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Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

FGM wird im Islam gerechtfertigt 13. Februar 2014

Filed under: Islamische Schandtaten — Knecht Christi @ 11:08

Die FGM Petition des Guardian geht, nach Meinung von Robert Spencer, am eigentlich Problem vorbei.

 

 

Man habe bei der Formulierung zu viel Angst davor gehabt die islamischen Rechtfertigungen für FGM aufzudecken. {Zur Erinnerung und für all jene, die nicht wissen was FGM ist: Bei der Genitalverstümmelung wird die Klitoris kleiner Mädchen unter unvorstellbar unhygienischen Umständen und ohne Betäubung oder medizinische Hilfsmittel entfernt. Die Klitoris ist ein Nervenbündel, das den Frauen sexuelle Freude bringen soll. Die Beschneidung geht manchmal sogar so weit, dass die Vagina der Frauen zugenäht wird, so soll die Frau bis zur Heirat ihre Jungfräulichkeit bewahren. In der Hochzeitsnacht wird die Naht mit einem Messer geöffnet}. Es sei richtig, so Spencer auf seinem Blog Jihad Watch, dass die Muslime FGM nicht erfunden haben, und auch nicht die Einzigen sind, die es praktizieren. Aber es sei die einzige Gruppe, deren theologische und rechtlich Überlieferung Rechtfertigungen dafür liefert. Wenn sich dies nicht ändere, dann werden noch viele weitere Frauen dieser Praxis zum Opfer fallen. Mohammed soll die Beschneidung der Genitalien von Frauen gerechtfertigt haben: „Eine Frau übte die Beschneidung in Medina aus. Der Prophet sagte zu ihr: Schneide nicht zu stark, weil es besser ist für die Frau und wünschenswerter für den Ehemann“ (Sunan Abu Dawud 41.5251). Das Problem dabei ist die Unterscheidung zwischen schneiden und zu stark beschneiden – das sei doch ziemlich subjektiv. Einige muslimische Autoritäten sagen, es sei eine schwache Hadith. Prima! Dann sollte es ihnen leicht fallen, alle muslimischen Kleriker auf der Welt davon zu überzeugen. Leider missverstehen es einige, so Spencer. {Quelle: europenews.dk}

Saudischer Theologe twitterte: ‚FGM ist ein nobler Akt‘

FGM (weibliche Genitalverstümmelung) „Traditionelle Praxis“ in 32 Ländern

EU: Beinahe 200.000! Mädchen in Gefahr der Genitalverstümmelung

FGM: Herzzerreißender Brief von einem 11-jährigen Mädchen

FGM Anzeigenkampagne im Sudan kritisiert wegen Begriffsverschleierung

Blutiger Mythos von Reinheit – Beschneidung von Frauen in Afrika

Video: ‚Vorsätzliche Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘

Genitalverstümmelung in Deutschland – 4.000 Mädchen könnten bedroht sein

Weltweit sterben mindestens 5.000 Frauen pro Jahr, um eine „Ehre zu retten“

100 Millionen Frauen Opfer von Genitalverstümmelung – allein in Frankreich 50.000 Frauen

Politstreit um Jungfräulichkeit in Frankreich

 

 

 

 

 

 

 

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Radical Leftist Feminazi, Germaine Greer, comes out in support of Female Genital Mutilation in the Muslim world

In her recent book, ‘The Whole Woman,’ Ms Greer argued that attempts to outlaw the practice amounted to “an attack on cultural identity,” adding: “One man’s beautification is another man’s mutilation”.

BBC  MPs have launched an attack on the feminist writer Germaine Greer for what they say is her defense of female circumcision aka female genital mutilation.

The Commons International Development Select Committee said her comments on female genital mutilation – a practice which occurs in parts of Africa, Asia and the Middle East, (as well as among Muslims in the West) – were both “simplistic and offensive”. 

 

 

Female-genital-mutilation

A resolution against female genital mutilation was passed by the World Health Organisation in 1994, and charities including Womankind Worldwide say that the practice contravenes UNICEF’s convention on the rights of the child. 

She said that women should have the right to undergo genital mutilation as a form of “self-decoration” and posed the question: “If an Ohio punk has the right to have her genitalia operated on, why has not the Somali woman the same right?” 

 

 

1 Cultural Relativism

However, in a report published on Thursday – coincidentally the International Day Against Violence Towards Women – the select committee accused Ms Greer of a “misplaced sense of the sanctity of culture”. 

The MPs cited figures from the World Health Organisation which estimated that between 85 and 115 million women worldwide had undergone some form of genital mutilation which doubles their risk of dying in childbirth and can increase by three to four times the chances their children will be stillborn.

 

 

FGM tools

The MPs’ report also says that Ms Greer takes “no account of the purposes of female genital mutilation, nor the lack of choice for those young girls on whom it is inflicted. 

“Equating the forcible clitoridectomy of an eight-year-old girl with the voluntary body-piercing of an American teenager is absurd.  “Culture can no longer be used as an excuse for inaction on securing women’s rights,” the MPs concluded. 

 

 

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Because the operation is often carried out in non-sterile conditions, sometimes using kitchen knives or pieces of glass, there is a risk that the child or woman could die of infections such a septicaemia. 

Organizations like Womankind Worldwide works towards abolishing the practice with measures such as providing grants for traditional circumcisors – who make their living from performing the operations – to set up other businesses.

 

An estimated 130 million young girls have undergone sexual mutilation, mostly in Muslim countries, but now, apparently in Great Britain, Europe, and the USA, too. 

 

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7 Responses to “FGM wird im Islam gerechtfertigt”

  1. Elżbieta Wawrzyńska Says:

    Hannover im September 2014, wird der 70. Deutsche Juristentag verschiedene sogenannte leichte Formen der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) bagatellisieren und der Bundesregierung empfehlen zu legalisieren?

    Thesen zum Juristentag – Tatjana Hörnle

    „6. Genitalverstümmelung:
    a) Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).“

    http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4763&s=00ab3516abc2ee4af1e588012b4839abcb26f526

    Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

    Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) rückt heran und ein Blick in die Thesen der Gutachter und Referenten (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) verheißt alles Gute für das Islamische Recht und wenig Gutes für die allgemeinen Menschenrechte. Von Edward von Roy.

    http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/

    Machen wir Druck dahingehend, dass der Deutsche Juristentag 2014 den sogenannten milden Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) kein grünes Licht gibt.

    Festzustellen wäre dort zusätzlich, dass auch die MGM nicht in den Begriff des Kindeswohls integrierbar ist. Der Minderjährige (unter achtzehn Jahren) ist in eine FGM oder MGM nicht einwilligungsfähig. Kinderrechte ins Grundgesetz.

  2. Traoré N. Diakaté Says:

    Jurist Dr. Holm Putzke:
    These zum 70. Deutschen Juristentag: Gutachterin hält in Deutschland weibliche Genitalverstümmelung für erlaubt!

    Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehört die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten wird, dass nicht „alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter ‚verstümmeln‘ zu fassen sind“ (http://www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Thesen_140804.pdf – Seite 23). Aus ihrer Sicht ist das konsequent, denn wer zulässt, dass Jungen die Vorhaut amputiert wird, darf nicht gleichzeitig die Beschneidung der Klitorisvorhaut verbieten. Aber was für ein Preis, um irgendwie die Erlaubnis zu retten, die Vorhaut von Jungen zu amputieren. Dafür werden dann auch gern mal die Genitalien von Mädchen geopfert. Warum nicht auch den Eltern der Christensekte „Zwölf Stämme“ erlauben, ihre Kinder zu schlagen, was diese selbsternannten „Züchtigungsberechtigten“ als Teil ihres bibeltreuen Erziehungskonzepts verstehen (http://www.spiegel.de/schulspiegel/zwoelf-staemme-sekte-zeigt-rtl-reporter-an-a-984059.html)?

    Wem die verfassungsmäßig garantierten Rechte von Kindern wichtig sind, wer dagegen ist, dass Kinder ausgehend von ihren Eltern körperlicher Gewalt ausgesetzt sind und gezüchtigt werden, und wer es für eine Schande und großes Unrecht hält, wenn Mädchen aus traditionellen oder religiösen Gründen an ihren Genitalien herumgeschnitten wird, der muss auch die Genitalverstümmelung von Jungen bekämpfen!

    http://www.holmputzke.de/index.php/aktuelles

    TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
    1. September

    Werden Genitalverstümmelungen an Mädchen in Deutschland bald legalisiert?

    https://de-de.facebook.com/TaskForceFGM

    Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

    Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) arbeitet an der Legalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM Typ Ia und IV nach der Klassifikation der WHO). Das ist zu verhindern wie jede Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung an weiblichen oder männlichen Minderjährigen unter achtzehn Jahren. Von Edward von Roy.

    http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/

  3. Traoré N. Diakaté Says:

    Der verwegene Coup der Tatjana Hörnle besteht im genüsslichen Erzeugen von Erregung und Druck, der Nichtweitergabe von anatomisch sachlicher Information zur Jungenbeschneidung in den 70. Deutschen Juristentag sowie darin, den § 226a StGB weiterhin nach Ausmaß genitaler Zerstörung und nachvollziehbar zugeordnetem Strafmaß in nur und genau zwei Stufen zu gliedern.

    Dann erfolge mit nur etwas Locken ein erlösender zweiter Schritt, den die Professorin das erregte Publikum selbst finden lassen wird. Kategorie oder Schublade eins ist der Absatz (1) des 226a StGB und wird weiterhin Klitorisherausschneiden (FGM Typ Ib), Labienamputationen (Typ II) und Infibulation enthalten (Typ III). Absatz (2), wie gehabt und einstweilen (!) deutlich weniger bestraft, Klitorisvorhautamputation (FGM Typ Ia) und Einstechen (pinprick, ritual nick) sowie nun, und das ist jetzt neu, die sozusagen klassische Zirkumzision nach islamischen, jüdischem oder US-amerikanischem Muster (MGM). Damit ist der peinlich verfassungswidrige § 1631d BGB glücklich entsorgt und in 226a StGB überführt, integriert. Nun aber beginnt das Fiebern und Schwitzen, ähnlich wie im Herbst 2012. Denn Kategorie zwei, Absatz (2), zeitigt die Bestrafung, nun müsste jeder Mohel oder Sünnetci angezeigt und strafrechtlich belangt werden, im Wiederholungsfall sicherlich schwerer bestraft und bei weiterem Beschneiden mit Gefängnis.

    Das wird die sorgsam planende Dr. Hörnle zu verhindern wissen und sie kann sich ganz sicher sein, dass der Bundestag sehr bald genau so ins Schwitzen, Kriechen und Nachgeben geraten wird wie am schwarzen Tag der Kinderrechte, dem 12.12.2012. Nur genau zwei Schubladen darf der 226a enthalten! Und in derselben ersten Schublade sind FGM Ia, FGM IV Variante pinprick (ritual nick, es geht um die schafiitisch religiös verpflichtend gebotene und ansonsten islamisch mit Wohlwollen bewertete milde Sunna) sowie Jungenbeschneidung (Zirkumzision der dreieinigen Marken Halacha, Scharia oder AAP).

    Jetzt also beginnt der deutsche Politiker zu schwitzen, denn unter Turbanen und großen schwarzen Hüten wird der Blick immer ernster und könnte schließlich gleich zornig werden. Nun aber bietet sich der Ausweg, großes Aufatmen und Gelache, Hörnle als Retterin des friedlichen Zusammenlebens: Legalisierung des kompletten 226a (2) im Sinne der Straffreiheit! Tatjana Hörnle muss also nur ein wenig auf Zeit spielen und dafür sorgen, dass die anatomischen Fakten der Jungenbeschneidung, nämlich mit FGM Typ Ib (Klitoridektomie) vergleichbar zu sein (Sorrells et al.) nicht in Presse und Parlament laut werden. Sie hat dazu leider sehr gute Chancen.

    Deutschland bekommt damit die Mädchenbeschneidung Ia und IV, die indonesischen Ulama der MUI und überhaupt die Schariatreuen der Rechtsschule der Schafiiten werden hoch zufrieden sein.

    Oder aber wir Menschenrechtsuniversalisten sagen jetzt Nein zu jeder Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung an Kindern unter achtzehn Jahren, an Jungen oder Mädchen. Das genau ist unsere Empfehlung und in diesem Sinne werden wir hier laut.

  4. Elżbieta B. Wawrzyńska Says:

    Danke für das Berichten,

    neben Tatjana Hörnle gibt es 2014 leider einen zweiten skandalösen Versuch, die FGM Typ Ia oder IV zu legalisieren. Professor Ringel nämlich ist ebenfalls abzustoppen, der die „milde Sunna“ in Kindeswohl und Personensorge integriert wissen will, was für ihn bedeuten muss, § 1631d BGB im Sinne des Kinderverstümmelns an Jungen UND MÄDCHEN geschlechtsneutral umzuformulieren:

    § 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung

    Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM
    Ass. jur. Kathrin Meyer

    [ Seite 70 ]
    iii. Zwischenergebnis

    Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. …

    Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. …

    [ Seiten 88-89 ]
    IX. Ergebnis

    Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.

    [ Seite 110 ]
    Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.

    http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812

  5. Trotz Kirchentag: Stop Islamic FGM Says:

    Glaubt man dem Pro-Medienmagazin, so hat die Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au in einer Debatte mit Michael Schmidt-Salomon am Rande des #DEKT2017 den moralischen Tiefpunkt [der offiziell organisierten Christenheit] neu ausgelotet:

    „Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.“

    https://demystifikation.wordpress.com/2017/05/31/aus-der-aus-amputationsambitionen/

    Strafanzeige
    wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM)
    und
    wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM
    gegen
    Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Basel

    https://schariagegner.wordpress.com/2017/05/31/werbung-fuer-fgm-auf-dem-kirchentag/


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