Prof. Mathias Rohe , Gründungsdirektor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa, verharmloste bei einer Podiumsdiskussion in Dortmund den Islam erneut in völlig unverantwortlicher Weise, so wie er es seit elf Jahren durchführt!
PODIUMSDISKUSSION VON POLIZEI DORTMUND MIT „MULTIKULTURELLEM FORUM“ FÜR „VIELFALTPLUS“
Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange (SPD) äußerte allen Ernstes, dass „wir kein Problem“ bei der Vereinbarung von Islam und Grundgesetz sähen. Es sei „wichtig“, dass Moslems in Deutschland „in ihrer Vielfalt wahrgenommen und akzeptiert“ werden. Ein realitätsleugnender Multikultiwahn also auch bei der Polizei im moslemisch am stärksten „bereicherten“ Bundesland Nordrhein-Westfalen. Man darf sich fragen, wie viele oder besser wie wenig Polizisten der Polizei Dortmund, die an der Front ganz andere Erfahrungen machen, diesen Aussagen ihres Präsidenten zustimmen.
Die gewünschte Richtung gab der Rechts- und „Islamwissenschaftler“ Rohe in seinem Vortrag vor. Er meinte laut Bericht von „Rundblick Unna“, dass keine Religion mit dem Grundgesetz vereinbar sein müsse, nur das Verhalten der „Gläubigen“, und das sei „bei der deutlichen Mehrheit der Muslime in Deutschland der Fall“. Viele Bürger würden aber den Islam als Bedrohung wahrnehmen, und daran „muss man arbeiten“. Der Direktor des 2008 gegründeten „Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa“ arbeitet ganz offensichtlich hart daran, für das er offensichtlich gut bezahlt wird: Die Imageverbesserung und Hofierung des Islams in Deutschland.
So wurde in der Diskussion beklagt, dass in der Öffentlichkeit ein sehr „einseitiges“ und „vorurteilsbehaftetes“ Islambild herrsche. Dabei sei der Islam doch „gerade in Europa und in Deutschland“ so „vielfältig“ wie kaum anderswo. Die „Islamwissenschaftlerin“ El Omari plädierte für ein „differenzierteres“ Bild des Islam, denn dieser würde neben den „aktuell überpräsenten konservativen Auslegungen“ der Religion „auch alternative“, zum Beispiel – Festhalten – „feministische“ Lesarten, „sichtbar machen“.
Rund hundert Teilnehmer verfolgten diese Quasselrunde, darunter überwiegend Polizeibeamte, Vertreter moslemischer Gemeinden und Mitarbeiter von Kommunen. Der Geschäftsführer des „Multikulturellen Forums“, Kenan Küçük, wünschte sich im Rahmen der „religiösen Vielfalt“ auch „mehr Polizistinnen und Polizisten aus unterschiedlichen Glaubensrichtungen“, die „dem Schutz aller in Deutschland lebenden Minderheiten verpflichtet sind“ und ihren Dienst „sozial und interkulturell kompetent“ ausüben. Wer nicht komplett naiv ist, erkennt darin die Forderung nach mehr Moslems im Polizeidienst im Interesse des Politischen Islams.
Der Islam-Experte Eberhard Kleina, der 33 Jahre als Berufsschulpfarrer arbeitete, legt die Fakten dar, dass es in Wahrheit ein massives Problem zwischen Islam und Grundgesetz gibt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz, Artikel 1, und Artikel 3 legt die Gleichberechtigung von Mann und Frau fest und untersagt, daß niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt wird.
Dieser Wertsetzung des Menschen im Grundgesetz folgt der Islam nicht. „Islam“ heißt Unterwerfung unter Allah im Sinne von Kapitulation. Islam heißt nicht „Frieden“, wie immer wieder behauptet wird. Frieden heißt „Salam“, das klingt zwar ähnlich, ist aber etwas anderes.
Eine Würde, wie wir sie in unserer christlich beeinflußten Kultur dem Menschen zumessen, der Gottes Ebenbild ist (Bibel, Gen. 1,27) und damit einen unvergleichbar hohen Wert hat, ist im Islam unbekannt. Hier ist der Mensch Allahs Sklave (Koran, Sure 19,93), der Allahs Willen bedingungslos zu befolgen hat. Dabei steht die Frau noch unter dem Mann, dem sie zum Gehorsam verpflichtet ist, bei Ungehorsam darf er sie schlagen (Sure 4,34). Frauen erben auch nur die Hälfte dessen, was der Mann an Erbe bekommt (Sure 4,11).
Vor Gericht wiegt die Zeugenaussage eines Mannes die Aussagen zweier Frauen auf (Sure 2,282). Für den Ehemann soll sich die Frau stets sexuell bereithalten, da Ehefrauen Acker des Mannes sind, den er jederzeit betreten darf (Sure 2,223). Nur dem Mann steht die Ehescheidung zu (Sure 2,226f), in manchen Ländern per Handy möglich. Der Mann darf bis zu vier Frauen zugleich heiraten, wenn er will (Sure 4,3).
Alle Nicht-Moslems werden im Islam gruppenbezogen diskriminiert und herabgestuft als „Ungläubige“ (Kuffar), der Begriff bedeutet, daß diese Menschen „Lebensunwerte“ sind. Kuffar stehen auf der Stufe von Affen und Schweinen (Sure 5,60) und sind schlimmer als das Vieh (Sure 8,55). Juden und Christen, die immer wieder als Kuffar in den islamischen Glaubensschriften namentlich genannt werden, sind Verfluchte (Sure 9,30 und andere), sind die schlechtesten Geschöpfe und daher sichere Kandidaten der Hölle (Sure 98,6), Moslems sollen sie nicht zu Freunden nehmen (Sure 5,51). Es gibt insgesamt nicht weniger als 206 Koran-Verse gegen „Ungläubige“.
Der Antisemitismus ist, ob wir das wahrhaben wollen oder nicht, ein Bestandteil des islamischen Glaubens, im Koran und den anderen Glaubensschriften fest verankert. Juden sind Betrüger (Sure 3,75), Lügner (Sure 3,78), verschlagene Wucherer (Sure 4,160f) und Kriegstreiber (Sure 5,64). Im Koran sind neun antisemitische Stellen enthalten. Auch in den Überlieferungen außerhalb des Koran, den Hadithen, findet sich der Antisemitismus.
Ein Buhari-Hadith legt fest: „Die Stunde wird nicht kommen (Anm.: Gemeint ist das Weltgericht) bis ihr gegen die Juden solange kämpft und bis der Stein, hinter dem sich der Jude versteckt hat, spricht: ‚Du Muslim, hier ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt hat, so töte ihn.‘“ Bei soviel Judenhaß ist es nicht verwunderlich, daß Hitler in der islamischen Welt hohes Ansehen genießt.
Bedenklich ist auch der Hautfarbenrassismus, der auf berühmte islamische Gelehrte früherer Jahrhunderte zurückgeht (Ibn Sina oder Avicenna und Ibn Khaldun), ihre Lehren prägen den Islam bis heute. Schwarzafrikaner hielten sie aufgrund ihrer Hautfarbe für Untermenschen. Auch die Sklaverei ist fester Bestandteil des Islam. Zahlreiche Koran-Verse befassen sich mit dem Einfangen und der Behandlung von Sklaven (Sure 4,24; 16,71; 23,1,5,6 und andere). Der Sklave wird oft mit der Formulierung umschrieben „….was deine rechte (Hand) besitzt.“ Diese Umschreibung bezeichnet Sklaven als Sache, als Besitz ihres Herrn, der über sie verfügen darf, wie er will (Sure 16,71).
Das Grundgesetz garantiert das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2). Anders im Koran : „Und wenn ihr auf die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.“ (Sure 27,4). Es gibt mehr als zwanzig ähnliche Kampfverse im Koran, in den Hadithen noch weitaus mehr. Zu beachten ist auch, daß Mohammed zu Lebzeiten ca. 60 Kriege gegen „Ungläubige“ führte. Und Mohammed ist für Muslime das Vorbild schlechthin (Sure 33,21).
Er hat zwar dann und wann Gegner begnadigt, aber auch Mordaufträge erteilt. In den Buhari-Hadithen wird detailliert unter der Überschrift „Wie ein Götzendiener im Schlaf getötet wurde“ der Auftrag Mohammeds geschildert, seinen Gegner Abu Rafi zu töten. Der Auftrag wurde erfolgreich ausgeführt. Opfer können auch Muslime werden, die von anderen Muslimen als nicht rechtgläubig genug eingestuft werden. Der abgrundtiefe Haß zwischen Sunniten und Schiiten ist bekannt, aber auch zwischen anderen Gruppen.
Was die körperliche Unversehrtheit betrifft, so gilt sie beispielsweise nicht bei ungehorsamen Frauen, worauf schon hingewiesen wurde (Sure 4,34), auf Ehebruch steht die Auspeitschung mit 100 Hieben für Mann und Frau gleichermaßen (Sure 24,2) oder für die Frauen sogar die Todesstrafe (Sure 4,15).
Auch die nach Grundgesetz Artikel 4 festgelegte Glaubensfreiheit kennt der Islam nicht.
Laut Koran Sure 2,217 legt Allah fest, daß es nicht erlaubt ist, von Allahs Weg abzuweichen und die heilige Moschee zu verleugnen. Nach einem Buhari-Hadith bestimmt Mohammed als Gesandter Allahs, Konvertiten zu töten.
Es gibt im Islam nur eine Glaubensfreiheit, nämlich die, zum Islam überzutreten, wer dagegen den Islam verläßt, hat sein Leben verwirkt. Gern wird von islamischer Seite auf den Halb-Vers Sure 2,256 verwiesen, wo es heißt: „Es sei kein Zwang im Glauben.“ Aber gleich im nächsten Vers legt Allah fest, daß die „Ungläubigen“, die Allah den Gehorsam verweigern, Gefährten des Feuers sind, worin sie ewig bleiben (Sure 2,257). Wir haben hier das Prinzip der Abrogation oder Naskh (Aufhebung): Das später Gesagte hebt das Erste auf. Das gilt auch für die Gewaltverse im Koran, da sie später „offenbart“ wurden, heben sie die früheren mehr moderaten Verse auf.
Als letztes Beispiel sei die Bestimmung des Grundgesetzes, Artikel 20, genannt, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Weltweit gibt es kein einziges islamisch geprägtes Land, das eine Demokratie in unserem Sinne darstellt. Das kann auch gar nicht anders sein, da der Islam von dem Gedanken der Theokratie (Gottesherrschaft) ausgeht: Allah als oberster Gesetzgeber hat die Scharia, das islamische Gottesgesetz erlassen. Ein Kalif als Nachfolger Mohammeds führt die Umma, das Volk bzw. die islamische Glaubensgemeinschaft an.
Eine Klasse von Rechtsgelehrten systematisiert die Scharia, d.h. entnimmt den islamischen Glaubensschriften die Gesetzesbestimmungen und erläßt ständig neue Rechtsgutachten (Fatwas, im Plural eigentlich Fatawa), wie sich der Gläubige im Alltag auf Allahs Weg zu verhalten hat, wenn die Glaubensschriften hierzu keine Aussagen machen, beispielsweise, ob ein Moslem auf dem Friedhof der „Ungläubigen“ bestattet werden darf und vieles andere.
Die Imame vor Ort leiten die Moslems an. Religionsgesetz und staatliches Gesetz bilden nach islamischem Denken eine Einheit, eine Trennung von Staat und Moschee ist nicht vorgesehen. Diese Ordnung ist nach islamischem Glauben die beste, die für die Menschen erstand (Sure 3,110). „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und gebt Gott, was Gottes ist“, eine Trennung von Staat und Kirche, die Jesus vorgenommen hat (Bibel, Matth. 22,21), ist dem Islam völlig fremd.
Der islamische „Missionsbefehl“ legt fest, daß alle Muslime so lange für Allah zu kämpfen haben, bis die ganze Welt an Allah glaubt, also unter dem Gesetz der Scharia steht (Sure 2,193; 8,39; 48,28; 61,9). Die Methode dazu ist der „Dschihad“, der heilige Krieg, der Einsatz allgemein für den Islam. Dschihad bedeutet einmal den Einsatz von Waffen. Seit seiner Entstehung vor 1.400 Jahren, schätzen Historiker, hat der islamische Krieg gegen „Ungläubige“ weltweit ca. 270 Millionen Opfer gefordert (Bill Warner, Scharia für Nicht-Muslime, CSPI International 2015, S. 45). Dieser Krieg geht weiter, die Verfolgungen von „Ungläubigen“ in vielen islamischen Ländern belegen es.
Natürlich ist nicht jeder Moslem ein Attentäter oder Terrorist, viele sind Namens-Muslime, die einfach ihrer Beschäftigung nachgehen oder sich um ihre Familie kümmern, sie sind menschlich gesehen besser als ihr Glaube es ihnen vorschreibt. In dem Augenblick aber, wo sie sich bewußt den islamischen Glaubensinhalten zuwenden, kann es für die „Ungläubigen“ gefährlich werden. Nachdenklich macht auch, daß noch nie nach einem Anschlag, bei dem „Ungläubige“ ums Leben kamen, Hunderte oder gar Tausende Namens-Muslime auf der Straße gegen die Gewalt im Namen ihres Glaubens protestiert haben.
Der Dschihad hat auch eine zweite, eine nicht-kriegerische Seite, wo es um die stetige Ausweitung von Macht und Einfluß in der Öffentlichkeit geht. Ständig wird irgend etwas gefordert: Bau von Moscheen, öffentlicher Muezzin-Ruf, Religionsunterricht, islamisch reines Essen (halal)in Schulen und Kantinen, Posten in politischen Parteien und Verwaltung und anderes. Unterstützt wird die Einwanderung von Muslimen (Einwanderungs-Dschihad), der Geburten-Dschihad (Erdogan: Zieht drei bis fünf Kinder groß) und, und, und.
Für den Dschihad dürfen Muslime lügen, um die Herrschaft Allahs voranzubringen. So betont man gern, islamische Attentäter mißbrauchten angeblich den Islam, der Toleranz bedeute. Hierher gehört auch das ober erwähnte Wortspiel „Islam und Salam“. Oder man wehrt sich mit dem Hinweis, Koran-Stellen, die Gewalt rechtfertigen, seien aus dem Zusammenhang gerissen, falsch verstanden oder gar falsch übersetzt. Dazu ist zu sagen, daß man den Koran ohne weiteres richtig übersetzen und ohne weiteres richtig verstehen kann.
Hinsichtlich des Zusammenhangs ist zu sagen, daß es generell nur hin und wieder einen Zusammenhang gibt, ein roter Faden ist nicht erkennbar. Wenn gar nichts hilft und die „Ungläubigen“ sich durch keine Ausflüchte beeindrucken lassen, schaltet man gern auf den „Beleidigt-sein-Modus“ um oder wahlweise auch auf Bedrohung.
Die erlaubte Lüge wird im Islam als Taqiyya (Verschleierung) bezeichnet. Man leitet sie aus Sure 3,28; 6,119 und 16,106 ab, schließlich ist Allah selbst der beste Listenschmied (Sure 3,54; 8,30), so daß auch seine Anhänger listig gegen „Ungläubige“ sein dürfen (Sure 52,42). Bei einem Gespräch mit überzeugten Muslimen weiß der „ungläubige“ Gesprächspartner nie, ob er die Wahrheit hört oder durch Taqiyya hinters Licht geführt wird. Er muß sich schon selbst um adäquate Informationen bemühen, am besten von konvertierten Muslimen, von Christen aus einem islamischen Land oder man arbeitet sich in den Islam ein, was allerdings nicht so einfach zu machen ist.
Die obigen Beispiele mögen genügen, um zu zeigen, daß es völlig unangebracht ist, zu sagen: „Islam und Grundgesetz – wir sehen da kein Problem.“ Der Satz ist falsch und äußerst leichtfertig. In Wirklichkeit besteht ein unüberbrückbarer Gegensatz, eine Konfrontation. Ist das Islambild wirklich „vorurteilsbelastet“, wie Frau El Omari betonte? Sie plädiert ja für „ein differenziertes Bild des Islam“. Richtig, dann hätte man unbedingt alle die Koranstellen, die ober erwähnt wurden, ansprechen müssen, was aber offenbar nicht geschah.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, multikulturelle Gesellschaft hin oder her, daß für Muslime der Koran Allahs ewig gültiges Wort ist, für alle Menschen und für alle Zeiten festgelegt (Sure 18,27). Allahs Wort ist heilig und unantastbar, nichts darf als zeitbedingt angesehen und daher interpretiert werden. Eine Demokratisierung des Islam ist demzufolge nicht zu erwarten.
Die Gesprächsrunde am 28.11.2019 „Islam und Grundgesetz – wo ist das Problem?“ dürfte aus islamischer Sicht eine erfolgreiche Taqiyya-Veranstaltung gewesen sein, um den Islam als kompatibel mit unserer Kultur und unserer staatlichen Ordnung zu präsentieren. Sie ist einzuordnen unter den unblutigen Teil des Dschihad, als weitere islamische Machtausdehnung durch Verharmlosung.
Man fragt sich, wieso der Polizeipräsident Lange und der Islamwissenschaftler Prof. Rohe die oben angeführten unüberbrückbaren Gegensätze nicht kennen. Oder wollen sie sie nicht kennen, dürfen sie sie vielleicht gar nicht ansprechen, weil das politisch unkorrekt wäre? Und wo waren die kritisch recherchierenden Journalisten? Auf alle Fälle war die Veranstaltung ein voller Punktsieg der islamischen Seite, für die Seite der „Ungläubigen“ eine weitere Niederlage, die sie aber wahrscheinlich als solche gar nicht empfunden haben, leider. So schreitet die Islamisierung Deutschlands voran. Das Erwachen wird heftig sein. Niemand soll später einmal sagen, er habe das alles nicht gewußt, noch ist Zeit, sich zu informieren.
Aber wie lange noch?
Soweit die unwiderlegbaren Fakten, zusammengefasst von Eberhard Kleina. Es ist wichtig, der völlig unverantwortlichen Islam-Kollaboration entschieden entgegenzutreten. Kontakt zum Polizeipräsidium Dortmund:
» poststelle.dortmund@polizei.nrw.de
Auch dem notorischen Islam-Verharmloser Prof. Mathias Rohe kann man seine Meinung mitteilen:
» mathias.rohe@jura.uni-erlangen.de
Anmerkung: Trotz aller berechtigter Empörung bei den Mitteilungen bitte sachlich bleiben und nicht beleidigen.
Kommentar von „Kopten ohne Grenzen„
Menschen wie Prof. Rohe verharmlosen alles, was mit dem Islam zu tun hat wie dies die verstorbene Frau Prof. Schimmel ebenfalls getan hatte. Sie hat sich eine islamische Sekte, die Sufis, ausgesucht und deren Spiritualität, von der sie fasziniert war, auf den gesamten Islam gedanklich übertragen und ausgedehnt, obwohl die Sufis nur eine kleine Minderheit darstellen und von den Sunniten und Schiiten letztlich auch nicht als vollislamisch angesehen werden.
Die Sufis wurden dazu benutzt, dem Islam seine geistige Brutalität, die auch in phyische Brutalität ausarten kann und in den Schariagesetzen auch ausartet, zu nehmen, die im Koran allerdings als dem ewigen Gotteswort eben auch ewig innewohnt. Menschen wie Prof. Rohe sind die typischen Vertreter, die das halbvolle Glas immer positiv ansehen.
Die Überschriftaussage „Der Islam muss nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein“, ist völlig richtig, absolut gesehen. Will der Islam aber konkret hier in dem Bereich, wo das Grundgesetz das Recht bindet, leben, allerdings schon. In Saudi Arabien gilt das Grundgesetz nicht. Darum muss sich der Islam nicht an das Grundgesetz halten.
Selbstverständlich muss der reine Glaube des Islam nicht mit dem Grundgesetz, welches von Menschen gemacht ist, vereinbar sein. Aber selbst dieser bietet schon Anlass zur Sorge, wenn dieser Glaube dunkelkoranische Inhalte in sich trägt. Denn aus Geist wird Wort und aus diesem die Tat.
Auch das Christentum muss in Teilen eben auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wie z. B. die Abtreibung. Die Gesetze der BRD erlauben die Abtreibung. Ein Christ, der bewusst nach dem Wort GOTTES des 5. Gebotes leben will, führt keine Abtreibung aus. Das aber schadet der Einhaltung des Grundgesetzes nicht. Das Christentum ist heute zumindest jedoch eine reine Religion und in seinen Grundfesten sind die wichtigsten Sozialaussagen, nämlich die 10 Gebote, die Seligpreisungen und der rote Faden, den CHRISTUS JESUS seinen Nachfolgern mitgegeben hat, mit dem Grundgesetz vereinbar.
Auch für Christen gilt: Das Gesetz (10 Gebote) GOTTES, also auch JESU, gilt zuerst. Das Grundgesetz hat sich jedoch nach dem christlichen Menschenbild ausgerichtet, so dass die Unterschiede zwischen Christentum und Grundgesetz rechtlich relativ gering ausfalllen. Dennn das Christentum ist wie JESUS nicht von dieser Welt, will heißen: Christentum sollte reine Spiritualität sein, die in christliches Sozialverhalten, welches immer mit dem Grundgesetz vereinbar ist, münden sollte. Die Würde des Menschen stammt letztlich aus dem AT.
Der Islam ist eben nicht wie das Christentum reine Religion, sondern eine, deren Regeln und Gesetze in eine politische Gesellschaftsordnung mündet. Und das weiß der Herr Prof. Rohe ganz genau. Er braucht, wenn er ehrlich argumentieren würde, nur einen Blick nach Saudi Arabien und/oder nach Iran zu werfen, wie dort die Menschenrechtslage aussieht. Christen werden unterdrückt, Juden gibt es in Arabien überhaupt nicht und Apostaten, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind, werden ermordet oder bestraft durch die dortige Justiz oder per „Ehrenmord“ durch die Familie.
„Ehrenmord“ wird letztlich zwar im Koran nicht explizit gefordert, jedoch die Tötung von Apostaten. Und wenn eine muslmimische Frau sich in einen Nichtmuslimen verguckt hat und ihm folgen will, ist die Ehre des Islams, der in der Familie gelebt wird, beschmutzt und berechtigit die Geschwister oder den Vater, diese Frau zu töten, weil sie nicht nach muslimischem Gesetz einen Muslim geheiratet hat und angenommen wird, dass sie durch ihr Verhalten gezeigt hat, den Islam verlassen zu wollen. Gruppenzwang der Umma wirkt natürlich nicht gerade förderlich.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau hat völlig andere dem Grundgesetz diametral entgegenstehende rechtliche Begrifflichkeiten. Auch das weiß Prof. Rohe genau. Seine Absicht ist, das islamische Rechtssystem mit dem hiesigen kompatibel zu gestalten, zumindest dies so aussehen zu lassen. Er weiß auch sehr genau, wenn sich hier die Mehrheitsverhältnisse zugunsten des Islams verändern, so wird dies der sunnitische Islam der DITIB sein, in dessen Machtbereicht die islamisch-rechtlichen Wertenormen Gläubiger-Ungläubiger-Schriftbesitzer islamisch ausgelegt werden. Und diese Werteskala ist rechtsverbindlich im Islam. Kein Christ, kein Jude, kein Andersgläubiger und kein Ungläubiger ist ganzheitlich genauso viel wert wie eine Muslim/Muslima und danach werden sie im islamischen Rechtssystem auch behandelt.
Und das steht dem Grundgesetz zu 100 % entgegen und ist eben mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Den Islam gibt es nicht. Es gibt viele Formen des Islams, aber leider setzen sich immer die Radikalinskis durch und schüchtern die eigenen moderaten Muslime ein und bestimmen die koranischen Inhalte als Gesetz, nach denen sich alle Muslime zu richten haben. Das ist Fakt. 57 Länder haben dies bereits vorgemcht. Libanon war das letzte Beispiel.
In 57 Ländern herrscht der Islam. In kaum einem dieser 57 Länder herrscht Demokratie und in keinem dieser Länder haben Christen und Juden, Andersgläubige und Atheisten gleiche Rechte. Die Länderprofile von „open doors“ oder von „Kirche in Not“ sprechen da Bände. Wenn jedoch über 50 Staaten islamischer Natur sind und dort solche „Kasten“-Zustände herrschen, wieso gibt es hier immer noch Menschen wie Prof. Rohe, die den Islam nur positiv sehen, obwohl das Gegenteil allgegenwärtig, ja sogar sichtbar ist. Bilder aus dem Iran in den 60er Jahren und denen von heute bilden katastrophale Ansichten ab. Welchen Vorteil hätte es für die Menschen, wenn sich hier der Islam als Mehrheitsgesellschaft ausbreiten würde?
War die Vorbildtat des Mohammed, ein Kind zu ehelichen und damit die Kinderehe salonfähig zu machen, war die Tat des Mohammed, seine Kritiker ermorden zu lassen, war die Tat des Mohammed, jüdische Kriegsgefangene im Grabenkrieg ermorden zu lassen, war die Tat Mohammeds, als Kriegs- und Feldherr das koranische „Schrecken in die Herzen der Ungläubigen“ zu werfen, wie es islamische Terroristen tun, war die Tat der Sklavenhaltung, die Mohammed selbst prakitzierte, war die Tat Mohammeds, 13 Frauen zu ehelichen, war die Tat Mohammeds seine Cousine zu ehelichen und damit Inzuchtschäden für die Zukunft vorbildhaft zu verursachen, war die Tat Mohammeds, zu rauben und zu morden und das Geraubte als Beute zu verteilen etwa in irgendeiner Weise vorbildhaft für ein Rechtssystem, welches die Religion vorschrieb, echtes Vorbild auch für Prof. Rohe?
Er weiß ganz genau, dass alle Muslime in Mohammed ein „vollkommenes“ Vorbild sehen, den Prototyp eines vorbildlichen Muslims, der den islamischen Gebetszusatz „Frieden sei mit ihm“ auch bei dem irdischen Verhalten bestens gebrauchen kann. Allein diese dunklen Taten dieses Propheten waren und sind nicht ansatzweise mit dem heutigen Grundgesetz kompatibel. Warum sollte dies der Islam, der durch sein großes Vorbild Mohammed nur vergiftet sein kann, sein? Wer hat denn diesen ausgrenzenden und Menschen in wert und unwert einteilenden Islam geprägt? Ausschließlich Mohammed mit seinem schon krankhaften Hang zur unterdrückenden Exzentrik.
Alle muslimischen Reformer wurden von der Orthodoxie der Rechtsschulen zurückgepfiffen. Ja, selbst auch in Deutschland wird die für alle offene Berliner Moschee von Frau Seyran Ates von den Verbänden gemieden und Morddrohungen gegen Frau Ates sind auch schon unterwegs. Polizeischutz ist angesagt, und zwar genau von denen, die von Prof. Rohe und Co. psycholgisch gegenüber dem Islam „ruhiggestellt“ werden sollen. Selbst das sollte doch allen Polizisten zu denken geben. Es reicht aus, zu wissen, welche Pesonen poliizeilichen Personenschutz bekommen müssen. Vorwiegend Islamkritiker.
Geht der Antijudaismus vorwiegend von Rechdsradikalen aus? Wer die Opfer fragt, weiß, dass es mehrheitlich muslimisch kulturierte Menschen sind, die diese Art der menschenverachtenden Ausgrenzung leben. Gruppenvergewaltigungen und Vergewaltigungen von Tätern, die aus dem islamischen Kulturkreis stammen, zeigen besonders deutlich, welchen Platz nichtmuslimische Frauen in ihrer Werteskala einnehmen. Sie suchen sich nämlich keine fremden Frauen aus, die Kopftuch tragen. Auch das ist eine spezifisch islamische Denkweise. Denn ungläubige Frauen stehen an letzter Stelle der Werteskala des Islams. Sie taugen nur zur Triebbefriedung wie dies der IS jüngst im Irak und in Syrien praktiziert hat. Und der Geist des IS, Herr Prof. Grohe, ist auch nicht eliminiert, sondern er trägt Früchte im Salafismus und anderen radikalen Islamsegmenten.
Die islamische Gemeinschaft mordet selbstverständlich auch ihre Frauen, auch die mit Kopftuch, wenn diese sich trennen wollen. Die Frauenhäuser sind voll mit Frauen aus archaischen Kulturen. Selbstverständlich tun dies auch Männer aus anderen und auch aus hiesigen Kulturen. Aber das Frauenbild des Islams ist eben nicht nur rechtlich diskriminierend und unterstützt die Frauenverachtung damit.
Die ersten streitbaren Islamvorboten haben wir doch schon in den kriminellen Familienclans, in den islamischen Gegengesellschaften, in scharianischen „Friedensrichtern“, die das koranische Recht insbesondere gegenüber Frauen und Mädchen 1 zu 1 umsetzen, zumindest im Familienrecht und koranisch gebundene Islam-Organisationen, die den Muslimbruder-Erdogan-Islam hier forcieren. Welche Vorteile sollte diese Art des Islams hier haben? Sind etwa die Relgionsfreiheitsregeln der Türkei kompatibel mit dem Grundgesetz? Wohl kaum.
Nun sind wir nicht so geblidet wie Herr Prof. Rohe. Aber Jedermann kann sich augenscheinlich davon überzeugen, wie die Menschenrechtslage in vielen islamischen Ländern aussieht. In welchen islamischen Ländern haben Frauen gleiche Recht oder Nichtmuslime? Wer sich auch noch für das Kopftuch für Mädchen ausspricht, für die Beschneidung, scheint schon zum Islam übergetreten zu sein oder macht Werbung für Negatives. Die Taufe ist ein einmaliger Akt und achtet die körperliche Unversehrtheit. Das Kopftuch jedoch prägt kleine Mädchen besonders und macht sie zu willfährigen Opfern des desolaten islamischen Frauenbildes und lässt sie in die radikale Denkweise des Islams förmlich hineinrutschen. Prof. Rohe unterminiert mit dieser Kopftuchlogik die Versuche muslimischer Frauen in ihren Heimatländern, sich dem Diktat des Kopftuchtragens entledigen zu wollen.
Der theoretische Kommunsimus mag noch ein menschenfreundliches Antlitz gehabt haben. Seine gelebte Ausführung hatte es nie. Millionen von Getöteten durch Stalin, Hitler (NationalSOZIALISMUS), Pol Pot und Mao sprechen eine deutliche Sprache. Der theoretische Islam mag in Teilen menschenfreundlich sein. Seine gelebte Ausführung, gepackt in Gesetze, war es ebenfalls nie und wird es auch nicht sein, solange Mohammed der bestimmende vorbildhafte Faktor dieser Politreligion sein wird. 600 jüdische Kriegsgefangene waren der Anfang der vorwiegend gewaltsamen Ausbreitung des Islams.
An dieser Fachtagung stört natürlich eines ganz gewaltig: Es waren keine Gegenpositionen zu hören. Es war im Grunde eine Propagandaveranstaltung für den Islam. Die meisten Muslime sind gute Bürger, eben weil sie den Koran nicht befolgen und weil sie die geisten Inhalte des Korans nicht kennen und nicht kennen wollen. Die radikal-religiösen Muslime sind da schon eine andere Gattung. Sie sind anfällig für Muslimbrüder und Salafisten, deren gelebte Koranhörigkeit eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.