Deutsche dürfen „Köterrasse“ genannt werden
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine Anzeige gegen einen türkischen Elternrat wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen zurückgewiesen.
Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut soll die Deutschen laut NDR vergangenen Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft haben.
„Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt“, wird Karabulut zitiert. „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“
Kommentar von „Kopten ohne Grenzen„
Die Justiz hat wieder zugeschlagen. Deutsche (also offensichtlich die, die einen Personalausweis besitzen und keine Doppelstaatsbürgerschaft haben) dürfen wie auch immer beleidigt werden. Über solche Urteile müssen wir uns nicht mehr wundern, weil unsere Politiker die eigene Bevölkerung verbal und auch politisch in die Pfanne hauen. Merkel hat die deutsche Bevölkerung als solche beschrieben, und zwar doppelt. Erst einmal sind Deutsche alle, die länger hier wohnen oder „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Für Özoguz sollten alle Menschen wählen dürfen, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht. Und für Gabriel sind die Deutschen, die bei Pegida mitlaufen, Pack und für Gauck machen nicht die Elite, sondern die Bevölkerungen Probleme.
Wenn Politiker also keine hohe Meinung von „den Deutschen“ haben und „die Deutschen“ sich in der Mehrzahl selbst hassen (80 % wählten etabliert), dann wundern wir uns doch bitte nicht über solche Gerichtsentscheidungen. Wer also z. B. zu den Türken „Köterrasse“ sagen würde (wir wählen hier „die Türken“ aus, weil ein Vertreter dieser Menschengruppe dieses Wort erfunden hat), würde eine Beleidigung aussprechen, weil diese Gruppe offensichtlich deutlich erkennbar ist und als äußerliche Einheit erkennbar ist oder sich durch irgend ein festes äußeres Unterscheidungsmerkmal herausheben lässt, wahrscheinlich als Hassbürger.
Das heißt, dass die Deutschen, nur weil sie von der Politik als Einwanderungsland seit Jahrzehnten zwangsweise ausgestaltet wurden, in dem die Menschen ohne inneren Zusammenhang vor sich hinleben, beleidigt werden dürfen und somit überhaupt nicht volksverhetzt werden können, weil wir ja kein einheitliches Volk sind und die Gruppen von Deutschen zu klein seien, als dass sie beleidigungsfähig wären.
Wenn das so ist, dann brauchen sich die Menschen, die hier grenzenlos zufällig hier seit längerer oder kürzerer Zeit leben, auch endlich von keinen von den Schulen und Unis anerzogenen Schuldkult wegen des 3. Reiches beugen lassen, weil wir ja nur noch eine indifferente Masse von Menschen sind, die zufälligerweise hier im vormaligen Deutschland leben. Herr Karabulut hat somit möglicherweise unabsichtlich einen Testballon gestartet, die die (überhaupt noch deutsche?) Justiz eindeutig beliebig, relativistisch und nach allen Seiten offen durch diese Entscheidung beantwortet hat.
Nun die Justiz sinkt nur so tief, wie die Politik sinkt.
4 Responses to “Anzeige gegen einen türkischen Elternrat”