kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Kommentar: Zschäpe-Anwältin verlässt Berliner Kanzlei und die Stadt 27. Juli 2013

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 17:51

 

 

 

Die Berliner Anwältin Anja Sturm verteidigt die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe vor Gericht. Dafür wurde die Juristin von manchen Kollegen massiv kritisiert – jetzt zieht sie die Konsequenzen.

 

 

Sie geht nicht im Zorn, sagt sie, aber sie sei „sehr enttäuscht gewesen“. Die Anwältin Anja Sturm, weithin bekannt als Verteidigerin von Beate Zschäpe, verlässt ihre Berliner Kanzlei – und die Stadt. Ohne es gewollt zu haben, aber sie mochte keinen Konflikt. Denn in der Kanzlei Weimann & Meyer wachse die Sorge um den Ruf bei Mandanten mit türkischen Wurzeln, sagt die Fachanwältin für Strafrecht. Es gelte als problematisch, dass sie die Hauptangeklagte im NSU-Prozess verteidigt, Beate Zschäpe. Jene Frau, der die Bundesanwaltschaft vorwirft, aus rechtsextremen Motiven bei zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen Mittäterin gewesen zu sein.

 

 

 

 

 

Acht Mordopfer waren türkischer Abstammung

 

Als Sturm das Rumoren in der Kanzlei mitbekam, war sie „geschockt“. Sie, die hartnäckig für einen liberalen Rechtsstaat eintritt, die für Neonazis nicht die geringsten Sympathien hegt und Zschäpe vertritt, „weil jeder Angeklagte ein Grundrecht auf Verteidigung hat“ – sie fühlte sich alleine gelassen. Sturm bedeutet Berlin viel. Hier sei sie als Strafverteidigerin „aufgewachsen“. 2004 ließ sie sich in München nieder. Im Januar 2012 kam sie nach Berlin zurück und ging zu Weimann & Meyer. Im August nun wechselt die 43 Jahre alte, eher leise Frau nach Köln. Sie wird Partnerin von Wolfgang Heer, der als erster Anwalt die Verteidigung Zschäpes übernahm. Heer holte dann den Koblenzer Kollegen Wolfgang Stahl hinzu und gewann im August 2012 Anja Sturm für die gewaltige Aufgabe, im größten Prozess zu rechtsextremem Terror seit der Vereinigung die Hauptangeklagte zu vertreten. Doch was Sturm seitdem in Berlin erlebt hat, ist ernüchternd. Im Januar trat die Anwältin bei den Wahlen zum Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger an. Sturm fiel durch. Vor allem linke Anwälte hatten ihr verübelt, eine Rechtsextremistin zu verteidigen. „Dabei gibt es gerade im NSU-Verfahren so viele Themen, bei denen Berliner Strafverteidiger immer gekämpft haben“, sagt Sturm. „V-Mann-Problematik und fragwürdige Vernehmungsmethoden der Polizei“ seien Beispiele dafür, „dass in diesem Prozess vieles zu hinterfragen ist“.

 

Erst vergangene Woche haben Sturm, Heer und weitere Verteidiger einen BKA- Mann in Bedrängnis gebracht, der als Zeuge vor dem Oberlandesgericht München aussagte. Der Beamte musste zugeben, dass der Angeklagte Holger G. im Ermittlungsverfahren bei einigen brisanten Angaben nicht weiter befragt wurde.

 

 

 

 

Nachdem Sturm sich mit Axel Weimann geeinigt hatte, dessen Sozietät zu verlassen, suchte sie zunächst in Berlin nach einer anderen Kanzlei, um nicht wieder ihrem Mann und den zwei Kindern einen Umzug zuzumuten. Ohne Erfolg. Ein Kollege habe ihr gesagt, die Verteidigung Zschäpes sei für eine Kanzlei „ein Killermandat“, sagt Sturm. Schließlich fragte Wolfgang Heer, der die Probleme mitbekommen hatte, ob Sturm sich nicht mit ihm in Köln zusammentun wolle. Das Angebot fand Sturm reizvoll und nahm es an. Mit Heer, sagt Sturm, befinde sie sich „juristisch und menschlich auf einer Wellenlänge“. Mit ihm ist sie einer Meinung, dass der NSU-Prozess „gerade angesichts der Ungeheuerlichkeit der im Raum stehenden Vorwürfe besonders fair und rechtsstaatlich geführt werden muss“. Heer sagt, er wolle mit Sturm langfristig zusammenarbeiten, über den NSU-Prozess hinaus. Sturm kann sich das gut vorstellen. Sie hat Berlin abgehakt.

 

Der Kanzlei Weimann & Meyer fällt eine Stellungnahme nicht leicht. Er habe Anja Sturm von der Übernahme des Zschäpe-Mandats „aus mehreren Gründen abgeraten“, sagt Weimann. Er argumentiert zunächst ökonomisch. Sturm sei durch dieses eine Mandat in einem Umfang ausgefüllt, „dass eine Einbindung in von uns betreute Mandate mangels Präsenz nicht sinnvoll erscheint“. Weimann betont auch, es gehe nicht um den Ruf bei türkischstämmigen Mandanten. Doch dann folgt ein Satz, der offenbart, unter welchen Druck er durch Sturms Einsatz als Verteidigerin von Zschäpe geraten ist. Weimann spricht von der Belastung, „sich sowohl beruflich als auch privat immer wieder für ein Mandat rechtfertigen zu müssen, das man persönlich nicht führt und das man vor allen Dingen selbst niemals angenommen hätte“. Warum für ihn, den renommierten Strafrechtler, der auch in den Prozessen gegen einstige Mauerschützen des SED-Regimes auftrat, eine Verteidigung Zschäpes nie infrage käme, begründet Weimann nicht. {Quelle: www.tagesspiegel.de – von Frank Jansen}

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar von „Kopten ohne Grenzen

 

Das sind die Früchte der Einführung eines ständigen Meinungsdiktates der PC-Ideologie, dessen eines Rechtsstaats unwürdig ist. Da muss nun eine Anwältin, nur weil sie Frau Zschäpe vertritt, die genauso ein Anrecht auf optimale Verteidigung hat, wie jeder andere noch so große Verbrecher auch, sich von Kanzlei und Wohnung in eine andere Stadt „flüchten“. Wir drücken dies so aus, weil es im Grunde die Wahrheit ist. Freiwillig hätte sie Berlin nicht verlassen. Zur Klarstellung, weil wir das in einem pc-verseuchten Rechtsstaat bereits schreiben müssen, was im Grunde selbstverständlich ist: Wir vertrauen noch immer auf den Rechtsstaat. Wenn Frau Zschäpe im Rahmen der Beweisaufnahme des Gerichtsverfahrens als schuldig verurteilt werden sollte, so ist das in Ordnung und rechtens. Falls man ihr die Beteiligung an diesen Morden nicht nachweisen kann, muss sie freigesprochen werden. So einfach ist das. Es ist ihr gutes Recht, bis zu drei Anwälte mit ihrer Verteidigung zu beauftragen. Bei einer solchen Anschuldigung ist dies üblich.

 

 

 

 

 

Wir wissen nicht, welche Rechtsstaatsvorstellungen die linken Anwälte haben, die Frau Sturm es übelnehmen, diese Frau zu verteidigen. Hier in Deutschland haben sie sich an die Regeln des Rechtsstaats zu halten. Ansonsten sollten sie ihren Beruf aufgeben. Diese linken Anwälte werden noch genug zu tun haben, wenn ihre linke Klientel sich mal wieder eines Landfriedensbruchs schuldig macht. Dann wird ihnen auch niemand das Recht absprechen, solche Rechtsstaatszersetzer verteidigen zu dürfen. Es wird so getan, als ob sie die ideologische Einstellung ihrer Mandantin sich zueigen machen würde. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Jeder Verteidiger, der einen Mörder oder einen Vergewaltiger verteidigt hat Kritiker, die da völlig zu Unrecht fragen, warum er einen solchen Menschen verteidigt. Diese Kritiker werfen einem solchen Verteidiger indirekt vor, sich für die Sache, für die ein solcher Mandant angeklagt ist, stark zu machen. Dass aber diese Verteidigung ein Instrumentarium des Rechtsstaates ist, lassen sie in ihrer Gedankenwelt völlig außen vor. Selbstverständlich sind die Taten, die zur Verhandlung anstehen ein großes Verbrechen und sie müssen entsprechend geahnet werden. Aber darum der Angeklagten die ihr vom Rechtsstaat gesetzlich zugestandene Verteidigung absprechen zu wollen, ist rechtsradikales Gedankengut, was rundweg abzulehnen ist. Diese Geister, die Frau Sturm kritisieren,  scheinen der Lynchjustiz mehr zugetan zu sein, als zulässig ist.

 

Der Rechtsstaat ist noch immer so aufgebaut, dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, bis ihm die Tat nachgewiesen und er rechtskräftig verurteilt wurde. Selbst die Inqusition hat ihren Angeklagten Verteidiger zur Verfügung gestellt, bevor sie ihr grausames Tun vollzogen hat. 

 

 

Es ist schon ein Trauerspiel, dass sich die Anwaltskollegen in dieser Weise gegen diese Kollegin so verhalten.

Wir erinnern uns:

RAF-Prozesse: http://de.wikipedia.org/wiki/Stammheim-Prozess

 

 

Herr Ströbele hat den Hauptangeklagten Baader verteidigt.

Hat ihm das geschadet?

 

Herr Schily war auch Verteidiger in diesem Prozess.

Auch ihm hat es nicht geschadet.

 

Können wir uns vorstellen, dass Frau Sturm  jemals ein höheres  politisches oder parteiinternes Amt bekleiden wird?

 

 

Nein, nach diesem Prozess sicherlich nicht mehr.  Die Verteidiger, die Frau Zschäpe vertreten, werden wohl völlig zu Unrecht in einen braunen Rechtstopf geworfen werden.

 

Die Presse ist in diesem Fall nicht ganz unschuldig an diesem Vorgehen gegen Frau Sturm,

hat sie doch alles dafür getan,

dass Frau Zschäpe medial vorverurteilt wurde.

 

 

4 Responses to “Kommentar: Zschäpe-Anwältin verlässt Berliner Kanzlei und die Stadt”

  1. Emanuel Says:

    Ich habe einen neuen Namen für eure Politischen Parteien : ROTSCHLAMM : DAS IST DAS ABFALLPRODUKT DES ALUMINIUM – ABBAUS

  2. Wolf Says:

    Ja lieber Himmel, dann soll die Anwaltskanzlei halt auf türkische Mandanten verzichten. Es gibt noch genügend andere mögliche Mandanten, welche der Anwaltskanzlei ihre Existenz garantieren, dazu brauchen sie bestimmt keine Türken.

  3. „was im Grunde selbstverständlich ist: Wir vertrauen noch immer auf den Rechtsstaat. „

    Ihr seit süß „selbstverständlich“ – ich musste schmunzeln als ich das las.
    Auf welchen Rechtsstaat vertraut ihr hier?

    Die BRD® ist kein Staat!
    Die BRD® ist eine Organisation der Alliierten Siegermächte des WK II., die das von den USA, British Empire, Frankreich und der Sowjetunion völkerrechtswidrige – also illegal – beschlagnahmte Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich im Auftrag fremder militärischer Mächte VERWALTET.


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