kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Wenn falsch verstandene Ehre zum Mord führt 29. Mai 2011

Filed under: Islamische Schandtaten — Knecht Christi @ 00:46

Jura-Studierende der JLU von Elsa Gießen haben Seminar zum strafrechtlichen Umgang mit Verbrechen aus vermeintlicher Ehrverletzung organisiert

 

GIESSEN (fod). Immer wieder hört und liest man von „Ehrenmorden“ in Deutschland. Dabei werden vorwiegend junge Frauen auf offener Straße erschossen oder erstochen, andere in den eigenen vier Wänden zu Tode misshandelt. In der Regel sind die Täter männliche Verwandte, der Vater, Ehemann oder Bruder. Auslöser sind meist Auseinandersetzungen über die kulturelle Lebensweise oder Religion, wenn sich etwa eine junge Muslimin nicht an die strengen Regeln ihrer Familie hält. Studierende der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität (JLU), die sich in der Studentenorganisation Elsa (European Law Students‘ Association) engagieren, organisieren ab Freitag ein dreitägiges Seminar zu diesem schwierigen Thema, das sie unter den Titel gestellt haben: „Eine Frage der Ehre – Ehrverletzung als Rechtsfertigungsgrund?“

 

Wie Julia Losemann schildert, habe das Buch „Ich schrie um mein Leben“ von Aylin Korkmaz den Anstoß zum Seminar gegeben. Darin beschreibe die Türkin „in sehr eindrücklicher Weise“, wie sie von ihrer Familie und Verwandten unter Druck gesetzt wurde und dann 2007 ihr Ex-Ehemann versucht hatte, sie mit 27 Messerstichen zu töten. Wie durch ein Wunder überlebte die Frau. „Unserer Ansicht nach wird viel zu wenig in der Öffentlichkeit über dieses Thema berichtet“, sagt die Studentin, die bei Elsa Gießen Vorstand für Seminare und Konferenzen ist. Ihr Vorschlag, hierzu eine Veranstaltung auszurichten, sei von ihren Vorstandskollegen einstimmig angenommen worden. Ein Dreivierteljahr benötigten die jungen Leute für die Vorbereitungen. Etwa eingeladene 30 Teilnehmer aus ganz Deutschland werden nun am Wochenende erwartet. Die Schirmherrschaft hat Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier übernommen, der ebenfalls Jura an der JLU studiert hat.

 

Hohe Dunkelziffer: Neben Juristen, die sich strafrechtlich mit der Thematik befassen oder an Gerichten schon selbst mit Fällen zu tun hatten, befindet sich darunter auch die gebürtige Syrerin Nourig Apfeld. Als kleines Mädchen wurde sie dazu gezwungen mit anzusehen, wie ihre Eltern ihre ältere Schwester Waffa getötet hatten, da sich diese nicht den Regeln der muslimischen Familie unterordnen wollte. Aus Angst, dass ihr dasselbe Schicksal drohe, floh Nourig Apfeld ebenfalls von Zuhause. Ihr Schicksal hat Apfeld im Buch „Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester“ verarbeitet, das im vergangenen Jahr erschienen ist und für einiges Aufsehen sorgte. In den Vorträgen des Seminars, bei dem auch eine eigene Gesetzesinitiative entwickelt werden soll, befassen sich Referenten unter anderem mit den Beurteilungen von Ehrenmorden sowohl nach deutschem als auch türkischem Recht. Denn in der Türkei werden laut den Vereinten Nationen jährlich etwa 300 „Ehrenmorde“ verübt. Weltweit seien es rund bewiesene 5000 Fälle pro Jahr, wobei die UN eine Dunkelziffer von sogar 100000 vermuten, mit Pakistan als Staat mit der höchsten Rate. Eine andere Quelle der Organisatoren ist die Internetseite „www.ehrenmord.de“, auf der etwa 170 Ehrenmord-Fälle seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland dokumentiert sind. Doch auch hier liegt die Dunkelziffer sicherlich viel höher. Schon während der Vorbereitungen hätten sie und ihre Kommilitonen „viel gelernt“ und seien „um einige Erfahrungen reicher geworden“, berichtet Julia Losemann. Genauso erging es Studienkollegin Maria Shvec: „Elsa liegt es am Herzen, gerade solche Themen zu behandeln, die nicht Stoff von Vorlesungen sind und kontrovers diskutiert werden“, betont die bei der Gießener Gruppe für akademische Aktivitäten zuständige Studentin.  {Quelle: Gießener Anzeiger – www.giessener-anzeiger.de}

 

  NEU: Broschüre

 „Koordiniertes Vorgehen bei Gewalt im Namen der Ehre“   

 

Jetzt in aktualisierter Neuauflage online bestellen!
 

Jährlich sind tausende von Mädchen und Frauen von Gewalt im Namen der Ehre betroffen. Sie werden unterdrückt, misshandelt, verstoßen und zwangsverheiratet – und das nicht nur in Ländern außerhalb der westlichen Welt, sondern auch hier in Deutschland. Wenn Betroffene die Kraft und den Mut aufbringen können, sich aus der Bedrohungssituation zu befreien, sind Beratungsstellen, aber auch Behörden und Institutionen wie Jugendämter, Ausländerbehörden, Polizei oder Arbeitsagenturen erste Anlaufstellen.
 
Daher ist es besonders wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Behörden schnell und effizient zusammenarbeiten und wissen, welche Handlungsschritte möglich sind. Die Broschüre „Koordiniertes Vorgehen bei Gewalt im Namen der Ehre – Handlungsempfehlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden in Baden-Württemberg“ wurde in einem Pilotprojekt 2010 bereits an über 200 BehördenmitarbeiterInnen ausgegeben.
 
 
Dank der freundlichen Unterstützung durch das Sozialministerium Baden-Württemberg liegt die Broschüre nun in einer aktualisierten Neuauflage vor und gibt konkrete Handlungshinweise in Fällen von Gewalt im Namen der Ehre in ihren verschiedenen Ausprägungsformen. Sie geht auf die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Behörden ein, gibt praktische Hinweise zu notwendigen Opferschutzmaßnahmen und bei der Anonymisierung von Betroffenen. Sie beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten einer Eheaufhebung bzw. -scheidung nach einer Zwangsverheiratung und gibt Aufschluss über aufenthaltsrechtliche Fragen. Die Vermittlung von Hintergrundwissen und die Auflistung verschiedener Anlauf- und Informationsstellen in Baden-Württemberg runden das Angebot ab.

 

Ab sofort können Sie die Broschüre bequem online über den TERRE DES FEMMES – Shop bestellen. Die Schutzgebühr beträgt 3,00 €, ab einer Bestellung von 11 Exemplaren gibt es einen Rabatt von 20%.
Wappen Baden-Württemberg
Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
 
 
 

 Ehrenmord – Prozess in Schweinfurt : In den USA hätte der Türke offenbar die Todesstrafe erhalten

 

Liebe Leser ! Das Frauen in moslemischen Ländern täglich unterdrückt werden,ist kein Geheimnis mehr,sondern bittere Realität. Das in der Türkei und sonstig moslemischen Ländern im Namen des Glaubens und der mittelalterlichen Tradition “ Ehrenmorde “ begangen werden,ist uns Europäer ebenfalls bekannt,und kann auch vom türkischen – Ministerpräsident Erdogan nicht bestritten werden,der sich insgeheim wünscht, in die EU – aufgenommen zu werden.

 

Das blutjunge Mädchen in moslemischen Ländern “ zwangsverheiratet “ werden ( überwiegend aus dem eigenen Familienkreis …das man in unseren Kulturkreisen “ Blutschade “ nennt,ist in dortigen Ländern,  ebenfalls traurige Wirklichkeit. Aus Tradition heraus werden oftmals auch hier in Deutschland Ehrenmorde begangen,und völlig zu Recht,nach dem deutschen Strafrecht abgeurteilt. Das war auch mal wieder am heutigen Mittwoch der Fall. Wegen des brutalen Mords an seiner Tochter muss ein 46-jähriger Mann lebenslänglich in Haft. Mit 68 Messerstichen tötete Mehmet Ö. seine 15 Jahre alte Tochter, weil sie eine Beziehung zu einem jungen Mann hatte. Die Vorsitzende Richterin schloss einen “ Ehrenmord “ nicht aus.Mit 68 Messerstichen hat der 46-jährige Mehmet Ö. aus Nordbayern seine schlafende Tochter getötet. Dafür muss der Dönerkopf lebenslang hinter Gitter.

 

Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den Dönerbudenbesitzer am heutigen Mittwoch wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen. Er tötete seine Tochter aus Wut,Verärgerung ,und narzisstischer Kränkung heraus , sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ott. Von einem Ehrenmord  wollte sie allerdings nicht sprechen. Die religiöse Einstellung des 46-Jährigen habe offenbar eine Rolle bei der Tat gespielt,die aber nicht eindeutig bewiesen werden konnte. Mehmet Ö. hatte zum Prozessauftakt vor zweieinhalb Wochen zugegeben, die 15 Jahre alte Büsra ( Foto ) im Juni 2009 mit einem 30 Zentimeter langen Fleischmesser getötet zu haben, weil er Angst davor gehabt habe, sie an einen Mann zu verlieren,und weil sie sich westlich zeigte.

 

Die lebensfrohe Gymnasiastin hatte einen weltlichen Lebensstil und war mit einem türkischstämmigen Jungen befreundet. Er hat seine Tochter deshalb getötet, weil er es nicht ertragen hat, dass sie eine Beziehung zu einem jungen Mann eingegangen ist, die er nicht gebilligt hat , sagte die Vorsitzende Richterin Ott. Diese furchtbare Familientragödie sei ein auch im Nachhinein unfassbares Ereignis.

 

Beziehung der Tochter verletzte die Eitelkeit: Bis zur Pubertät sei die Beziehung zwischen Vater und seiner ältesten Tochter ausgezeichnet  gewesen, sagte die Richterin. Als sich Büsra dann aber geweigert habe, die  harmlose Beziehung  mit ihrem älteren Freund, die über Händchenhalten und Küssen nicht hinausgegangen sei, zu beenden und diese dann auch noch öffentlich bekanntgeworden sei, sei Ö. zutiefst gekränkt und in seiner Eitelkeit verletzt worden. Er habe zunehmend die Kontrolle über seine Tochter verloren und keine andere Lösung mehr gesehen, als sie zu töten. Er hat seine eigenen persönlichen Vorstellungen über das Lebensrecht seiner Tochter gestellt“, sagte Ott. Dies stehe als Motiv auf der moralisch niedrigsten Stufe. Mit ihrem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag von Oberstaatsanwalt Rainer Gündert, der in seinem Plädoyer von einem  eklatanten Missverhältnis zwischen Auslöser und Tat gesprochen hatte. Aus dem geringen Anlass heraus, dass Büsra einen Freund gehabt habe, habe Ö. sein wehrloses Kind geplant umgebracht.  Das ist schwerlich nachzuvollziehen , betonte der Oberstaatsanwalt.

 

Verteidigung kündigt Revision an: Verteidiger Jan Paulsen hatte indes eine nicht lebenslängliche Strafe gefordert. Sein Mandant sei aufgrund einer schweren Depression nur vermindert schuld- und steuerungsfähig gewesen, erklärte er.  Diese Tat hätte nicht passieren müssen, wenn man erkannt hätte, welche Probleme mein Mandant hatte.  Ö. habe sich immer weiter in  irrational, verzweifelte Ängste“ um die Zukunft seiner Tochter hineingesteigert. Paulsen kündigte an, in Revision zu gehen. Er wolle eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn oder elf Jahren erreichen. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bat Ö. für den Mord erneut um Entschuldigung. Ich bereue sehr, was ich gemacht habe, das war ein großer Fehler , sagte er. Er sei in der Rolle eines Vaters, der den Verstand verloren habe.  Ich habe sie getötet, um sie vor den schlimmen Sachen zu schützen sagte er in der Hoffnung,ein milderes Urteil zu bekommen. {Quelle: www.pressejournal.multiply.com}

 

2 Responses to “Wenn falsch verstandene Ehre zum Mord führt”

  1. Bazillus Says:

    Verminderte Schuldfähligkeit geht hier ja immer. Kontrollverlust, eigener Imageverlust. Wir wollen uns da einmal nichts vormachen. Die Einzeltäter der Familie werden durch die islamischen Lehren und Traditionen, dass der Mann der Herr im Hause zu sein hat und seine Tochter in eine arrangierte Ehe jungfräulich zu führen hat, oftmals unter Druck gesetzt, dass sie dann lieber ihre Schwestern und Töchter umbringen, als als Schwächling, der seine Kontrolle über diesen Familienangehörigen verloren hat von der islamischen Gemeinde angesehen zu werden.

    Das ist ähnlich wie bei Abtreibung. Diejenigen, die eine Frau durch Drohung des Verlassenwerdens zu dieser Tat verleiten, sind die Hauptschuldigen.

    So auch hier: Die Menschen in der Gemeinschaft, die solche Täter produzieren, sind die Hauptschuldigen in diesem mehr als bllutig-perversen Spiel. Leider haben islamische Männer diesen „Ehrenkodex“ so verinnerlicht, dass sie lieber einen Mord begehen an der eigenen Tochter als Ansehen in der islamischen Gemeinschaft zu verlieren.

  2. Bazillus Says:

    Sorry, Berichtigung im letzten Satz: Leider haben „einige“ islamische Männer…

    Ich möchte hier nicht verallgemeinern.


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