kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Bundesverband der AOK: Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit 26. Juni 2013

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 17:29

 

 

„Das deutsch-türkische Abkommen über soziale Sicherheit bestimmt, dass aufgrund einer bei einer deutschen Krankenkasse bestehenden Versicherung auch die in der Türkei wohnenden Familienangehörigen der Versicherten Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten können. Dabei richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen nach türkischen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören auch die Eltern des unterhaltsverpflichteten Versicherten“. Dieser Tage nun hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Franz Thönnes namens der Bundesregierung auf Anfrage der CDU-Abgeordneten Erika Steinbach einen Teil der Katze aus dem Sack gelassen:

In der Türkei und in Ex-Jugoslawien (Bosnien, Herzegowina, Serbien, Montenegro) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers

haben Anspruch auf Leistungen aus der hiesigen Krankenversicherung.

 

Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Und dazu gehören auch die Eltern. Als Grundlage diene, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 und ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968. Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Das werde, wie der Staatssekretär weiter sagte, „in monatlichen Pauschbeträgen“ abgewickelt. Um die Beantwortung der Frage, wie viel die deutschen Krankenkassen auf Grund dieser Regelungen ins Ausland zahlen, hat sich die Bundesregierung gedrückt.  KOPTUCHMAMA Papa Schwiegermutter Schwiegervaterer  in der alten Heimat sind glatt kostenlos mitversichert.  Und hier will die FDP erreichen, dass unsere ARBEITER   für jeden Kinderkopf extra zahlen. {Quelle: inge09.blog.de}

 

auch

www.forum-sozialhilfe.de

dentalblog.info

www.deutsch-tuerkisches-recht.de

 

 

Diese Info sandte mir ein lieber Bekannter, der mehrere Jahrzehnte als Arzt/Oberarzt gearbeitet hat und somit einen guten Einblick in den Abrechnungsmodus unserer Krankenkassen hatte.

 

Solidarität mag richtig und auch gut sein, aber man sollte nicht die Bürger des eigenen Landes immer mehr zur Kasse bitten durch Zuzahlungen bei Medikamenten oder auch durch Einschränkungen bei bestimmten Behandlungsmethoden und im gleichen Atemzug die Krankheiten ausländischer Menschen mitfinanzieren, die nie einen einzigen Euro in unser Gesundheitssystem eingezahlt haben. Dass sogar die gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Fremdländer als Grundlage für jeweiligen Zahlungen der deutschen Krankenkassen herangezogen werden zeigt einmal mehr, dass das Wort, der dumme Deutsche Michel, auch in diesem Falle durchaus seine Berechtigung hat. (siehe dazu den Text unten und die jeweiligen Links). Ich kenne mehrere Witwen in meinem Umfeld, die ihren Mann durch den Krieg verloren haben, die aber deshalb nicht automatisch durch ihre Kinder mitversichert waren, sondern von ihrer kleinen Rente noch Krankenversicherungsbeiträge abführen mussten.

 

Wer sich einmal mit dem demographischen Faktor (sprich der Altersstruktur unserer BRD in den nächsten Jahren beschäftigt hat), dem wird sehr schnell klar werden, dass solch unüberlegte Vertragsabschlüsse mit dem Ausland nicht auf Dauer finanzierbar sind, wenn das Gesundheitswesen nicht kollabieren soll. Solche Leute müsste man eigentlich rechtlich belangen, weil es allein schon vom Gleichheitsprinzip her nicht in Ordnung ist, dass man im Ausland lebende Nichtdeutsche besser behandelt, als die eigenen Beitragszahler mit ihren Angehörigen im eigenen Lande. Gerne dürft Ihr diese Mail an Freunde und Bekannte weiterleiten. Wer möchte, darf auch den Gesundheitsminister oder seinen jeweiligen Bundestagsabgeordneten anschreiben, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen.

 

 

 

Im Namen des Vaters?

 

Warum Gülsüm sterben musste

Die Chronik einer mehrfach angekündigten Bluttat

 

23:00 Focus TV-Reportage  »

 

Sie ist 20 Jahre alt, ist hübsch, hat Pläne. Sie liebt ihre Familie und das Leben. Doch genau das passt schon bald nicht mehr zusammen – und wird Gülsüm S. schließlich zum tödlichen Verhängnis: Die junge Kurdin stirbt am 2. März dieses Jahres, brutal erschlagen in einem Wald bei Rees in Nordrhein-Westfalen. Ihr Gesicht wird dabei bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Ein Mord im Namen der Familienehre? Tatverdächtig sind der eigene Drillingsbruder und dessen Freund, mutmaßlich im Auftrag des Vaters. Die drei Tatverdächtigen müssen sich ab dem kommenden Freitag, dem 6.11., vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Die FOCUS TV Reportage hat sich auf Spurensuche begeben und rekonstruiert, wie es zu dieser Familientragödie kommen konnte. Wegbegleiter und Vertraute sprechen dabei exklusiv über Gülsüms Kampf gegen die patriarchalischen Traditionen ihrer Familie.

 

Doch ihr Schicksal ist kein Einzelfall. Seit 1996 wurden allein in Deutschland mehr als 55 Fälle von Ehrenmorden dokumentiert. „Eine bedrohte junge Frau spricht zum ersten Mal über ihre Todesängste und das dauernde Leben im Versteck. Ihr Vater und ihr Bruder drohen, die 24-Jährige umzubringen, weil sie einen deutschen Mann liebt“. „Im Namen des Vaters? Warum Gülsüm sterben musste“ – die Chronik einer mehrfach angekündigten Bluttat. Eine FOCUS TV Reportage über Familien, für die ein überkommener Ehrbegriff über allem steht – über der Liebe zu den eigenen Kindern und auch über dem Gesetz – und das mitten in Deutschland.

 

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