Fatwa zu der Frage, ob Geschäfte während der täglichen fünf Gebetszeiten geschlossen werden müssen
Von dem Rechtsgutachter Dr. Muhammad bin Abdullah al-Habdan, Doktor der islamischen Rechtswissenschaften, Leiter des islamischen Instituts „Islamlight“ und Vorstandsvorsitzender des Fernsehsenders „al-Usra“
Rechtsgutachten-Nr.: 36652 vom 23.04.2010
(Institut für Islamfragen, dh, 29.11.2010)
Frage: „Müssen die Geschäfte während der fünf täglichen Gebetszeiten geschlossen werden“?
Antwort: „Die muslimischen Machthaber müssen die Menschen dazu zwingen, ihre Geschäfte während der Gebetszeiten zu schließen. Denn was für die Verrichtung einer Pflicht unentbehrlich ist, ist im Endeffekt grundsätzlich unentbehrlich. Die muslimischen Gelehrten sind sich darin einig, dass ein Gruppengebet nur in einer Moschee verrichtet werden kann. Deshalb können Geschäftsbesitzer ein Gruppengebet nur verrichten, wenn sie ihre Geschäfte während der Gebetszeiten schließen. (more…)