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Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Todesstrafe für IS-Anhängerin verhindern 25. Januar 2018

Filed under: Islamischer Terror — Knecht Christi @ 00:56

Bundesregierung will Todesstrafe für IS-Anhängerin verhindern

 

 

Ein Gericht im Irak hat die Todesstrafe gegen eine deutsche Staatsangehörige verhängt. Sie soll sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ angeschlossen haben. Nun will sich die Bundesregierung für die Verurteilte einsetzen.

 

 

 

 

 

Eine deutsche Staatsangehörige ist im Irak wegen der Zugehörigkeit zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zum Tode verurteilt worden. Die Frau mit marokkanischen Wurzeln war der Stellungnahme eines Gerichts in der Hauptstadt Bagdad zufolge von Deutschland aus nach Syrien und später in den Irak gereist, um sich der Terrororganisation anzuschließen.

WEITER: http://www.spiegel.de/politik/ausland/irak-deutsche-is-anhaengerin-zum-tode-verurteilt-a-1188997.html#js-article-comments-box-pager

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar von „Kopten ohne Grenzen

 

 

 

Diese Frau war trotz deutschem Pass, der einem ja irgendwann nach Zeitablauf und halbherzigem Antrag nachgeworfen wird, so man ihn denn überhaupt will, war hier in Deutschland offensichtlich nie mental-seelisch angekommen. Sie hat sich bereits hier bewusst für den islamischen Dschihad in seiner schlimmsten Form entschieden und und hat sich dann koranhörig dem IS angeschlossen. Nun hat dieser den Kampf in Syrien und im Irak verloren und wurde zu einer Terrororganisation vom Schlage der einstigen Al-Kaida degradierend zurückgebombt, die im Untergrund weiter bomben wird.

Diese Frau hat eine Organisation aktiv unterstützt, die Jesiden, Christen und Muslime und andere Nichtmuslime massenweise umgebracht, zwangsverheiratet, zur Prostitution und zur Flucht gezwungen hat. Diese Frau war nie im Herzen Deutsche.

Was noch schlimmer ist:

Sie hat ihre Kinder in genau dieser islamradikalen Weise indoktriniert, so dass diese dem Todeskreislauf des Islams anheimgefallen sind, indem sie sie an IS-Kämpfer verschachert hat, wenn JESUS, der RETTER sie nicht selbst aus ihrem seelisch verkrüppelten Hasstal rettet.

Der irdische Tod ist für IS-Kämpfer ein erstrebenswertes Gut.  Sie wollen siegen oder fallen. Beides wird von Allah glaubensgemäß mit dem islamischen Paradies belohnt, in dem Frauen jedoch wohl ebenfalls nciht die gleichen Rechte wie ihre männlichen Mitstreiter genießen können.

 

 

 

Wir sind gegen die Verhängung von Todesurteilen allein aus christlicher Überzeugung heraus, weil dem Delinquenten durch deren Vollstreckung natürliche Lebenszeit, die von GOTT vorgegeben ist, genommen wird, um geistig umzukehren und bereuen zu können. Der Staat nimmt somit dem zum Tode Verurteilten Lebenszeit und der Staat ist dann letztlich derjenige, der dem im AT niedergelegten Grundsatz des „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ steckengeblieben ist und letztlich die Rache staatlich legitimiert.

Es ist bekannt, dass mit dem Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ damals eine Verbesserung der Rechtssprechung eingetreten ist und dieser Ausspruch nicht wörtlich genommen werden darf, aber dieser Ausspruch ist griffig und soll in diesem Zusammenhang auch wörtlich verstanden werden.

 

 

 

In diesem Fall sollte Frau Lamia K. gefragt werden, ob sie die Umwandlung des Urteils in eine lebenslange Freiheitsstrafe überhaupt will. Vielleicht will sie ja als „Märtyrerin“ für die islamische Hasssache sterben und wird anstatt im islamischen Paradies möglicherweise in der Hölle landen, wo sie in ihrem Hass satanisch-unfröhliche Urstände erleben und erleiden darf und erleben muss, dass der in ihrem Leben anerzogenen und angenommene islamische Hass in ihrer Seele auf Ewigkeiten konserviert wird. Keine rosige Zukunftsvorstellung für das Jenseits.

 

 

Wenn sie sich für das irdische Leben entscheidet, sollte sich der Deutsche Staat in der vorgesehenen Weise engagieren, ansonsten sollte er es lassen. Wer den Tod will, um im Jenseits in das islamische Paradies gelangen zu können, soll den Tod bekommen, ihre Entscheidung. Der DREIEINE GOTT wird ihr vorhalten, was sie mit ihrem Tun Anderen angetan hat. JESUS wird ihr in der Rückschau zeigen, welchen Hass sie durch ihr unheilvolles Tun in die Seelen der noch lebenden Opfer gesät und ihre Seelen dadurch verfinstert hat.

Diese werden als Ankläger gegen sie auftreten. Sie wird erkennen, welches Leid sie mit ihrer Unterstützung diesen Opfern angetan hat und wird ihr Urteil, was GOTT ihr verkündet dann auch in voller Überzeugung annehmen (müssen). Das wird ein sehr schmerzhafter Erkenntnis- und noch schmerzhafter ewiger Pein-Prozess für sie werden.  Wir hoffen, dass die Opfer im Jenseits dieser Seele verzeihen, wenn sie es denn können. Wir hoffen und wünschen für ihre Seele wie für alle Seelen dieser Hass-Kämpfer, dass ihr im Knast JESUS CHRISTUS erscheint und sie noch immer innerlich umkehren kann. Das wünschen wir ihr allerdings von Herzen.

 

 

Wenn an ihr das irdische Todesurteil vollstreckt werden sollte, sollten Christen um das Seelenheil dieser völlig verirrten Seele beten, was wir auch empfehlen. Aber letztlich muss auch klar sein: Das Mitleid hält sich bei dieser Dame in Grenzen wie bei jedem Mörder, Totschläger und IS-Kämpfer, aber auch für jeden Staatsmann wie Erdogan, der wieder einmal  gerade politische Morde in Nordsyrien in Afrin begeht, eben auch.

Allein der Feindesliebeaufruf JESU versetzt den Christen in die Lage, für ihr Seelenheil zu beten, so wie es Angehörigen von durch Muslime ermordeten Christen auch möglich ist, dem Täter zu verzeihen. Unser vollstes Mitgefühl und unser Gebet gilt sowohl den vielen IS-Opfern, deren Angehörigen und deren Kinder, die durch das Mit- und Zutun von Frau Lamia K. zu Schaden und ums Leben gekommen sind.  

 

4 Responses to “Todesstrafe für IS-Anhängerin verhindern”

  1. Thomas Says:

    „Wir sind gegen die Verhängung von Todesurteilen allein aus christlicher Überzeugung heraus, weil dem Delinquenten durch deren Vollstreckung natürliche Lebenszeit, die von GOTT vorgegeben ist, genommen wird, um geistig umzukehren und bereuen zu können. “

    Nach meiner biblisch, christlichen Sicht, steht nicht ein Wort in der Bibel ,welches gegen die Todesstrafe
    für schwere Straftaten ,wie z.b. Mord spricht. Die Todesstrafe wurde z..b in Deutschland schnellstens,
    nach dem WK2 abgeschafft um zwangsbekehrte Nazis, vor ihrem verdienten Urteil zu bewahren.
    Hat der Deliquent denn seinen Mordopfern , auch die Möglichkeit der jahrzehnte langen Umkehr
    gegeben ? Diese scheinhumanistische Verirrung der Menschheit, im Westen, mit ihrem kranken
    Menschenbild ,das alle Menschen gut sind und nur d ie Umwelt schuld ist ,wenn der Mensch böse
    ist, kann man nur als absurd bezeichnen. So wie es Jahrtausende lang üblich war, so ist es auch
    heute völlig in Ordnung, schwere Verbrechen mit der Todesstrafe zu belegen ,aus christlicher Sicht
    spricht nichts dagegen. Durch die Todesstrafe wird verhindert, das der Straftäter jemals wieder
    Schaden auf Erden anrichtet und anderen Menschen schadet, auch müßen nicht andere Menschen
    den Lebensunterhalt diese Menschen finanzieren. Den Verwandten von Opfern wird erspart ,solch
    einer Kreatur jemals wieder zu begegnen, vieleicht sogar noch mit einem Lächeln im Gesicht.
    Also alle Schäden ,die ein solcher Mensch in Zukunft verursacht, können abgewendet werden und
    er kann sich auch nie mit seinen Gleichgesinnten verbrüdern. Diese kurze und dämmlich, humanustische
    Verirrung der Menschheit, in Form der Verwöhnung von Straftätern, wird sowieso bald ihr Ende finden,
    weil die importierte, religiöse Gewaltkultur, nur mit harten Strafen im Strafgesetzbuch, eingedämmt
    werden kann. Es ist um einiges christlicher ,anständige Menschen vor Straftäter zu bewahren, auch
    durch die Todesstrafe, als diese auf Staatskosten zu versorgen und zu verwöhnen.
    i

  2. strafjustiz Says:

    Bei uns, in Westeuropa lebt die weibliche Gattung unter nationalpärklichem Heimatschutz, da kann sie verbrochen haben, was sie will, gilt für diese milderer Verurteilungstarif. Sonst gilt in allen Bereichen Gleichberechtigung, besonders in den Rechtsbegehren, nicht aber in der Erfüllung von Pflichten, da soll sie nicht emanzipiert sein, um vor dem Gesetz geschonter davon zu kommen. Wenn es heisst: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Ja, ausser die weibliche Gattung. Und da der feige Westen sowiesohnehin gegen die Todesstrafe eingestellt ist, weil er seinem eigenen Justizapparat misstraut, diesen absichtlich mit finanziellen Mitteln knapp hält, setzt er sich auch für seine Bürger im Ausland so besonders ein, um so mehr, wenn es sich um eine Frau handelt. (25.1.18)

  3. ThomasD Says:

    Mein Mitleid für diese „Dame“ hält sich in sehr engen Grenzen. Wenn sich jemand bei vollem Bewußtsein und freiwillig dazu entschließt, sich empathielosen, völlig verblendeten und mordgierigen Bestien anzuschließen, dann muß dieser jemand auch damit rechnen, wie ein tollwütiger Hund behandelt zu werden. Der, der dieses Exemplar menschlichen Abschaums beseitigt, handelt gewissermaßen in Notwehr, um andere vor den Taten dieser Teufel zu bewahren.
    Es wirft ein bezeichnendes und sehr entlarvendes Bild auf die verkommene, deutsche Merkel-Junta, daß sie bestrebt ist, das Todesurteil für dieses Individuum abzuwenden. Es paßt durchaus in den Kontext, denn wer ein Land gesetzeswidrig mit Terroristen flutet, so gut wie nichts unternimmt, um die einheimische Bevölkerung vor Schaden zu bewahren, Kriminelle Migranten nicht abschiebt, sich gewissermaßen zu deren Komplizen macht, der setzt sich auch für solch ein Gesindel ein. PASST!


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