In die Schranken des Rechtsstaats verweisen
Karl Albrecht Schachtschneider: „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam„
Der Islam erfüllt in keiner Weise die Anforderungen, mit denen sich Religionsfreiheit dauerhaft einrichten lässt, argumentiert Karl Albrecht Schachtschneider. Denn er enthält einen Totalitätsanspruch. Bei Religionsfreiheit denkt man an ein ungestörtes, gemütliches Nebeneinander von Dom, Kirche, Synagoge und Dorfkapelle. Wohl wissend, dass darum jahrhundertelang Kämpfe tobten und Scheiterhaufen brannten. Doch die Religionsverhältnisse haben sich beruhigt und geklärt – der Religionsfrieden ruht in der Gesetzgebung des Staates.
Problem ist und bleibt die Religionsausübungsfreiheit: Sie ist nach den Menschenrechtstexten der UN und Europas durch die bloße Religionsfreiheit nicht gewährleistet, von ihr nicht gedeckt; dazu Professor Schachtschneider (more…)