-Vierziger Yener Yildirim, dessen Eltern von der Schwarzmeerküste stammen. Yildirim, seit Dezember 2011 Erster Vorstand der Moschee, kann als Musterbeispiel für geglückte Integration gelten: Nach einer Mechanikerlehre erwarb Yildirim auf dem Abendgymnasium das Abitur und studierte Betriebswirtschaftslehre. Seit zehn Jahren arbeitet der agile Manager, dessen vier Geschwister ebenfalls gut integriert sind, für eine weltweit tätige Würzburger Firma. „Deutsche oder Türkin? Ich glaub‘, ich bin einfach beides“.

 

Deniz Mersekoparan 22 Jahre: Als seine zentralen Werte bezeichnet Yildirim Freiheit und Glück im Diesseits und Jenseits. Deswegen engagiert er sich auch in der Moschee. Sein Anliegen: die Förderung des Glücks der Gemeindemitglieder und die Entwicklung der Jugendlichen. Yildirim betont zugleich nachdrücklich: „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ Sein nächstes Projekt: Für den 15. April 2012 hat Yildirim zusammen mit den Vorständen der Gemeinden in Kitzingen, Schweinfurt, Lohr am Main, Karlstadt und Marktheidenfeld für etwa 1200 Gäste ein großes Fest zum Geburtstag des Propheten in den Würzburger Posthallen geplant. Yener Yildirim besitzt für Deniz Mersekoparan besondere Bedeutung. Er sei ein „großer Bruder“, an den sie sich mit allen Fragen wenden könne. Die junge Frau ist 22 Jahre alt, hat Soziale Arbeit studiert und arbeitet in der Städtischen Erziehungsberatungsstelle bei dem Projekt „Hacer-Hagar“ mit, das sich gezielt an türkische Frauen und Familien wendet. Ihre Eltern, die aus dem an der türkischen Westküste gelegenen Izmir stammen, haben sich in Deutschland kennen gelernt. Hier leben beide schon seit Jahrzehnten.

 

Auf die Frage, ob Deniz sich eher als Deutsche oder als Türkin fühle, antwortet sie: „Ich glaub‘, ich bin einfach beides.“ In der Türkei gilt sie als pünktliche und um Perfektion bemühte „Deutschländerin“, und in Deutschland gehört sie zur Gruppe der Migranten. Die Moschee ist für sie eine wichtige Anlaufstelle und „Heimat“, an deren Entwicklung sie engagiert mitarbeitet. Seit ihrer Wahl zur 1. Vorsitzenden der neu gegründeten Jugendabteilung, die sich jede zweite Woche trifft, kümmert sich Deniz intensiv um das Freizeitprogramm. Die Jugendarbeit bildet eine wichtige Säule des Konzepts einer „offenen Moschee“, in der jeder willkommen ist. Alkohol und Zigaretten sind allerdings verboten, denn die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen ein gutes Leben nach den Grundsätzen des Islam führen. Dies bedeutet aber nicht, dass Mädchen und Jungen voneinander getrennt sind oder das Kopftuch vorgeschrieben wäre. Vielmehr gehen junge Männer und Frauen entspannt miteinander um, und die Mädchen sorgen für die effektive Planung der gemeinsamen Aktivitäten. Schon zeigen sich erste Früchte, denn die Fußballmannschaft der Gemeinde hat in den letzten Monaten bei Turnieren bereits drei Pokale gewonnen. Für Deniz, die sich erst in letzter Zeit verstärkt mit dem Islam beschäftigt hat, steht „das reine Herz“ im Zentrum ihrer Religion. Der Islam, der die Gemeinschaft im Blick habe, sei eine „warme Religion“. Nicht die rigide Erfüllung der Gebote sei wesentlich: „Ich sehe das nicht so als Muss. Es ist dem Herz überlassen, was der Mensch tut“.

 

DiTiB e.V. DITIB – zu deutsch: TürkischIslamische Union der Anstalt für Religion e.V. – wurde 1984 in Köln nach bürgerlichem Recht für die Koordinierung der religiösen, sozialen und kulturellen Tätigkeiten der angeschlossenen Vereine als bundesweiter Dachverband gegründet. Im Gründungsjahr waren 230 Vereine angeschlossen, mittlerweile sind es 896. Die angeschlossenen Ortsgemeinden sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige eingetragene Vereine, die die gleichen Prinzipien und satzungsgemäßen Zwecke der DITIB verfolgen und die DITIB als Dachverband anerkennen. DITIB ist heute die mitgliederstärkste Migrantenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland und ist zu einem anerkannten Glied in der Kette der anderen Anstalten und Einrichtungen mit religiöser und sozialer Zielsetzung in der Bundesrepublik Deutschland, und so zu einer wichtigen Säule der Gesellschaft, geworden. Umfragen zufolge, vertritt die DITIB über 70% der in Deutschland lebenden Muslime. {Quelle: www.mainpost.de –  Von unserem Mitarbeiter Stefan Römmelt}

 

 

 

 

Todes-Fatwa zum Abfall vom Islam

 

 

Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam

 

 

Vorwort von Michael Mannheimer: Man lese diese Fatwa ganz genau. Dann wird zum einem klar, dass sich der Islam (und damit auch das vorliegende islamische Rechtgutachten) in seiner ganzen Ausprägung immer wieder und ganz ausschließlich auf den Koran und die Hadithen (Überlieferungen des Propheten Mohammeds) bezieht – seit seinem Beginn und unverändert bis in die Gegenwart ohne jede jede modernistische neuzeitliche Interpretation, „ungetrübt“ also von westlichen Menschenrechten, ungetrübt vom veränderten, humaneren Weltbild, das wir der europäischen Aufklärung zu verdanken haben. Wer also den Islam verstehen will, wer die Unterdrückung der Frau, die männerdominierte Weltsicht dieser Pseudoreligion, wer die Scharia und den ewigen mörderischen Dschihad gegen alle „Ungläubigen“ verstehen will, der muss keine großangelegten soziologischen oder sozialwissenschaftlichen Studien betreiben, wie es westliche Analysten meistens machen, um die Unruhen in fast allen Ländern zu beurteilen, in denen Muslime leben – der muss den Koran und die Hadithen studieren.

 

Denn der Islam – auch der gegenwärtige – ist seinen beiden Quellen gegenüber zu 100% loyal und hat sich den Anordnungen Allahs (im Koran) und den Aussagen und Handlungen Mohammeds (in den Hadithen) vollständig unterworfen. Das macht ihn auf der seinen Seite so gefährlich, aber auf der anderen Seite auch berechenbar. Allerdings nur für diejenigen, die sich wirklich mit dem Islam befasst haben – und dies ist die absolute Minderheiten der sogenannten Nahost-Experten oder sonstiger Terror-Experten, die auf den islamischen Terrorismus fälschlicherweise dieselben Analyse-Methoden anlegen wie auf den nicht-islamischen Terrorismus. Zum anderen wird dem Leser dieser Fatwa klar, dass der Islam das Töten sanktioniert und damit keinesfalls eine „Religion des Friedens“ ist, wie er sich gegenüber uns „Ungläubigen“ seit 1400 Jahren selbst darstellt. Im Gegenteil: Der Islam ist die einzige Welt-Religion, die das Töten aller Nicht-Muslime zur heiligen Pflicht – oder in den Worten des iranischen Großayatholla Chamenei zu einem „Gottesdienst“ – erhoben hat und damit bezeugt, dass er die Welt so lange mit einem unaufhörlichen Terror überziehen wird, bis der islamische Endzustand, der Dar al-Islam, eingezogen hat – was nichts anderes bedeutet als die totale Weltherrschaft des Islam.

 

Doch der Islam terrorisiert auch seine eigenen Anhänger. So ist es unter Todesstrafe verboten, den Islam, den Koran oder einzelne Teile daraus, ja sogar nur einzelne Worte aus diesem Werk zu kritisieren oder zu tadeln. Zahllose aufrechte Muslime und zahllose muslimische Modernisierer, die etwa die Prügelsure (Koran 4:34) kritisierten (wonach Muslime ihre Frauen quasi nach Belieben verprügeln dürfen, wenn sie der Meinung sind, ihre Ehefrauen wären widerspenstig) oder die über 2.000 Stellen aus Koran und Hadith beanstandeten, die es jedem Muslim zur Pflicht machen, „Ungläubige“ zu töten, wurden während der 1400jährigen Terrorherrschaft ihrer Religion von eben dieser ermordet. Auch hierbei bezogen sich sich die Religionsrichter auf entsprechende Stellen, in denen der „Prophet“ persönlich angeordnet hat, diejenigen zu töten, die den Islam kritisieren.

 

Muslime dürfen also ihre Religion unter Todesandrohung nicht kritisieren – und auch nicht verlassen. Denn darauf steht ebenfalls die Todesstrafe. So stehts in der Hadith, und so will es auch dieses Rechtsgutachten vom 26. Juli 2004, das sich auf eben diese Hadith bezieht mit den Worten: „Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben: ,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet'“. Es sage niemand, Terror sei ein unwirksames Mittel zu Herrschaft. Der Islam ist das beste Gegenbeispiel zu dieser typisch westlichen These: Es gibt weltgeschichtlich wohl keine andere Ideologie, die sich so lange und so erfolgreich auf dem Prinzip des Terrors nach innen und außen hat halten können wie der Islam. Ein Blick in die Geschichte der gewaltsamen Ausbreitung des Islam zeigt: Entweder wir vernichten diese alles verschlingende Ideologie – oder wir werden von dieser menschenverachtenden Ideologie vernichtet werden.

 

 

Todesfatwa gegenüber Abtrünnigen vom Islam

 

Das für diese Fatwa verantwortliche Gremium setzt sich aus Rechtsgelehrten der sehr einflussreichen islamischen al-Azhar-Universität in Kairo zusammen. Der Vorsitzende dieses Gremiums ist der Großmufti von Ägypten, er wird vom ägyptischen Präsidenten ernannt. Seit dem 28. September 2003 übt Prof. Dr. Ali Gomaa umschrieben dieses Amt aus und ist damit Leiter des staatlichen „Dar al-Ifta‘ al-misriyyah“, oft kurz „Dar al-fatwa“, „(ägyptisches) Haus der Fatwa“ genannt. Ali Gomaa gilt, gemessen an den Mehrheitsmeinungen im Nahen Osten, als äußerst liberal. Nach Ansicht ägyptischer Menschenrechtler kann er nur die von der ägyptisch-muslimischen Öffentlichkeit als „wirklich wichtig“ betrachteten Fragen völlig an sich ziehen – etwa die Frage nach dem genauen Beginn des Fastenmonats Ramadan. Ali Gomaa hat sich an anderer Stelle gegen eine irdische Strafe für Apostaten ausgesprochen. Die hier geforderte Todesstrafe für den Abfall vom Islam ist innerhalb des islamischen Diskurses nicht völlig unumstritten. Denn eine Minderheit von muslimischen Gelehrten, vor allem im Westen, sprechen sich gegen jegliche Bestrafung des Apostaten aus. Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird. Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch „nur“ lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten. {Quelle: michael-mannheimer.info}

 

 

Muss ein (vom Islam) Abgefallener alle Pflichten (des Islams),

die er als Abgefallener nicht verrichtet hat, verrichten,

wenn er Buße tut (zum Islam zurückkehrt)?

Falls er keine Buße tut (nicht zum Islam zurückkehrt),

muss er sofort oder später getötet werden?

 

Antwort: Der Begriff „Abgefallener“ bezieht sich auf denjenigen, der eine bekannte Vorschrift der Religion [des Islams] bewusst vernachlässigt. Dies gilt für alle Abgefallenen, seien diese von Geburt an Muslime oder später zum Islam übergetreten. Dies gilt auch unabhängig davon, ob der Abgefallene [vom Islam] zu einer [vom Islam] anerkannten Religion wie Judentum oder Christentum übergetreten ist oder nicht. Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben: ,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet‘.

 

Ich möchte kurz das erwähnen, was al-Mawardi in seinem Buch ,al-Ahkam as-Sultania‘ [Seite 55] geschrieben hat: ,Falls die Abgefallenen keine Zuflucht in einem Land suchen, in dem sie nichtislamisch leben können, kämpfen wir nicht gegen sie, sondern diskutieren mit ihnen. Falls sie eine Kritik [gegen den Islam] äußern, klären wir sie mit Argumenten und Beweisen auf, bis sie die Wahrheit sehen. Wir verlangen von ihnen, sich von ihrem Irrglauben abzuwenden. Falls sie Buße tun, wird dies von ihnen angenommen und sie werden [wieder] als Muslime angesehen. Danach müssen sie das Beten und Fasten, das sie während der Zeit ihres Abfalls nicht verrichtet haben, nachholen. Denn sie haben die Verpflichtung [zum Beten und Fasten] vor dem Abfall anerkannt.‘ Abu Hanifa sagte [jedoch], dass sie nichts nachholen müssten, da sie mit demjenigen vergleichbar seien, der vom Unglauben zum Islam übertreten sei. Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt‘. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet. Der Abgefallene darf nicht anerkannt [toleriert] werden, sei es durch Tribut oder Bund. Sein [tierisches] Opfer darf nicht verzehrt werden. Seine weiblichen Verwandten dürfen keine Muslime heiraten. Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.

 

Ali (der vierte Nachfolger Muhammads, sein Cousin und Schwiegersohn)

hat al-Mustaurad al-Ajli eine dreitägige Frist verliehen.

Daraufhin hat er (Ali) ihn getötet.

 

Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen. Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.‘ Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert. Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren. Wenn der Abgefallene schon hingerichtet ist, darf sein Leichnam nicht gewaschen werden. Man darf nicht für ihn beten. Er darf nicht auf einem muslimischen Friedhof beerdigt werden. Er darf sogar nicht auf den Friedhöfen der Polytheisten beerdigt werden. Seine Eigentümer und sein Geld werden zum Eigentum des islamischen Staates, denn weder ein Muslim noch ein Ungläubiger darf ihn beerben. Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen“.

Übersetzung: Daniel Hecker – Quelle: www.al-eman.com  –abgerufen am 13.09.2010 – www.igfm.de

 

 

Apostasy (lapse from faith) in Islam

Apostasie (Abfall vom Glauben) im Islam 

nimari.blogspot.com

 

Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken„!

Sure  Muhammad , 47: Vers 4

 

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