kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

MARSCH FÜR DIE Familie 11. Mai 2013

Filed under: Stopp Abtreibung — Knecht Christi @ 18:52

Samstag, 15. Juni 2013  – 15.00 Uhr – Wien 1., Südseite des Doms gegenüber Stephansplatz Nr. 2

–> Ballhausplatz (Bundeskanzleramt) und –> Minoritenplatz (Unterrichtsministerium)

 

 

 

 

 

Unsere Forderungen

 

• Verfassungsmäßige Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau

 

• Finanzielle Abgeltung der Erziehungsaufgabe der Eltern, insbesondere der Mütter

 

• Verfassungsmäßige Absicherung des Vorranges des Erziehungsrechtes der Eltern

 

• Abschaffung des Sexualkundeunterrichts in Kindergarten,

Schule und staatlichen Bildungseinrichtungen

 

• Abschaffung der eingetragenen Partnerschaft und der damit verbundenen finanziellen Belastung der Allgemeinheit

 

• Abschaffung von Kinderkrippen und statt dessen ein Müttergehalt

 

 

Christlicher Glaube und allgemeinmenschliche auf Vernunft gegründete Erfahrung sind Grundlage und Motiv unseres Handelns

 

Wir Christen haben zugelassen, dass aus dem Massenmord an den ungeborenen Kindern ein „Menschenrecht“ der Täter geworden ist, weil wir zu bequem waren, alle unsere Staatsbürgerrechte gegen dieses Unrecht einzusetzen. Jetzt droht durch den Gender-Wahnsinn die Zerstörung der Familie, die Verführung unserer Jugend zur Unzucht im großen Stil und dadurch die Ausrottung des christlichen Glaubens an der Wurzel. Wollen wir wiederum tatenlos zusehen? Die neu gebildete Plattform Familie will die staatsbürgerlichen Rechte und Möglichkeiten nützen und diese Gefahr ins Bewusstsein rücken. Wir rufen als Erstes auf zu der Kundgebung Marsch für die Familie“! Es ist der Tag der mit Steuergeldern hochsubventionierten Homosexuellen-Parade, die wir aber nicht stören wollen. Wir wollen dokumentieren, dass wir die Gender-Ideologie nicht akzeptieren und eine geistige Auseinandersetzung anstreben.

 

Wir wissen die schweigende Mehrheit hinter uns, obwohl wir die EU und alle etablierten österreichischen Parteien gegen uns haben. Die Familie als Gemeinschaft von Vater, Mutter und Kindern sichert unsere Zukunft. Die Menschen wissen das, und junge Menschen nennen seit Jahrzehnten in Umfragen eine geglückte Familie als ihr Lebensziel. Wir wollen den Menschen den Weg aufzeigen, wie sie dieses Ziel erreichen können. Und dazu gehört als erstes, dass Kinder und Jugendliche durch Schule und staatliche Stellen nicht länger zur Unzucht angeleitet werden. Wir denken dabei insbesondere an die Aufklärungsbroschüre „Ganz schön intim“ des Unterrichtsministeriums, die Volksschulkindern Homo-, Trans-, Intersexualität und Selbstbefriedigung als normal verkauft, über kinderreiche Familien spottet, den Kindern schamlose Wörter beibringt und von der Gender-Theorie durchdrungen ist. Die Gender-Theorie wurde von Papst Benedikt XVI. als „tiefe Unwahrheit“ bezeichnet. Sie leugnet, dass Mann und Frau unterschiedlich sind und einander ergänzen. Sie will das angeblich von der Gesellschaft konstruierte Zweigeschlechtersystem auflösen und die freie Wahl des eigenen Geschlechts ermöglichen.

 

„Die Gesellschaft verdankt ihren Fortbestand der Familie, die in der Ehe gründet“. „Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt.“ Nur Mann und Frau können neues Leben zeugen und sind daher schon von Natur aus zur Erziehung ihrer Kinder berufen. Kinder brauchen Vater und Mutter, damit sie an Leib und Seele gesund heranwachsen können. Kleinkinder brauchen ganz besonders ihre Mutter. „Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun in dem Sinn, dass man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnützt, um sie in ein Umfeld einzuführen, das ihrer vollen menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist“. Die Ehe ist (dem gläubigen Christen) heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen.“ Staat, Gesellschaft und Kirche verdanken ihren Fortbestand der Familie, die in der Ehe gründet. Es ist daher die wichtigste Aufgabe des Staates, echte Familien zu fördern. Nachdem staatliche Gesetze „Strukturprinzipien des Lebens der Menschen in der Gesellschaft, zum Guten oder zum Bösen“ sind, spielen sie „eine sehr wichtige und manchmal entscheidende Rolle bei der Förderung einer Denkweise und einer Gewohnheit“ Es ist daher alles zu unterlassen, was die eheliche Institution entwertet. Nur Ehe und Familie leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit gleichen oder ähnlichen rechtlichen Privilegien auszustatten, ist daher schwerwiegend ungerecht“.

 

Solche Privilegien haben mit christlicher Toleranz nichts zu tun. „Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen“. Alle als Zitat kursiv gekennzeichneten Texte stammen aus dem Lehrschreiben der römischen Kongregation für die Glaubenslehre vom 3. Juni 2003 „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“, unterfertigt von Joseph Kardinal Ratzinger. Diese auf der Vernunft und dem christlichen Glauben gründende Lehre nicht öffentlich vertreten zu dürfen, wäre eine schwerwiegende Diskriminierung gläubiger Christen und Ausdruck einer beginnenden Christenverfolgung.

 

Plattform FAMILIE

Stössing 32 – 3073 Stössing

02744/67150

verein@provita.at

 

 

 

Pro-Life-Information

 

www.jugend-fuer-das-leben.at

 

1) Gendiagnostik führt zu tief gehender Veränderung Zusammenleben der Menschen

2) Italien: Baby verkauft statt abgetrieben – Gynäkologe wurde verhaftet

3) Dublin legt Vorschlag zur Reform des Abtreibungsgesetzes vor

4) Irland: Geplantes Abtreibungsgesetz spaltet Gesellschaft

5) TERMINE & SERVICE

 

 

 

Gendiagnostik führt zu tief gehender Veränderung Zusammenleben der Menschen

 

Berlin (08.05.13, zenit.org): Der Deutsche Ethikrat hat am 30.04.2013 in Berlin seine Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik — von der Forschung in die klinische Anwendung“ vorgestellt. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL), Mechthild Löhr, erklärt dazu in einer Stellungnahme: „Die Stellungnahme des Ethikrates zur Zukunft der genetischen Diagnostik bietet eine bemerkenswert breite Analyse und Zusammenfassung der dramatischen Entwicklungen in der Biomedizin. Auch wenn kein einziges Mal der Begriff Eugenik fällt, steht jedoch genau diese im Mittelpunkt: Die systematisch betriebene Gendiagnostik mündet unweigerlich in eine positive oder negative Bewertung von Erbanlagen, sei es bei ungeborenen oder geborenen Menschen, und sie macht ihre Ergebnisse für Dritte verfügbar und manipulierbar.

 

Der französische Philosoph Michel Foucault hat die Biopolitik als eine moderne Machttechnik bezeichnet. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 30.4.2013 illustriert eindrücklich, wie zutreffend dies inzwischen ist. Zu Recht wird davor gewarnt, daß die neue Form der Gendiagnostik, die inzwischen für wenige tausend Euro die Analyse des kompletten Genoms eines Menschen ermöglicht, das Verhältnis und das Zusammenleben der Menschen tief gehend verändern wird. Dies trifft zukünftig Ungeborene wie Geborene gleichermaßen: Die genetische Analyse wird mit all ihren Unsicherheiten zur dokumentierten gesundheitlichen Risiko-Prognose für den Einzelnen. Der Embryo wird zum Produkt, das nach den Kategorien krank oder risikobehaftet selektiert werden darf. Aber auch die bereits Geborenen werden zu möglichen und tatsächlichen Prognoseopfern einer Gendiagnostik, die kaum noch allgemeine ethische Limitierungen akzeptieren wird, weil sie der Autonomie des Einzelnen widersprechen.

 

Die Autonomie der Mutter, der Eltern, des Patienten wird zum Maßstab für die Zuteilung von Lebenschancen: die Gendiagnostik ermöglicht dies durch Risikoprofile aufgrund immer genauerer Einzelanalysen und aufgrund von statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Besonders deutlich wird die neuere Entwicklung auch am Beispiel des jüngst zugelassenen Praenatests, der Embryonen ab der 10./11. Woche ziemlich sicher auf die Trisomien 13, 18 und 21 testet. Nüchtern analysiert die Stellungnahme, daß beim Vorliegen einer ‚medizinischen‘ Indikation die Abtreibung ohnehin bis vor der Geburt straffrei möglich ist. Doch dies ist erst der Anfang: die nichtinvasiven Bluttest-Methoden lassen sich ohne Risiko für die Schwangere oder für jeden anderen Probanden generell auf alle genetischen Dispositionen ausweiten. Auch individuelle Krankheitsrisiken bereits Geborener können heute ohne Kontrolle als Direct-to- Customer- Leistung angeboten, verkauft und gespeichert werden. Eine Blutprobe genügt, die Rechnerkapazitäten ermöglichen bald das Gen-Screening breiter Bevölkerungsgruppen, sei es nur zu Studienzwecken oder zur individuellen oder staatlichen Gesundheitsplanung.

 

Was dies alles für die einzelnen Personen, für die zukünftigen Eltern, für Familien und für das Gesundheitssystem und den Staat bedeutet, wird in der Studie leider nur vage angerissen. Immerhin ist zwischen den Zeilen eine wachsende Skepsis spürbar, ob Fortschritt und Ethik hier noch mit einander Schritt halten können. Auf hohem, abstraktem Niveau mögen die vom Ethikrat gut geschilderten Herausforderungen noch vertretbar erscheinen, in der Praxis aber ist die Selektion von Menschen inzwischen in den Labors und Praxen längst eingeübt. In der Vergangenheit sich gerade der Ethikrat leider positiv zur Akzeptanz von PID und Abtreibung geäußert. Dies klingt auch hier wieder klar durch. Inzwischen scheint der gesamtgesellschaftlich verbreitete Grundsatz, ‚Hauptsache gesund‘, allgemein, auch in der Medizin, so interpretiert zu werden, daß die Identifikation und Selektion genetisch belasteter Menschen als legitime sozioökonomische Entscheidungshilfe betrachtet und zur Beurteilung ihrer Lebensberechtigung herangezogen wird. Der Ethikrat dokumentiert in seiner Stellungnahme unzweifelhaft, das eine zukünftige Einteilung von Menschen in unterschiedliche gesundheitliche Risikogruppen zu einer gefährlichen Diskriminierung führen wird, wenn der Staat nicht den Schutz der Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz und auch den Datenschutz konsequenter als bisher noch überprüft. Durch die neuen Instrumente der Gendiagnostik wird der Mensch für sich selbst zum größten Risiko, er wird zum Produkt, das bedroht ist von gesundheitlichen Risiken und ihre Bewertung durch andere. Dies klingt immerhin an.

 

Auch wenn die Stellungnahme immer wieder ein Recht auf Nichtwissen etabliert und einige Vorschläge zum Schutz der Persönlichkeitsrechte trotzdem Diagnostik unterbreitet, ist spürbar, daß die individuellen und gesellschaftlichen Risiken der kommenden Entwicklungen mehr und mehr skeptisch gesehen werden. Dies erscheint angesichts des früher vorherrschenden, teilweise euphorisch wirkenden Fortschrittsoptimismus des Ethikrates, als eine realistischere Ausrichtung. Offensichtlich ist den Mitgliedern des Rates jetzt etwas deutlicher bewußt, daß die große Mehrzahl der Bürger, die zukünftig alle potenziell Betroffene sind, sich dem Effizienzdruck einer mehr und mehr utilitaristisch geprägten Gesellschaft kaum noch werden entziehen können. Ein zunehmend stärker unter Ressourcendruck stehendes Gesundheitswesen wird ebenso wie der Arbeitsmarkt kaum auf das wachsende Wissen der gehen Diagnostik verzichten wollen, weder beim Einzelnen noch in der Gesamtheit. Darf der Mensch was er kann? Die zwei abweichenden Votum, die der Stellungnahme angefügt sind, zeigen das Spektrum möglicher gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf: Von christlicher Seite werden vor allem das Risiko und das Gefährdungspotenzial der Gendiagnostik dankenswerterweise deutlich herausgearbeitet. Die liberalen Kritiker betonen dagegen deren Selektionsfunktion erschreckend positiv und verurteilen die – vermeintlich zu große – Skepsis gegenüber den Fortschritten der Gendiagnostik. Diese wichtige Stellungnahme des Deutschen Ethikrates enthält zwar wenig konkret Hilfreiches, um die aufgezeigten weit reichenden ethischen Konflikte im Interesse der Achtung der Menschenwürde und des Lebensschutzes wirksam zu lösen, jedoch eine sehr informative Fülle von aktuell brennenden Themen, die das künftige Miteinander von gesunden und kranken Menschen wesentlich prägen werden. Politik, Medizin, Gesellschaft und Kirchen sollten hier endlich hellwach werden und den Schutz und die Achtung der Menschenwürde, auch der Ungeborenen, in den Mittelpunkt stellen“.

 

 

 

Italien: Baby verkauft statt abgetrieben

Gynäkologe wurde verhaftet

 

Neapel (10.05.2013, kath.net). Eine italienische Minderjährige wollte ihr Kind abtreiben lassen, doch sie konnte die 6.000 Euro Vorauszahlung nicht aufbringen, die der Arzt von ihr verlangte. Die junge Frau gab vor dem Arzt zu, dass sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecke.

Lesen Sie den vollständigen Artikel unter:

http://www.kath.net/news/41227

 

 

 

Dublin legt Vorschlag zur Reform des Abtreibungsgesetzes vor

 

Dublin (01.05.2013, KAP): Die irische Regierung hält trotz einer Reform des Abtreibungsgesetzes an einem grundsätzlichen Verbot des Schwangerschaftsabbruchs fest. Premierminister Enda Kenny sagte am Mittwoch in Dublin, das Leben ungeborener Babys müsse geschützt werden. Es sei aber wichtig zu klären, wann Ärzte eine Abtreibung durchführen dürften, falls das Leben der Mutter gefährdet sei. Dazu hatte die Regierung am Dienstagabend einen Gesetzentwurf vorgelegt. Laut der deutschen katholischen Nachrichtenagententur KNA soll die Reform bis Juli verabschiedet werden. Kenny räumte ein, dass das Gesetz die irische Gesellschaft entzweien könnte. Insbesondere die katholische Kirche wehrt sich gegen eine Aufweichung des Abtreibungsverbots. Bislang ist der Schwangerschaftsabbruch in dem streng katholischen Land grundsätzlich verboten. Hintergrund der Reform ist der Tod einer 31-jährigen Inderin, die im Oktober in einem irischen Krankenhaus gestorben war. Die Ärzte im University Hospital Galway hatten sich geweigert, den Embryo der in der 18. Woche Schwangeren zu entfernen, bevor dessen Herztätigkeit aufgehört hatte. Nach dem Tod des Ungeborenen zog sich die Frau eine Blutvergiftung zu, an der sie vier Tage später starb. Mit der Reform will die irische Regierung zugleich ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 festgelegt, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein könnte, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könne. Die Regelung blieb aber umstritten und führte zu einigen Aufsehen erregenden Verfahren. Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte 2010 eine Klärung des Abtreibungsrechts verlangt, weil die Rechtsunsicherheit eine Verletzung der Menschenrechte irischer Frauen darstelle.

 

 

 

Irland: Geplantes Abtreibungsgesetz spaltet Gesellschaft

 

Dublin (07.05.2013, KAP): Ein geplantes Abtreibungsgesetz spaltet Irlands Gesellschaft. Nachdem die Beziehungen zwischen dem Vatikan und der Koalition unter Premierminister Enda Kenny schon im vergangenen Jahr im Zuge der Skandale um sexuellen Missbrauch auf einem Tiefpunkt war, geht es nun um die Reform der Abtreibungsgesetzgebung. Denn Abtreibung ist im katholisch geprägten Irland prinzipiell verboten, doch seit 1992 befindet sich die Rechtslage im Schwebezustand. Das Oberste Gericht hatte vor 21 Jahren einer 14-jährigen Irin, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurde und deshalb als selbstmordgefährdet galt, gestattet, zur Abreibung nach Großbritannien auszureisen. Der Präzedenzfall führte zur bislang einzigen Aufweichung der strengen Auslegung, die Abtreibung nur bei einer Gefährdung des Lebens der Mutter als Möglichkeit vorsieht. Das Urteil wurde jedoch nie gesetzlich verankert. Vor zwei Jahren wertete der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg die unklare Rechtslage in Irland als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention. Im Oktober 2012 kam es zu einem Vorfall in einem Krankenhaus in Galway. Eine Schwangere starb an einer Blutvergiftung, nachdem ihr Ärzte eine Abtreibung verwehrt hatten. Der Aufruhr um den Tod von Savita Halappanavar war Anlass für die Regierung, rechtliche Klarheit zu schaffen. In der vergangenen Woche wurde ein erster Gesetzentwurf vorgestellt. Er gestattet eine Abtreibung, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist; und darunter fällt ausdrücklich auch Suizidgefahr.

 

 

 

Abtreibungen bei medizinischem Notfall

 

Im medizinischen Notfall muss ein Arzt eine Abtreibung genehmigen, wenn das Leben der Mutter durch eine Erkrankung gefährdet ist. Zwei Ärzte müssen dem Abbruch zustimmen, und drei Spezialisten sind nötig, um die Abtreibung im Falle einer Suizidgefährdung zu genehmigen. In Streitfällen muss ein Schiedskomitee binnen sieben Tagen über den Fall entscheiden. Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs ist das Verhältnis zwischen Kirche und Regierung nicht eben entspannter: Der irische Primas Kardinal Sean Brady kündigte am Wochenende an, in dieser Frage „die Überzeugung des irischen Volkes gewinnen“ zu wollen. Zugleich verwies er auf das gültige Kirchenrecht, dass für eine Mitwirkung an Abtreibungen die schwerste Beugestrafe vorsieht. Premier Kenny erklärte darauf, maßgeblich für ihn seien nicht Bibel oder Kirchenrecht, sondern die Verfassung: „Wir leben in einer Republik, und als Regierungschef habe ich die Verantwortung, Gesetze einzuführen, die den Willen des Volkes widerspiegeln.“ Dabei droht Kenny Gegenwind selbst aus der eigenen Koalition.

 

 

Ist Suizidgefahr Einfallstor für Abtreibungen?

 

Die Arbeiterpartei (Labour), Juniorpartnerin der Koalition, strebt eine möglichst weit gefasste Regelung an. Dies trifft auf erbitterten Widerstand in Kennys konservativer Partei Fine Gael. Sie sieht vor allem in der medizinisch nicht leicht fassbaren Suizidgefährdung ein Einfallstor für Abtreibungen nach Belieben. Vor allem Europaministerin Lucinda Creighton engagiert sich gegen eine Selbsttötungsklausel. Sie droht, bei einer Abstimmung notfalls den Fraktionszwang zu ignorieren. Im ersten Entwurf der neuen Abtreibungsgesetzgebung war Suizidgefährdung als Grund anerkannt. Dies gilt als Etappensieg für Labour. Die Änderungswünsche reichen dem Vernehmen nach von der Einführung einer Frist, innerhalb derer Suizidgefahr als Abtreibungsgrund anerkannt wird, bis zu einer anwaltlichen Vertretung des ungeborenen Kindes bei der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Am Montag berichteten irische Medien jedoch laut deutscher katholischer Nachrichtenagentur KNA, die Abtreibungsgegner in der Regierung dürften zur Vorlage im Gesundheitsausschuss in der kommenden Woche Änderungen beantragen. Wie es heißt, wolle Labour dies unbedingt verhindern.

 

 

TERMINE & SERVICE

ALLE Termine finden Sie auf unserer Homepage:

www.jugendfuerdasleben.at

 

 

Hl. Messe und Vortrag zum Tag des Lebens

Mittwoch, 29. Mai 2013

In der KHG, Ebendorferstraße 8, 1010 Wien

Programm: 19.00 Uhr: Hl. Messe in der KHG-Kapelle 20.00 Uhr: Vortrag zum Thema: „PraenaTest – Rasterfandung im Mutterleib?“ in der Cafeteria der KHG

Veranstalter: Jugend für das Leben

 

Wallfahrt für das Leben

mit Dr. Andreas Laun Weibischof von Salzburg

Sonntag, 2. Juni 2013

Pöstlingberg-Basilika in Linz

Programm: 15.00 Uhr: Kreuzweg vom Petrinum zur Pöstlingberg-Basilika 16.30 Uhr: Hl. Messe in der Basilika, Beichtgelegenheit

Anschließend Agape

Veranstalter: Initiative Recht auf Leben

 

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