kopten ohne grenzen

Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten

Nirgends im Koran steht was von Religionsfreiheit 14. Januar 2011

Filed under: Pater Zakaria & co. — Knecht Christi @ 19:30

Es gibt seit Jahren keine Diskussion, in der nicht von Muslimen, sobald der fanatische Totalitarismus des Islams angesprochen wird, der schlichten Wahrheit das angebliche Koran-Zitat entgegengehalten wird: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“. Das Ganze endet dann damit, dass die Gegner geduldig nicken. Eins zu Null für die Muslime. Die Gegner geben klein bei. Steht ja auch dort. Oder nicht?

 

Wäre es nicht endlich an der Zeit, den Wahrheitsgehalt dieser gebetsmühlenartig wiederholten Behauptung ernsthaft zu prüfen? Immerhin gilt Lügen im Islam als Tugend. Bezeichnet man den Angriffskrieg zu Recht als sechste Säule des Islams, darf man die Verlogenheit dessen Siebte nennen.

Betrachten wir erst den Vers 256 der 2. Sure als Ganzes und, um den Satz ausnahmsweise nicht aus dem Zusammenhang zu reißen, wie es Muslime so gerne tun, auch noch die Verse 255 und 257, zitiert nach „Surenvergleich“.

{Sure 2:255: „Allah ist einer allein. Es gibt keinen Gott außer ihm. Er ist der Lebendige und Beständige. Ihn überkommt weder Schlummer noch Schlaf. Ihm gehört alles, was im Himmel und auf Erden ist. Wer unter den himmlischen Wesen könnte – außer mit seiner Erlaubnis – (am jüngsten Tag) bei ihm Fürsprache einlegen? Er weiß, was vor und was hinter ihnen liegt. Sie aber wissen nichts davon – außer was er will. Sein Thron reicht weit über Himmel und Erde. Und es fällt ihm nicht schwer, sie vor Schaden zu bewahren. Er ist der Erhabene und Gewaltige“.  Sure 2:256: „In der Religion gibt es keinen Zwang. Der rechte Weg des Glaubens ist (durch die Verkündigung des Islam klar geworden so daß er sich vor der Verirrung des heidnischen Unglaubens deutlich abhebt. Wer nun an die Götzen (Al-taaghuut) nicht glaubt, an Allah aber glaubt, der hält sich damit an der festesten Handhabe, bei der es kein Reißen gibt. Und Allah hört und weiß alles“. Sure 2:257: „Allah ist der Freund derer, die gläubig sind. Er bringt sie aus der Finsternis hinaus ins Licht. Die Ungläubigen aber haben die Götzen (Al-taaghuut) zu Freunden. Die bringen sie aus dem Licht hinaus in die Finsternis. Sie werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen“}.

Was steht da? Ich meine: Was steht da wirklich? Ja, es steht dort, aber etwas stimmt damit ganz entschieden nicht! Ich bitte Sie, die Verse 255 und 257 zu lesen und mit Vers 256 zu vergleichen. Ich weiß nicht ob es den Lesern sofort auffällt, aber in den Versen 255 und 257 setzt sich der Gedanke des ersten Satzes in den nachfolgenden fort. Vers 256 aber ist verwirrend, weil die These des ersten Satzes ganz klar nicht fortgeführt wird. Der erste Satz von Vers 256 nimmt sich aus wie ein nachträglicher Einschub. Er fällt auf wie ein Schaf unter Wölfen. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass es sich tatsächlich um einen späteren Einschub handelt. Sein Einschub an dieser Stelle passt nicht. Bestimmt hätte man die Stelle geglättet. Vielmehr muss der Fehler andernorts liegen.

 

Ziehen wir als Erstes Rudi Paret zu Rate (Der Koran, Kommentar und Konkordanz, 1986, S. 54f), in dessen Kommentar zu Vers 256 wir folgendes erfahren: „Der Passus besagt demnach nicht, dass man niemanden zum Glauben zwingen darf (wie nach üblicher Deutung), sondern dass man niemanden zum Glauben zwingen kann. (Hervorhebungen durch Paret).

Paret übersetzt deshalb sinngemäß: „Da der einzelne nicht zur wahren Einsicht gezwungen werden kann, muss er von sich aus den Weg dazu finden. Und das sollte ihm nicht schwer fallen. Der Weg des Wahren Glaubens ist ja durch die Verkündigung des Islam jedem klar geworden“.

Vers 256 sagt nach dieser Deutung also lediglich, dass man zwar jederzeit jemanden dazu zwingen kann und darf, sich öffentlich zum Islam zu bekennen, man aber nicht wissen kann, ob sein erzwungener Übertritt zum Islam (in Paret’s Interpretation: „zur wahren Einsicht“) echt ist. Er drückt auch das Misstrauen der Muslime gegenüber jenen aus, die sich aufgrund ihrer Drohungen unterworfen haben. Nach dem Tod Mohammeds wandten sich gemäß islamischer Überlieferung die Araber in Massen wieder vom Islam ab und wurden von Abu Bakr wieder mit Gewalt in den Islam gezwungen. Paret gesteht allerdings ein, dass, auch wenn für ihn als Experten unstrittig ist „hier in keiner weise Toleranz gepredigt wird“, seine Deutung nicht die einzig richtige sein muss.

 

Aus Sicht der islamischen Theologen ergibt sich ein weiteres Bild: Sie unterscheiden zwischen den Begriffen „Religion“ und „Glaube“ als Synonyme für Aberglauben, während sie für den Islam den Begriff „Wahrer Glaube“ verwenden. So ergibt sich als alternative Lesart, dass es keinen Zwang zum Aberglauben (sic) geben darf. (Der Wahre Glaube, also der Islam, ist nun für jeden erkennbar und deshalb zu befolgen). Es wird in dieser Deutung nicht Glaubensfreiheit gepredigt, sondern das genaue Gegenteil. Gemeint wäre, dass keine andere Religion außer dem Islam missionieren und kein Muslim vom Islam abfallen darf.

 

Für beide Fälle sieht die Scharia bekanntlich die Todesstrafe vor, wobei nicht nur der Abfall vom Islam mit den Tode bestraft wird, sondern, im Einklang mit dem strikten Missionsverbot, auch jeder Religionswechsel außer der hin zum Islam. In einer jüdisch-christlichen Ehe unter dem Recht der Scharia können die Ehepartner zum Beispiel nicht eine gemeinsame Religion annehmen, es sei denn sie konvertieren beide zum Islam.

 

Auch diese Deutung von Vers 256 entspricht also völlig den Lehren und der Praxis des Islams, ganz im Gegensatz zur bei Diskussionen ständig postulierten Religionstoleranz, die Muslime in ihren Heimatländern mit allen Mitteln bekämpfen. Eine weitere mögliche Deutung ergibt sich aus der Betrachtung der vorangehenden Verse und der völlig unzulänglichen Überlieferung des Korans.

 

Der Koran ist ein monophysitischer Kodex, also eine Sammlung von Schriften einer aus dem Juden-Christentum hervorgegangenen Splittergruppe. Diese erst spät erstandenen Schriften enthalten stark verstümmelte Bruchstücke des Alten wie des Neuen Testaments, Manichäischer, Gnostischer und Apokrypher Jüdischer und Christlicher Schriften, aber auch Christlicher Psalmen und Klosterregeln. Schon bei der Übersetzung in einen arabischen Dialekt wurde arg geschlampt. Dazu kamen eine Vielzahl von offensichtlichen Abschreibfehlern, so dass westliche Experten durch Quellenstudium inzwischen der Ansicht sind, dass mindestens 20% des Korans fehlerhaft sind.

 

Wie groß der Interpretationsspielraum durch die Unzulänglichkeiten des Textes ist, kann man anhand der verschiedenen Übersetzungen leicht ersehen. Nebenbei gibt es Dutzende alter Koranausgaben, die sehr deutlich von dem 1921 willkürlich zum einzig gültig erklärten Text abweichen, dem keineswegs durch sein Alter oder andere Umstände der Vorzug gebührt. Es könnte sich also einfach um einen weiteren der vielen Fehler und Auslassungen handeln, von denen der Koran nur so strotzt, weil bis ins 20. Jahrhundert hinein reine Dilettanten daran herumbastelten, und die viele Stellen des Korans unverständlich machen.

 

Der erste Satz des Verses (2:256) ist aus Sicht einer politischen Ideologie wie dem Islam blasphemisch, da jeder andere Glaube als der Islam gleichbedeutend ist mit politischer Opposition. So gesehen kann er also nicht die Ansicht des Verfassers wiedergeben, sondern lediglich die seiner Gegner. Zu diesem Schluss kam ja bereits Paret. Wir können aber den Vers viel einfacher deuten als er, Paret, wenn wir erkennen, dass wir ganz schlicht und einfach Behauptung und Widerspruch vor uns haben. Was fehlt, ist die Angabe desjenigen, der die Behauptung aufstellt.

 

Irgendwann in den über 1000 Jahren, in denen am Koran herumgebastelt wurde, sind ein, zwei Worte weggefallen. Ursprünglich dürfte Vers 256 etwa so ausgesehen haben: „Ungläubige sagen: In der Religion gibt es keinen Zwang. Wir aber sagen: Der rechte Weg des Glaubens ist durch die Verkündigung des Islams klar geworden so daß er sich vor der Verirrung des heidnischen Unglaubens deutlich abhebt. Wer nun an die Götzen (at-taaghuut) nicht glaubt, an Allah aber glaubt, der hält sich damit an der festesten Handhabe, bei der es kein Reißen gibt. Und Allah hört und weiß alles“.

 

Zusammenfassend kann man eindeutig davon ausgehen, dass Sure 2 Vers 256 in keiner Weise Religionsfreiheit für irgendeine Religion außer dem Islam fordert. Wenn also ein Muslim behauptet, im Koran stünde „Es gibt keinen Zwang im Glauben“, so ist die einzig korrekte Antwort: Lügner! Denn wer Worte so aus dem Zusammenhang reißt, dass sich ihr Sinn ins Gegenteil verkehrt, ist nun mal nichts anderes {Quelle: PI-News – Von Kooler}.

 

2 Responses to “Nirgends im Koran steht was von Religionsfreiheit”

  1. almani2000 Says:

    gut, dass das endlich mal jemand deutlich herausstellt. Sollte in dieser Form an das Bundesinnenministerium, – justizministerium, -familienministerium sowie alle Justizbehörden und Vollzugsbehörden gehen.

    Nicht zu vergessen an die Kirchen und andere religiöse Vertretungen in Deutschland. Vielleicht kehrt dann auch in diesen Institutionen der Durchblick ein.

  2. Paola Says:

    Glaube mir die wissen Bescheid drücken aber Augen Ohren zu und zuletzt den
    Mund!
    Nur um Wirtschaftlich gut dazustehen und dass er floriert mit diesen Verbrechern ja verbrecherischen Aktionen!
    Dass Netz wird sprengen,da das Christentum weltweit in Gefahr liegt.
    Und keiner Lust hat auf einen Weltkrieg.


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