kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Das ist Kulturrelativismus 23. Juli 2011

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 17:07

Heiß diskutierte Fragen:

Gibt es gar keine Integrationsprobleme? Keinen politischen Islam?

Keine aggressive Religionspolitik der Muslimverbände?

Eine Antwort auf Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

 

Auf dem Rechtspolitischen Neujahrsempfang des Bundesjustizministeriums nahm die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema Islam und Recht Stellung (siehe Leutheusser-Schnarrenberger: Jeder Religion die gleiche Chance). Sie fordert, „statt Angstdebatten brauchen wir eine vorurteilsfreie Diskussion über die Religionen und ihre Rechte. Über islamisches Recht müssen wir zunächst viel mehr wissen.“ Was sie uns dann als ihre Kenntnis des islamischen Rechts, der Scharia, und der Religionsgeschichte vermittelt, ist Kulturrelativismus in seiner reinsten Form. Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit Fragen der Integrationspolitik, dem Islam und den Zielen von Islamverbänden wie dem „Zentralrat der Muslime“ (ZMD) und der „Milli Görüs“ (IGMG). Deren rechtspolitischer Mentor, Prof. Mathias Rohe, wird von Frau Leutheusser Schnarrenberger „wie kein Zweiter in Deutschland“ für kompetent gehalten, über das islamische Recht zu sprechen.

 

Gegen den Widerstand der säkularen Muslime: Die Argumentationslinien dieses zufälligen Quartetts stimmen in der Sache überein, und die Rede der Justizministerin wird auf der Internet-Seite des „Zentralrats der Muslime“ gefeiert. Pikant ist der Umstand, dass diese zwei Islamverbände nicht an der vom Innenministerium initiierten Islamkonferenz (DIK) teilnehmen, weil das Innenministerium gegenüber der IGMG Bedenken wegen der Verfassungs- und Rechtstreue hat, und der ZMD aus Solidarität mit dem Islamrat/IGMG beleidigt vor der Tür bleibt.Dass der von Frau Minister geladene Neujahrsfestredner Mathias Rohe islamische Rechtsauffassungen über die Hintertür des Methodenstreits in unser Recht implantieren will, sollte zumindest im Justizministerium wahrgenommen worden sein. Er war es, der als Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe der ersten Islamkonferenz mit dafür gesorgt hat, dass – gegen den Widerstand der säkularen Muslime – empfohlen wurde, das Kopftuch bei Kindern „als religiöse Vorschrift“ zu akzeptieren und an Schulen zu dulden. Die Justizministerin vermittelt den Eindruck, Grundgesetz und Scharia seien nur unterschiedliche Möglichkeiten, Recht zu sprechen. Und wie die Islamfunktionäre vermeidet sie das „vorurteilsbeladene“ Wort Scharia.

 

In der Türkei ist der Islam faktisch Staatsreligion: Die Justizministerin konstatiert, anstatt sich auf ein, wie sie meint, fragwürdiges jüdisch-christliches Erbe zu berufen, den Einfluss des Islam auf die Geschichte des Abendlands. Schließlich habe ein Muslim dafür gesorgt, dass das griechische Vernunftsdenken des Aristoteles für das Abendland gerettet wurde. Nur vergisst sie zu erwähnen, dass der von ihr wohl gemeinte Ibn Rushd, genannt Averroes (1126 bis 1198), von den islamischen Rechtsschulen dafür noch zu Lebzeiten geächtet, seine Werke verbrannt wurden und sie bis heute als Ketzerei gelten. Auch zu ihrer Erkenntnis, dass sich die „Grundsätze des islamischen Rechts modernisieren“, hätte man gern praktische Beispiele gelesen. Vielmehr lesen wir anderenorts von Schariagerichten in Großbritannien und Steinigungen in islamischen Ländern.

 

Der Diskurs über den Islam, die Scharia und die Frauenapartheid ist für die Justizministerin „unbeschwert von Sachkenntnis“, voller „Klischees“, von „diffusen Ängsten“ bestimmt. Sie vergleicht ihn mit der Auseinandersetzung um die Rolle der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert. Nun ist es nicht an mir, der Justizministerin rechtspolitischen Nachhilfeunterricht zu geben, doch der Vergleich an sich ist schräg. Ein Blick in die Berichte der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 würde ihr deutlich machen, dass es die katholische Kirche war, die ein vehementes materielles (und bis heute gut bezahltes) Interesse an der Trennung von Staat und Kirche hatte, und dass es die Liberalen und Demokraten waren, die die Kirchen auch über solche Auseinandersetzungen in die Schranken des säkularen Staates weisen mussten. Die christlichen Konfessionen haben in der Folge den säkularen Staat anerkannt, während bisher in keinem muslimischen Land eine solche Trennung vollzogen wurde. Selbst in der Türkei ist der Islam über die Religionsbehörde Diyanet faktisch Staatsreligion.

 

Integrationsprobleme – ein Hirngespinst?

 

Gleichzeitig gelingt es weder der Justizministerin noch den Islamfunktionären zu beschreiben, was der Islam ist und wofür er steht. Es wird nicht darüber gestritten, was diese Religion ausmacht, sondern nur darüber, wie sie gelebt werden sollte. Dabei ist selbst die einfache Frage, wer denn ein Muslim sei, juristisch nicht zu klären. Die Islamverbände weigern sich, dazu Stellung zu nehmen, gehen sie doch davon aus, das Muslimsein sei die natürliche Daseinsform, und können deshalb so tun, als sprächen sie im Namen der Gläubigen, auch wenn sie nur eine Minderheit repräsentieren.

 

Die Justizministerin tut so, als würden alle Religionen dieselben universellen Prinzipien vertreten, als seien sie in ähnlicher institutioneller Verfassung. Dieser Meinung fehlt die materielle Grundlage. Auch schafft es Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht, den politischen Kern und den spirituellen Glauben des Islam auseinanderzuhalten. Sie schreibt: „Heute ist das Wort Parallelgesellschaften populär.“ Ganz so, als handle es sich bei Integrationsproblemen um ein Hirngespinst.

 

Dass wir es bei dem Islam mit einer Weltanschauung und Religion zu tun haben, die bisher nicht bereit ist, Politik und Religion zu trennen, weil sie auf dem Vorrang der göttlichen Offenbarung vor menschlichen Gesetzen besteht, wird wegdiskutiert. Auch dass es keine Verbindlichkeit der Lehre, keine Theologie, keine Institution oder Mitgliedschaft gibt, sondern nur Selbstzuordnung und Allgemeinvertretungsanspruch, scheint ihr unerheblich. Dabei hat der ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Ayyub Köhler, im Rahmen der DIK klargestellt, dass die Islamverbände nicht bereit sind, „die Religionsfreiheit einer wie auch immer verstandenen Integration unterzuordnen“.

 

Grundrechte oder Gruppenrechte: Für die Islamverbände gelten laut Satzung des „Koordinierungsrats der Muslime“ Koran und Sunna als unantastbar und verpflichtend. Gerade das wäre rechtspolitisch von einer Justizministerin zu erörtern. Stattdessen schreibt Frau Leutheusser-Schnarrenberger: „… stellt die Bibel nicht auch den Gehorsam vor Gott vor den Gehorsam vor den Gesetzen?“ Eine eigenwillige Auffassung der Trennung von Staat und Religion, die sie über Sophokles bis zur Weimarer Verfassung zu begründen sucht und dabei die Geschichte der Säkularisation ausblendet. Dem Grundsatz, dass Religionsfreiheit ein Teil unserer Verfassung ist, aber nicht über ihr steht, widerspricht sie implizit.

 

Was die Justizministerin tatsächlich umtreibt, erfahren wir am Ende des Artikels. Sie schreibt: „Es ist Aufgabe der Politik, das Grundgesetz und die garantierte Freiheit der vielen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Land so zu garantieren, dass jede unter ihnen die gleiche Chance erhält, in der Gesellschaft Gehör für ihre Anliegen zu finden.“ Offenbar hat der Vorsitzende des Zentralrats, Aiman Mayzek, FDP-Mitglied i. R. (er lässt seine Mitgliedschaft ruhen, weil die Friedrich-Naumann-Stiftung einer „einschlägig bekannten Islamhasserin“, nämlich mir, den Freiheits-Preis verliehen hat), bei ihr Gehör gefunden. Nicht Grundrechte des einzelnen Bürgers, zum Beispiel auch die Freiheit von Religion, sondern Gruppenrechte einer religiösen Gruppe oder Sekte sollen Vorrang haben.

 

Kritisches Nachfragen als Panikmache: Offensichtlich bereitet die Justizministerin die Anerkennung der Islamverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts vor, obwohl diese die Voraussetzungen dafür nach bisheriger Ansicht des Innenministeriums weder erfüllen wollen und können. Sie will im Sinne des Scharia-Islam „dem religiösen Leben“, wie es zum Beispiel die Milli Görüs definiert und Mathias Rohe legitimiert, rechtliche Geltung verschaffen. Das ist ein weiterer Versuch, die Rückkehr der Religion in die Politik zu betreiben. Dass eine FDP-Politikerin sich vor den Karren der Islamverbände spannen lässt, überrascht. War es doch bisher Grundsatz liberaler Politik, die Rechte des Einzelnen vor kollektiver Bevormundung zu schützen. Mit keinem Wort erwähnt sie die Probleme des Islam in dieser Gesellschaft, mit keinem Wort die Rechte der Frauen und den Schutz der Kinder, sondern schreibt nebulös von einseitigen Statistiken und Ausgrenzung, die Muslime zu erleiden hätten.

 

So wie die Islamverbände sieht sie den Islam als Opfer, denunziert kritisches Nachfragen als Panikmache. Ihr Menetekel, dass die Forderung an Muslime, sich zu integrieren und Freiheitsrechte zu akzeptieren, zu Fundamentalismus führe, ist, von einer liberalen Ministerin formuliert, eine Kapitulationserklärung. Mich würde es überraschen, wenn dies in der Koalition mehrheitsfähig wäre. Dabei zwingt doch niemand Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Justizministerin zu sein, wenn sie sich überfordert fühlt.

 

Von Necla Kelek: Geboren 1957 in Istanbul, aufgewachsen in Deutschland: Die Soziologin, Islamkritikerin und Frauenrechtlerin Necla Kelek .Die Soziologin veröffentlichte zuletzt das Buch „Himmelsreise – Mein Streit mit den Wächtern des Islam“.

 

4 Responses to “Das ist Kulturrelativismus”

  1. Bazillus Says:

    Frau Kelek dürften wir dankbar sein, eine fundierte Antwort auf das Verhalten dieser die Freiheit einschränkenden Ministerin gefunden zu haben.

    Hinzufügen möchte ich noch, dass der Begriff „Religionsfreiheit“ endlich einmal juristisch für alle rechtsverbindlich definiert werden sollte, damit keine Religion die Möglichkeit haben kann, Frauen- oder Ungläubigendiskriminierung hier in unseren Landen zum Gegenstand der Lehre und gelebten Ausführung einer Religion über die freiheitlich demokratischen Grundrechte stellen zu können.

  2. Walter Says:

    Die hat sie nicht mehr alle!

    Kann ich schon Karten bestellen für erste Schariahinrichtung im Stadion!

    Stargast Starschwertköpfer aus Saudiarabien!!!

  3. Saphiri Says:

    Zitat: „Jeder Religion die gleiche Chance; Sie fordert, „statt Angstdebatten brauchen wir eine vorurteilsfreie Diskussion über die Religionen und ihre Rechte. Über islamisches Recht müssen wir zunächst viel mehr wissen.“

    Aber sicher, jeder Religion die gleiche Chance!

    Jedoch, was ist eine Religion und was ist eine Ideologie, plagiatiert aus diversen Elementen anderer bereits bestandener Religionen, und „Religion“ als Pseudonym tarnend nutzt, um sich Religionsfreiheitsschutz zu ködern, weil mit Gewalt die Ausbreitung nicht immer gelingt?

    Vom Mufti von Jerusalem (ZDM), 1942 selbst erklärt, dass die Ideologien Islam und Nationalsozialismus viele gemeinsame Berührungspunkte haben.

    Ich halte mich in meiner Kritik am Islam lediglich an den Inhalten aus dem Koran. Also ist das keine Angstdebatte, und wenn die Inhalte des Koran, als Zitate wieder gegeben, vorurteilsfrei sind, dann eröffne ich mit fast jedem Kommentar eine vorurteilsfreie Diskussion.

    Ist es aber doch eine Angstdebatte, dann ist es logisch beim Zitieren aus dem Koran, dass seine Inhalte Angst machen. So wie es im Koran heisst, ‚Angst und Schrecken unter die Ungläubigen tragen‘ – siehe Sure 8 Vers 13: „Da dein Herr den Engeln offenbarte:>In die Herzen der Ungläubigen werde ich Schrecken werfen<.“
    Wären die Rechte des Koran, als Scharia vermarktet, ein Recht , das mit dem unserem demokratischen Recht übereinstimmte, erübrigte sich eine Diskussion.

    Doch kann man den Koraninhalt als nicht kompatibel mit unseren demokratischen Menschenrechten beweisen, so kann man darüber auch nicht mehr diskutieren.
    Sonst stünde jedem Rechtsextremen, mit seinen nationalsozialistischen Weltanschauungen dieselbe Diskussion zu.

    Grundsätzlich: Religionsrechte sind keine Rechte in anwendbaren Staats-, Verfassungs-Gesetzen!

    Wenn z.B. ein Mädchen in islamischer Familie nur die Hälfte erbt, wie ihr Bruder, dann ist das kein gesetzlich anwendbares Recht.
    Nach demokratischem Recht erben alle Geschlechter dasselbe, unabhängig ihrer Genitalienart.

    Oder z.B. wenn dem Manne das Recht zusteht, laut Koran, seine Frau zum Geschlechtsakt mit Gewalt zu zwingen, so ist das für die Frau eine gewaltsame Zwangsenteignung (mit Körper- und Seelenverletzung) ihres Selbstbestimmungsrechts. Selbst wenn sie nach Züchtigung den Mann anzeigen könnte, so hat sie dennoch zuerst diese Gewalt ertragen müssen, weil das Recht im Islam solches Tun dem Mann zugesteht.

    Und so weiter und so weiter!

    Was, Frau Leutheuser-Schnarrenberger, hindert Sie persönlich daran, sich selbst Bildung aus der authentischen Quelle anzueignen, über die Sie als Ministerin informiert sein müssten , um Schaden vom Volk abzuwenden?

    Sich auf voreingenommene Berater zu verlassen ist gerade so, als ob ein Juwelier sich von interessierten Einbrecher-Profis seine Alarmanlage erklären liesse.

    Sooo viele Wählerstimmen bekommt doch die FDP nicht aus Islam-Fundamentalistischen Kreisen, so dass man dem Rest der Bevölkerung, ca 95%, der Massen vor den Kopf stossen muss und Schaden zufügt.

    Unsere Grundrechte sind nicht diskutierbar, auch nicht mit erschlichenen Schutz-Rechten, die per Pseudonym "Religion" ergaunert wurden.

    Der Forderung in dem zweiten Absatz vom Vorredner schliesse ich mich ausdrücklich an.

    Jedoch sehe ich mit der derzeitigen B-Justizministerin keine Chance, diese Definition unvoreingenommen zu analysieren.

    Islam ist eine Ideologie, die seine Anhänger, Gottergebene, als oberste Prämisse willenlos macht. Daraus logisch folgend können die Gottergebenen nur noch im Gehorsam ihr Leben fristen. Für das Leben in der freien, unabhängigen Demokratie ist aber Mündigkeit des Bürgers notwendig, da er selbstbestimmt seine Eigenverantwortung tragen muss, unabhängig des Geschlechts.

    Es ist nicht gerecht, wenn die einen Bürger sagen, das hat Allah zu verantworten, er hat mich so angewiesen, mich so zu verhalten oder das zu tun. Jugendlichen Muslimen in Berlin zeigt sich die Rechtsprechung entsprechend kulant. Andere Bürger aber, die eigenverantwortlich ihrer gesetzeswidrigen Taten sind, die erwartet die volle Gesetzesstrafe.

  4. Johannes Says:

    Es ist ein Unglück, dass das Justizministerium immer wieder in FDP-Hand ist. Frau Schnarrenburger-Holzhauser hat noch immer nicht begriffen, was eine freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung beinhaltet. Sie ist für dieses wichtige Amt völlig ungeeignet und sollte sich allein auf ihre „Humanistische Union“ beschränken. Dort ist auch Frau Claudia Fatimah Roth Mitglied. Noch ein Grund, die FDP nicht zu wählen!


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