„Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich“ (Mt.5:10)
Open Doors folgt einem weiten Verständnis des Begriffs „Christenverfolgung“. Danach herrscht Verfolgung nicht nur, wenn der Staat Einzelne oder ganze Gruppen von Christen wegen ihres Glaubens einsperrt, verletzt, foltert oder tötet, wie es die Realität in vielen Ländern ist. Verfolgung herrscht auch dann, wenn Christen aufgrund ihres Glaubens beispielsweise ihre Arbeit oder ihre Lebensgrundlage verlieren, wenn Kinder aufgrund ihres Glaubens oder des Glaubens ihrer Eltern keine oder nur eine schlechte Schulbildung bekommen oder Christen aufgrund ihres Glaubens aus ihren angestammten Wohngebieten vertrieben werden. Diese Beispiele kann man auch Diskriminierung nennen, das ändert aber nichts daran, dass sie durch internationale Erklärungen und Konventionen verboten sind und bekämpft werden müssen.
Ebenso steht es, wenn es Christen nicht erlaubt ist, Kirchen zu bauen oder sich auch nur privat zu versammeln, wenn die Registrierung einer christlichen Gemeinde oder Organisation nur unter schikanösen Bedingungen oder auch gar nicht möglich ist. Ob dies bereits Verfolgung oder noch Diskriminierung zu nennen ist, sieht Open Doors als nicht entscheidend an. In den vergangenen Jahren hat Open Doors zunehmend beobachtet, dass sich die Verfolgung von Christen von staatlicher Seite immer mehr auf die private Ebene der Nachbarn und Dorfgemeinschaften verlagert hat. Auch dieses Phänomen ist als Verfolgung zu verstehen, da es für die Opfer keinen Unterschied macht, wer sie verfolgt. Dazu kommt, dass in diesen Fällen ein christenfeindlich eingestellter Staat regelmäßig nicht interveniert – weder mit polizeilichem oder militärischem Eingreifen noch mit einer späteren Untersuchung der Verantwortlichkeit.
Verletzung der Menschenrechte: Die von Open Doors bekannt gemachten Fälle dokumentieren, dass die Religionsfreiheit eines der sensibelsten und am häufigsten verletzten Rechte weltweit ist. Dabei gehört sie zu den zentralen und historisch ältesten Menschenrechten. Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, bestimmt: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden“ . Der von immerhin 165 Staaten unterzeichnete Internationale Pakt über Politische und Bürgerliche Rechte (1966) bestimmt: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden. Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen“.
Religionsfreiheit als Prüfstein der Menschenrechte: In Ländern, in denen keine oder nur eine eingeschränkte Religionsfreiheit herrscht, werden auch andere Menschenrechte häufig missachtet. Da die Religionsfreiheit sehr weitgehend innere und äußere Freiheiten verknüpft (also das „Haben“ einer Glaubensüberzeugung und deren „Leben“), ist sie ein hervorragend geeigneter Prüfstein für die allgemeine Verwirklichung der Menschenrechte.
Warum Christen? Christen bilden nach Erkenntnissen von Open Doors die in absoluten Zahlen mit Abstand größte aus Glaubensgründen verfolgte Gruppe. Open Doors schätzt, dass nach dem oben gegebenen Versuch einer Definition weltweit etwa 100 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens und ihres Bekenntnisses zu Jesus Christus verfolgt werden. Für diese Schätzung hat Open Doors eigene Erkenntnisse aus seiner Arbeit sowie externe Quellen herangezogen. Christen leiden in vielen Ländern nicht nur an einem Mangel an Religionsfreiheit, ihnen wird auch eine Vielzahl anderer Rechte vorenthalten. Besonders zu nennen sind, das Recht auf den Schutz vor willkürlicher Verhaftung, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Zugang zu Gerichten, Gleichheit vor dem Gericht, das Recht auf Familie, die Minderheitenschutzrechte, die Rechte von Frauen, die Rechte von Kindern, Probleme von Menschenrechtsverteidigern und nicht zuletzt das Folterverbot.
Ja die Menschenrechte. Nur sind sie das Papier nicht wert, wenn es ernst wird. Das die muslimischen Länder die Menschenrechte nicht achten, ist doch nur konsequent ihrerseits. So weit ich weis haben die islamischen Staaten sich vorbehalten die Menschenrechte nur so weit zu akzeptieren, so lange sie nicht im Wiederspruch zu Koran, Sunna und den Hadithen stehen.
Blöderweise hat in neuerer Zeit die letzte Weltmacht die Menschenrechte auch nicht so ernst genommen, Siehe irakisches und kubanisches Gefängnis. Trotzdem behaupte ich, dass selbst die dortigen schlimmen Verhältnisse besser sind als die in den meisten gegenwärtigen islamischen Haftanstalten. Von daher kann ich die muslimischen Nationen nachvollziehen, das sie auf die „Menschenrechte“ pfeifen. In dieser Hinsicht muss ja der militärisch industrielle Komplex in ihren Augen Wasser Predigen und Wein saufen.
Eine Frage die sich mir da Stellt ist, warum berufen wir Christen uns eigentlich so stark auf die Menschenrechte, die doch eher freimaurerischen Ursprungs sind und aus der Gottlosen Franz. Revolution kommen? Gottlos deswegen, weil sie Gott entthronte und die „Vernunft“ als Gottheit einsetzte!
Warum haben wir Christen nicht den Mut mit dem viel besseren zu argumentieren, nämlich mit Gottes Wort? Die Moslems sind so selbstbewusst mit dem Koran und folgen ihn viel mehr, als irgendwelchen menschlichen Machwerken. Kann es sein, das wir Christen schon so weit sind, das wir für uns mit der Bibel argumentieren, aber auf dem internationalen Parkett den Schwanz einziehen und mit menschlichen Geboten kommen (wie den Menschenrechten)? Ist unser Unglaube schon so groß? Ich glaube, die Moslems hätten viel mehr Respekt vor uns, wenn wir im Westen mehr zu unserer Bibel stehen würden. Nur dazu muss man sie erstmal glauben und ernstnehmen!! So, Jetzt habe ich mich genug über uns Westler ausgelassen.
Unseren verfolgten Geschwistern werden wir mit einer Berufung auf die Menschenrechte nicht helfen können. Ihnen gilt meine Bewunderung und Anteilnahme. Ich bin stolz darauf das sie um der Wahrheit Jesu Christi willen bereit sind Leid, Verfolgung und Tod auf sich zu nehmen. So sehr ich mir wünsche das die Verfolgung aufhört, so klar ist mir doch das die Bibel sie klar prophezeit, siehe Mt 10,16-26; Mk 13,9-13 und Lk 21,12-17.
Ein Trost bleibt: Gott wird diese Geschwister rächen (5.Mose 32,43) und Ihre Tränen abwischen (Offb 21,4)!
Wurde gestern von einem Pastor Peter Siemens von Open Doors angerufen. Ich habe einige Fragen an ihn, die ich ihm gerne per Email stellen würde. Könnten Sie mir seine Emailadresse zukommen lassen? Vielen Dank im voraus.
Mit bestem Gruß
Ingrid Glanz
Habt ihr weitläufig schon mal was von Jugendschutz im Internet gelesen?
klar doch–Jugendliche verhalten sich wie Erwachsene!!
[…] Indonesien – die "Kultur" der dortigen Muslime gegen die dortigen Christen. Und uns will man ständig weißmachen, dass die hießigen Muslime nicht so sind. […]