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Urteil am Arbeitsgericht Aachen: Katholische Kirche wegen Diskriminierung verurteilt! 15. Dezember 2012

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 17:12

Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft hat einen Krankenpfleger mit Verweis auf seineKonfessionslosigkeitnicht eingestellt.

 

Das Arbeitsgericht Aachen wertete das am Donnerstag (13.12.2012)

als Diskriminierung

, obwohl für die Kirche eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz gilt.

 

 

Das Arbeitsgericht Aachen hat am Donnerstag (13.12.2012) die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Eschweiler dazu verurteilt, einem Krankenpfleger 3.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zu zahlen. Der heute 39 Jahre alte Mann hatte sich im Sommer 2011 auf eine ausgeschriebene Stelle des St.-Antonius-Hospitals in Eschweiler beworben, das in Trägerschaft der katholischen Kirche liegt. Der Weg zur Anstellung blieb dem fachlich ausreichend qualifizierten Bewerber jedoch versperrt: Er wurde mit Verweis auf seine Konfessionslosigkeit abgelehnt. Der Pfleger klagte auf Entschädigung und berief sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz, wonach niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf. Das Gericht gab ihm Recht und wertete die Ablehnung des fachlich für die Stelle als Intensivkrankenpfleger qualifizierten Bewerbers als Diskriminierung. „Das bedeutet, dass die Kammer die Auffassung vertritt, dass die Kirche nicht bis ins Unendliche ihre Mitglieder bevorzugen und nur dann andere Bewerber nehmen darf, wenn sie keine findet“, erklärte Gerichtssprecher Heino Vogelbruch.

 

 

Urteil berührt Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

 

Die katholische Kirche berief sich im Prozess dagegen auf ihr Selbstbestimmungsrecht, das für die Religionsgemeinschaften in Deutschland gilt. Das Arbeitsgericht sah das anders und setzte dem Kirchenarbeitsrecht Grenzen: Von seinem Berufsbild her habe ein Pfleger mit der Vermittlung von Religion nichts zu tun, urteilten die Richter, weshalb hier die Maßgabe der Allgemeinen Gleichbehandlung greife. Die Anwälte der beklagten katholischen Gemeinde argumentierten, die Kirche dürfe selbst entscheiden, in welchem Beruf und in welcher Position der katholische Glaube und die Religionszugehörigkeit von Bedeutung seien. Ein Krankenpfleger betreue Patienten und gebe auch christliche Werte weiter.

 

 

Kirche kann in Berufung gehen

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Kirche in Berufung gehen wird. Ob die Aachener Entscheidung weitere Kreise ziehen wird, hängt laut Gerichtssprecher Vogelbruch davon ab, ob die Verhandlung in die nächste Instanz zum Landesarbeitsgericht geht. Dann könne sie auch Modellcharakter erlangen. Der Anwalt des Klägers begrüßte das Urteil. „Das ist ein Bereich, in dem es bisher wenige einschlägige Entscheidungen gibt“, sagte Volker Buchholz. Bisherige Rechtsprechungen bezögen sich hauptsächlich auf Kündigungen von Mitarbeitern der Kirche – etwa der Fall eines katholischen Chefarztes einer katholischen Klinik in Düsseldorf, der sich scheiden ließ und erneut heiratete, was nicht den Moralvorstellungen seines Arbeitgebers entsprach. Das Bundesarbeitsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass dessen Kündigung nicht rechtens war. Abgewiesen hat das Gericht den zweiten Punkt der Klage, den Schadenersatz. Der Kläger hat inzwischen eine andere Stelle als Intensivkrankenpfleger gefunden. {Quelle: www1.wdr.de – Von Nina Voigt}

 

1 Responses to “Urteil am Arbeitsgericht Aachen: Katholische Kirche wegen Diskriminierung verurteilt!”

  1. Bernhardine Says:

    Überall in Europa werden die Rechte der christlichen Kirchen beschnitten.

    Dafür werden vermehrt Moscheen gebaut, Staatsverträge mit dubiosen Islamvereinen abgeschlossen und Islamunterricht in Schulen und Unis befördert.

    DER TRICK MIT MULTIKONFESSIONALITÄT – EINFALLSTOR FÜR DEN ISLAM?

    „“15. Dezember 2012, 11:30
    Kirche in IRLAND soll Schulträgerschaft abgeben…
    Dublin (kath.net/KNA) Die irische Regierung plant die Umwandlung einiger katholischer Schulen in multikonfessionelle Einrichtungen…““
    http://kath.net/detail.php?id=39315

    +++

    VORSICHT, WOLF IM SCHAFSPELZ!

    ISLAM IM HINTERKOPF?

    VORSICHT VOR GLEICHBERECHTIGUNG DER RELIGIONEN!

    „“15. Dezember 2012, 12:30
    Kretschmann: Gegen «laizistische Verbannung» der Religion…

    Der Staat müsse die Religionsfreiheit der Bürger und der Glaubensgemeinschaften nicht nur schützen, sondern auch fördern, führte Kretschmann, der auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist, aus…

    Neutral bedeute, dass sich der Staat nicht mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren dürfe, so der Stuttgarter Regierungschef.““
    http://kath.net/detail.php?id=39318

    DOCH, UNSER DEMOKRATISCHER STAAT HAT JEDES RECHT DER WELT, DAS CHRISTENTUM – VOR RADIKALEN SEKTEN UND FASCHISTISCHEM ISLAM – ZU BEVORZUGEN!

    +++

    GLEICHBERECHTIGUNG MUSS SICH JEDE RELIGIONSGEMEINSCHAFT ERST VERDIENEN!!!

    BEIM ISLAM SEHE ICH KEINEN VERDIENST, WEDER

    AUF KORAN, HADITH, SCHARIA UND FATAWA BEZOGEN, NOCH

    AUF DAS BENEHMEN DER ISLAMISCHEN EINWANDERER UND

    DEREN NACHKOMMENSCHAFT.


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