Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht und gilt auch dann, wenn dieses Recht von einem Staat oder einer Gesellschaft nicht respektiert wird.
Ich lebe auf der Arabischen Halbinsel, wo die individuelle Religionsfreiheit eingeschränkt ist. Jede Person kann zwar frei zum Islam konvertieren, aber eine muslimische Person ist nicht frei, zu einer anderen Religion zu wechseln, auch wenn sie das aus Gewissensgründen tun möchte. Die Gottesdienstfreiheit ist integrierender Bestandteil der Religionsfreiheit, aber ebenfalls eingeschränkt, da Gottesdienste offiziell nur in den relativ wenigen Kirchen erlaubt sind, für die uns der jeweilige Staat Bauland zur Verfügung gestellt hat. In Saudi-Arabien ist andere Gottesverehrung als der Islam nur im privaten Rahmen der Familie oder kleiner Gruppen statthaft. Trotz dieser Behinderungen – oder vielleicht gerade deswegen? – gibt es in allen Ländern Arabiens sehr aktives christliches und kirchliches Leben. {QCSI Deutschland} (more…)