Die koptischen Löwen von „Free Copts“ haben die bildhübsche Koptin Zaynahom und ihre Familie interviewt, um von ihnen persönlich zu erfahren, was wirklich vorgefallen ist. Sie ist 19 Jahre alt und heißt Zaynahom Adly (wird als Susanne gerufen). Sie ist verlobt und lebt, wie in Ägypten üblich ist, bei ihren Eltern in einem kleinen Weiler namens „Ezbet Fanous“ nahe Samalut (Bundesland Minya). Susanne hat, Christus sei Dank, das Glück, welches nicht jede minderjährige Koptin hat, wenn sie von den islamischen Bestien entführt wird. Gemäß ihrer Schilderung bilden die Kopten eine Mehrheit in diesem Weiler: 20 zu sechs Familien! Jedoch ist der Vorsteher (ähnlich wie Bürgermeister) ein Moslem, welcher die Christen verabscheut.
Gegen 23:30 ging Susanne eine Flasche Cola für ihre Cousine kaufen, die bei ihnen zu Besuch war. Während sie noch auf der Straße lief, wo sie wohnt, bequatschten sie vier Musliminnen, und während sie mit ihnen noch sprach, kamen zwei Männer auf sie zu, welche sie mit einem Spray betäubten, wie sie dies schildert. Bevor sie das Bewusstsein verlor, merkte sie sich die Gesichter der zwei Männer: Saaid Khalaf und Taha Alhenawy. Als sie zu sich kam, fand sie sich in dem Gebäude der islamischen Gemeinde. Zum koptischen Menschenrechtler sagte sie: „Wo ich noch benebelt war, hörte ich einen Scheich, der mir versicherte, dass ich diesen Ort niemals verlassen werde, bevor ich zum Islam übergetreten und mit einem Moslem verheiratet bin“.
Während Susanne in der Stadt Minya eingesperrt war, suchten ihre Eltern und Angehörigen überall nach ihr. Sie gingen zu diesem Vorsteher „Khalaf Abd Almagid“, der sich verriet, als er ihrem Vater versprach, seine Tochter nach Hause zu bringen. Eine Stunde später kam dieser Mann ohne Susanne. Da erstattete ihr Vater eine Anzeige und verdächtigte diesen Vorsteher, der den Vater, seine Brüder und Kinder schlug und beschimpfte. Mit den beiden Entführern und ihrem Klan „Eldarabsa“ schnitten sie Zaynahoms Familie den Weg, damit sie den Weiler nicht verlassen. Zum Glück rief Nady Adly, ihr Vater, Magdy Malek (koptischer Funktionär bei der regionalen Verwaltung) an, der dem Vorsteher und den Entführern drohte.
Zwei Tage später geschah in der Polizeistation von Samalut ein Wunder! Zaynahom bzw. Susanne kam zurück, und zwar unversehrt, wie der Arzt dies bestätigte. Der Scheich, der sie gegen ihren Willen islamisieren wollte, bekam die Anweisung, sie zur Polizei zu bringen. Vor der Polizeistation versammelten sich die Moslems dieses Weilers und der benachbarten Dörfer (etwa 200 Mann) mit Trommeln und Trompeten, weil sie Susanne mit ihrem Entführer Saaid Khalaf verheiraten wollten. Mit Mühe und Not gelang den Kopten mit ihrer Tochter heimzufahren. Allerdings kann keiner von ihnen das Haus verlassen, weil die Moslems mit Macheten, Messern und Schusswaffen ihnen nach dem Leben trachten. Sie gaben Sussanes Familie eine Frist den Weiler zu verlassen und ihr Haus zu verkaufen, was die Kopten ablehnen.
Der Entführer und der Vorsteher laufen unbestraft frei herum und dürfen weiter die Kopten in diesem Weiler terrorisieren. Außerdem verbreiteten sie, dass sie keine Ruhe geben werden, bevor alle koptischen Mädchen zum Islam übertreten und muslimische Männer heiraten. Bei dem Interview flehte Nady Adly die Verantwortlichen, sich für ihn und seine Familie einzusetzen, damit er wieder arbeiten geht. Denn weder er noch seine Brüder verdienten etwas seit über einer Woche. Ich weiß, dass Sie, verehrter Leser, nichts für diese Kopten tun können. Ich bitte Sie nur darum, diesen Artikel weiterzuleiten, um auf das Leid der Kopten Ägyptens aufmerksam zu machen. Die Entführungen nehmen kein Ende und ich kann sie nur registrieren und verbreiten.
Dieses Geiselverhalten war jeweils eine Finte von den Nazis.
Der Grossmufti von Jerusalem übermittelte zwei arabische Divisionen den Nazis. Diese wurden in den Verbrecherschulen von den Nazis „ausgebildet“.
Zudem wurde das verfluchte Buch „Mein Kampf“ in die arabische Sprache übersetzt und in millionenfacher Auflage in den arabischen Ländern verkauft.
Meistens steht es neben dem Koran …
Offensichtlich gehörte das bedauernswerte Opfer zur muslimischen Kategorie „Kriegsbeute“. Denn dann ist Vergewaltigung erlaubt. Danken wir Gott dafür, dass diese Entführung gut ausgegangen ist. Die folgende Fatwa führt uns aber in die total perverse Denkweise dieser Religion ein.
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist
Rechtsgutachten-Nr.: 8747 vom 20.06.2001
Von der Webseite des Rechtsgutachtergremiums „Islamweb.de“, einer theologischen, staatlichen Institution Qatars
(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009)
Frage: „Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?“
Antwort: Der Koran besagt: „Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln.“ (Sure 23, 5-6) und (Sure 70, 30)
Der Ausdruck ‚malakatul-yamin‘ [von Rechts wegen besitzen] meint Sklaven oder Sklavinnen, die ein Sklavenbesitzer rechtmäßig besitzt. Hier [in dem o. g. Koranvers] sind Sklavinnen gemeint. Ihr Besitzer darf mit ihnen ohne Ehevertrag, ohne [die für einen Ehevertrag notwendigen] Zeugen oder eine Morgengabe verkehren. Sie gelten nicht als Ehefrauen. Wenn er mit ihnen verkehrt, werden sie ‚Sarari‘ genannt.
In unserer Zeit gibt es kaum noch den Rechtsumstand ‚von Rechts wegen besitzen‘. Infolgedessen gibt es keine Sklavinnen oder Sklaven mehr. (Anmerkung des Autors: Also hat der Gott des Islams sich in dieser Frage geirrt, indem er die Sklaverei als Gott der letzten Siegelreligion zuließ?) Dies bedeutet jedoch nicht, dass das [koranische] Prinzip zum Besitz von Sklaven oder Sklavinnen aufgehoben wurde, d. h. es kann in Kraft treten werden, wenn die Bedingungen dafür vorhanden sind, z. B. in einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen. Denn die Frauen der kämpfenden Ungläubigen sind [für Muslime] eine Kriegsbeute nach dem Prinzip der Sklavinnen und dem Besitz ‚von Rechts wegen‘. Dieses Prinzip gilt selbst, wenn die weltlichen Gesetze es verbieten.
Quelle. http://www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?Option=FatwaId&lang=A&Id=8747
Bleibt bei solchen Unrechtsgutachten nur noch die Frage, ob jeder private Jihad eines einzelnen Muslim diese Tat rechtfertigt. Denn der Jihad kann ja auch Krieg gegen Ungläubige bedeuten. Und Christen wie die Kopten, die den Dreifaltigen Gott anbeten, gehören laut Koran zu den Ungläubigen.