Robert Spaemann zur Blasphemie-Debatte
Martin Mosebachs Äußerungen zur Strafbarkeit von Blasphemie
haben eine Diskussion entfacht.
Was muss der Staat schützen und mit welchen Mitteln?
Irgendetwas stimmt nicht. Das deutsche Recht und mehr noch die deutsche Rechtsprechung muten es dem religiösen Bürger zu, dass das, was ihm das Heiligste ist, ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen werden darf. Dann und wann einmal findet ein Richter, es sei irgendwo zu weit gegangen worden, und verhängt eine Bewährungsstrafe. In der Regel geschieht das nicht. Vor allem nicht mehr, seit nur noch diejenige Beleidigung strafbar ist, die den „öffentlichen Frieden gefährdet“. Das heißt auf Deutsch: Nur noch die mohammedanische Religion genießt den Schutz des Gesetzes, nicht die christliche. Denn Christen reagieren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime aber wohl, und keineswegs nur „Islamisten“. Als in London vor Jahren der Film „Die letzte Versuchung Jesu“ in die Kinos kam, wurde er nach drei Tagen wieder abgesetzt, weil Muslime die Theater wissen ließen, dass sie die Beleidigung Jesu, der bekanntlich für den Islam ein Prophet ist, nicht hinnehmen würden. Dass die Christen es bei folgenlosen Protesten bewenden ließen, konnte bei Muslimen nur stille Verachtung auslösen. Den Christen, so folgern sie, ist offenbar nichts wirklich heilig.
Drei Fragen gilt es zunächst zu klären
Die Schlussfolgerung verkennt indessen, dass Christen, der Lehre Jesu entsprechend, auf Unrecht, das ihnen geschieht, nicht mit Gewalt antworten. Christen haben von jeher dem Staat das Gewaltmonopol zuerkannt. Sie haben für die Kaiser gebetet, von denen sie verfolgt wurden, ebenso wie später für die christlichen Obrigkeiten. Aber sie haben natürlich auf Schutz durch die Staatsgewalt gehofft. Die römischen Behörden haben im Übrigen Christen zwar zur Anbetung der Kaiserbilder zu zwingen versucht und haben die „Bekenner“ getötet. In der Praxis der Verächtlichmachung dessen, was den Christen heilig war und wofür sie starben, haben sie sich nie den Grad von Niedertracht erlaubt, der heute gang und gäbe ist. Gewiss, Christen sind nach dem Wort des Apostels Paulus „Fremdlinge in dieser Welt“. Sie sind es auch dort, wo sie Staatsbürger sind. Aber das heißt nicht, dass sie auf ihr Bürgertum freiwillig verzichten. Derselbe Paulus hat, wie die Apostelgeschichte berichtet, bei Gelegenheit gegenüber einem Gefängnisdirektor mit Erfolg auf seinem römischen Bürgerrecht bestanden.
Die Frage lautet:
Sollte Religionsbeleidigung überhaupt strafbar sein,
und wenn ja, warum?
Ferner: Worin besteht eigentlich der einschlägige Tatbestand?
Und drittens:
Sollten Strafen für Religionsbeleidigung drakonisch oder hauptsächlich symbolisch sein?
Wessen Ehre soll das Gesetz schützen:
die Ehre Gottes oder die Ehre von Gläubigen?
Darüber muss zunächst Klarheit herrschen.
Die doppelte Strafe ist angemessen
Im alttestamentlichen Judentum ebenso wie im heutigen Islam geht es um die Ehre Gottes. Gott als höchster Gesetzgeber wird durch Übertretung seiner Gebote beleidigt. Diese Beleidigung muss geahndet werden, und zwar, wo es direkt um die Person Gottes geht, durch die höchste Strafe, das heißt die Todesstrafe. Das strafende Subjekt ist entweder – wo es sich um einen islamischen Staat auf der Grundlage der Scharia handelt – der Staat. Wo nicht, da die Umma, die übernationale Gemeinschaft aller Muslime. Es ist eine Theokratie, die den Täter, wo immer sie seiner habhaft werden kann, durch jeden Muslim ermorden lassen darf. Die barbarischen Exekutionen der letzten Jahrzehnte oder die Verhängung der Morddrohung gegenüber Schriftstellern sind die logische Konsequenz einer solchen Theokratie. Wenn es nämlich überhaupt im staatlichen Recht um Gott geht, dessen Ehre strafrechtlich zu schützen wäre, so wäre jede geringere als die Höchststrafe selbst Gotteslästerung. Christen verstehen sich als Menschen, denen Gott die höchste Wirklichkeit ist, bei der es um Tod und Leben geht. Christsein schließt die prinzipielle Bereitschaft ein, das Bekenntnis zu Gott und zu Jesus mit dem Tod zu bezahlen – allerdings mit dem eigenen Tod, nicht mit dem eines anderen. Darum hat der Tatbestand der Blasphemie in unserem Strafrecht keinen Platz. Nicht um Gott geht es im säkularen Recht, sondern um Menschen, um Menschen allerdings, denen es um Gott geht. Gott braucht nicht geschützt werden. Er ist es, der schützt. Geschützt werden aber müssen Menschen, denen es um Gott geht, Menschen, die an Gott glauben. Sie sind es, die durch Religionsbeleidigung beleidigt werden, und zwar schwerer und tiefer als durch Beleidigung ihrer eigenen Person.
Es liegt im richterlichen Ermessen
Gott ist ihnen heilig. Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die Verunglimpfung dessen, was ihnen das Heiligste ist, schützt, kann nicht verlangen, dass diese Menschen sich als Bürger ihres Gemeinwesens fühlen. Wenn es sich um Christen handelt, so bleiben sie loyale Untertanen, aber nicht mehr. Wem die Beleidigung der Religion so wichtig ist, dass er den Preis des Vorbestraftseins dafür zu zahlen bereit ist, soll ihn auch zahlen. Und was die Höhe betrifft, so müsste sie etwa das Doppelte dessen betragen, was auf Beleidigung von Menschen steht, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Crux der Strafen für Religionsbeleidigung liegt seit je in der Schwierigkeit, den Tatbestand eindeutig zu definieren. Es ist klar, dass es sich nicht um ein Offizialdelikt handeln kann, bei dem es nicht darauf ankommt, ob irgendjemand sich wirklich beleidigt fühlt. Es bedarf eines Klägers. Aber das Gefühl eines Klägers, beleidigt worden zu sein, kann wiederum nicht der alleinige Maßstab sein, weil damit absurde Empfindlichkeit honoriert würde. Man wird hier nicht auskommen ohne einen Spielraum richterlichen Ermessens. Aber das gilt schließlich für jede Beleidigung. Auch hier muss der Richter beurteilen, ob jemand sich zu Recht beleidigt fühlt oder nicht. Und das funktioniert ja auch in der Regel. Es müsste eben auch auf Religionsbeleidigung Anwendung finden.
Ehrfurcht vor Gott als Schulziel
Wir haben trotz der Religionsneutralität des säkularen Staates ein Ereignis, dem eine Sakralität zuerkannt wird wie dem Kreuzestod Jesu. Stellen wir uns vor, es erschiene irgendwo das Bild einer Gaskammer mit der Überschrift „Arbeit macht frei“, in der sich zahllose halbtote Frösche befänden. Niemand würde hier bestreiten, dass das Beleidigtsein von Menschen objektiv gerechtfertigt ist. Die Leugnung des Mordes an sechs Millionen Juden sollte zwar so wenig strafbar sein wie die Leugnung des Kreuzestodes Jesu zum Beispiel im Koran. Sie ist einfach eine falsche Tatsachenbehauptung. Für Wahrheitsfragen aber ist der Staat nicht die entscheidende Instanz. Die Verhöhnung der Opfer dagegen wäre eine objektive Beleidigung, die mit Recht nicht straffrei bliebe. Der Völkermord an den Juden in Europa ist seit den siebziger Jahren in eine quasi sakrale Ebene erhoben worden. Manche, zum Beispiel der ehemalige Außenminister Joschka Fischer, wollen in ihm den „Gründungsmythos“ der Bundesrepublik Deutschland sehen – gegen alle Vernunft übrigens. Denn im Unterschied zum Tod Jesu wird diesem Mord keinerlei Erlösungscharakter zugeschrieben. Ein pures Verbrechen als Gründungsmythos eines Staates, das kann nicht gutgehen.
Es braucht effektiven gesetzlichen Schutz
Es ist eine bisher offene Frage, wie der säkulare Staat mit den Voraussetzungen umgehen soll, ohne die er nicht leben kann, die er doch nach dem bekannten Böckenförde-Diktum auch nicht garantieren kann. Muss er sie, gegebenenfalls gegen besseres Wissen, ignorieren? Oder kann und sollte er sie pflegen, fördern und privilegieren? Also vor allem die Religion, und zwar speziell die christliche Religion, die zu den wichtigsten Wurzeln unserer Zivilisation gehört. Das Grundgesetz setzt sich sogar in ein direkt affirmatives Verhältnis zum Gottesglauben, wenn es von der Verantwortung der Gründungsväter vor Gott spricht. Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen erklärt „Ehrfurcht vor Gott“ zu einem der obligatorischen Erziehungsziele der Schulen. Dennoch beschränkt sich die Religionsgesetzgebung aus guten Gründen auf den Schutz der Gefühle der Gläubigen, nicht auf den Gegenstand dieser Gefühle. In den siebziger Jahren sah ich am Eingang von Notre-Dame in Paris eine Tafel, die die Besucher aufforderte zum „Respekt gegenüber dem Gefühl derer, die diese Kathedrale als einen heiligen Ort betrachten“. Die Kathedrale gehört dem französischen Staat, und insofern wäre die Inschrift halbwegs korrekt. Aber Besitzer von Notre-Dame ist die Kirche. Und aus ihrem Mund ist diese Verlautbarung skandalös. Die Kathedrale ist, wofür die Gläubigen sie halten, nämlich ein Ort des Gebetes, und muss als solcher respektiert werden. Zum Glück ist die sehr zeitbedingte Inschrift inzwischen verschwunden und durch eine akzeptable ersetzt. Sie war ein zu krasser Ausdruck des französischen Verständnisses von Laizität. Der Staat muss aber seine ungeschriebenen Voraussetzungen nicht ignorieren. Er kann sie auch nicht garantieren. Aber er kann sie pfleglich behandeln, und das ist seine Pflicht. Pflegliche Behandlung schließt effektiven gesetzlichen Schutz ein. {Quelle: www.faz.net – Von Robert Spaemann}
Hinzufügen möchte ich das eine Islamkritk nicht als Blasphemie gelten kann, sondern Kritik dient dazu auf Missstände aufmerksam zu machen und gegebenenfalls auch zu beseitigen. Denn ein wichtiges Kriterium ist es zwischen Licht und Dunkel zu unterscheiden und somit das Böse und Gute voneinander zu unterscheiden zu können.
Es ist von Islamisten ein schamloses Verbrechen junge minderjährige Christinnen zu entführen und durch Vergewaltigung zu einer Konvertierung zu zwingen, das ist zweifellos ein abscheuliches Verbrechen und keine infame Lehre kann diese abscheuliche Tat rechtfertigen. Diese Männer die solche Schandtaten begehen, sind einer extremen Unzucht schuldig und können sich für das nicht einmal schämen.
Jesus Christus hat die Frauen als Menschen beachtet und hat kein Begehren gehabt Frauen als Beute zu besitzen.
Er war keinesfalls ein Sklave seiner Triebe und hat den Menschen Liebe gegeben.
Jesus Christus mit seiner bedingungslosen Liebe gegenüber Menschen ist zweifellos über den Lügenpropheten erhaben und wird das Licht wieder zu den Menschen zurückbringen.
Da der Islam keine Religion, sondern eine „Polit-Ideologie“ (Prof. Bassam Tibi), also eine Staatsideologie wie Kommunismus und Nationalsozialismus ist, können die toten Führer des Islam, Allah und Mohammed, nicht im Sinne der Blasphemie beleidigt werden. Der Islam und seine „Götter“ scheiden also in dieser Debatte aus.