Gerade hat die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket gegen Zwangsehen auf den Weg gebracht, da regen sich bereits die ersten Stimmen dagegen.
Der Zentralrat der Muslime kritisierte das Gesetzesvorhaben. Die Generalsekretärin des Zentralrats der Muslime, Nurhan Soykan, hat der Bundesregierung vorgeworfen, dass der Verband bei der Planung des Gesetzes nicht einbezogen worden sei. Soykan äußerte gegenüber dem Hamburger Abendblatt: „Es wäre sinnvoll gewesen, bei der Bekämpfung von Zwangsehen sich an einen Tisch mit den Muslimen zu setzen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen“. So hätte man eher an die betroffenen Familien herankommen können. Soykan kritisierte auch die Absicht der Koalition, Zwangsheiraten generell als Straftatbestand zu definieren, als überflüssig. „Die bestehenden Regelungen und auch unser Strafrecht reichen vollkommen aus, um Zwangsehen zu ahnden. Wir haben den Tatbestand der Nötigung und der Vergewaltigung“, sagte sie und fügte hinzu: „Ich frage mich, wie der Straftatbestand der Zwangsehe aussehen soll. Man kann nicht mehr nachvollziehen, wie die Umstände bei der Eheschließung waren“. {Quelle: Ausburger Allgemeine}
Mein Kommentar: Es ist schon recht merkwürdig, wie der Zentralrat der Muslime reagiert. Zwangsehe ist Zwangsehe. Jetzt müssten doch jedem ernst zu nehmendem Politiker die Augen auf gehen, mit wem man da bei der Islamkonferenz an einem Tisch sitzt. Da dieser Verein in die Gesetzgebung mit einbezogen werden wollte, scheint er damit zuzugeben, dass es zu Zwangsehen wohl in erster Linie unter Muslimen kommt. Es ist doch wohl klar, dass der Straftatbestand einer Nötigung oder Vergewaltigung in der Regel von Einzeltaten ausgeht, möglicherweise schwer nachweisbar in Einzelfällen von einer fortgesetzten Handlung. Ist jedoch der Beweis erbracht, dass einem der Ehepartner eine solche Ehe zwangsweise aufoktroyiert worden ist, ist auch der Beweis der fortgesetzten Handlung mit einem Schlag erbracht. Und sowohl die Nötigung als auch die Vergewaltigung kann dann in einer bestehenden Zwangsehe immer als fortgesetzte Handlung gesehen und abgeurteilt werden. So sehe ich das als juristischer Laie. Sieht der Zentralrat seine Fälle davon schwimmen? Anstatt er diese Gesetzesinitiative unterstützt, torpediert er sie wieder durch aberwitzige Forderungen. Hier gelten nicht die Scharia, sondern Straftatbestände des StGB. Und wenn hier eine nachträglich durch Einwanderung entstandene muslimische „kulturelle Bereicherung“ vorliegt, muss der Gesetzgeber angemessen reagieren. Dabei braucht er auch nicht die Unterstützung von muslimischen Verbänden, die die „Freiheit“ ihrer insbesondere männlichen Gläubigen gefährdet sehen, Zwangsehen in der Regel auf Kosten der Frau ungestraft eingehen zu können.
Wer eine solche Gesetzesinitiative auch nur in Frage stellt, zeigt auf, dass er nicht gewillt ist, sich den Normen dieses Landes unterzuordnen. Er sollte auf seine Verfassungstreue hin beobachtet werden.