Es ist nicht leicht an die wahren Ursachen des Kopftuchtragens zu gelangen, da die Antworten sehr unterschiedlich ausfallen. Um auf die Frage nicht einzugehen, oder die Thematik zu verwässern, wird laufend ein neuer Vorwand genannt. Um diese willkürliche Beantwortung zu umgehen, oder besser einschätzen zu können, werden nun die Ursachen des Tragens eines Kopftuches in fünf Kategorien eingeteilt dargestellt.
(1) Politische Gründe – Macht: Weibliche Vertreter der Islamverbände signalisieren mit dem Tragen des Kopftuches ihre Loyalität (zu den männlichen Islamvertretern) und zeigen den Willen politisch im Namen des Islams aktiv zu werden, um diesen zu verbreiten. Eine streng gläubige Muslimin mit Kopftuch in dieser Position sieht sich als „gute“ Muslimin, und erhebt dadurch den Anspruch auf eine höhere Stellung in der Umma (islamische Gemeinschaft), die sie über alle Frauen ohne Kopftuch stellt. Aus politischen Gründen sind diese streng gläubigen Frauen oft in NGOs tätig und versuchen Druck auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben, um diese zugunsten des Islams zu beeinflussen und ihren persönlichen Machterhalt zu sichern.
(2) Religiöse Gründe – Abgrenzung: Frauen, die sich durch das Tragen des Kopftuches von den restlichen Moslems abgrenzen, und ihre besondere Nähe zum Islam und Mohammeds Lehren optisch zeigen wollen. Laut Koran werden Menschen nicht nur in Ungläubige und Muslime, sondern auch in „gute“ und „schlechte“ Moslems eingeteilt. Diese Moslems tun dies aus Prestigegründen innerhalb der islamischen Parallelgesellschaft. Kontakte zu Ungläubigen wären hinderlich (Sure 3, Vers 28: Kein Kontakt zu Ungläubigen erlaubt).
(3) Rassistische Gründe – Fanatismus: Die besonders Abgrenzung zu den Ungläubigen wird von fanatischen Moslems durch das Kopftuch deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch hier wird sich auf Mohammed und den Koran berufen, welcher eine Abgrenzung und Bekehrung der Ungläubigen zur „wahren Religion“ fordert, da der Islam die gesamte Welt zu beherrschen hat. Nicht-Moslems werden nicht akzeptiert und aus rassistischen Motiven heraus als Ungläubige verurteilt und diffamiert (in islamischen Ländern auch verfolgt und ermordet, Sure 9, Vers 29/30).
(4) Familiäre Gründe – Zwang: Die patriarchalen und oft frauenfeindlichen Strukturen, in welchen der Islam entstand (um diese Traditionen zu dogmatisieren), neigen dazu die Frau an der kurzen Leine zu halten und in männliche Obhut zu übergeben. Der Frau wird unzureichender Verstand und Verdorbenheit zugeschrieben. Die Verdorbenheit, den Mann zu verführen und zu sexuellen Praktiken anzuregen, welch gegen die Keuschheitsgebote von Nichtverheirateten verstoßen würden. Sure 4, Vers 34 besagt: Die Frau, welche sich diesen Geschlechterrollen und dem Willen des Mannes widersetzt soll gezüchtigt werden (psychischer Druck; meist von den Müttern und Handgreiflichkeiten; Väter oder Brüder). Sich diesem Zwang zu widersetzen kann ebenso zur sozialen Isolierung (durch Verstoßung) führen.
(5) Alibi – Freiheit: Das getragene Kopftuch täuscht hier die Akzeptanz der vorgegebenen Geschlechterrollen vor. Aus der Sicht des muslimischen Mannes, gibt eine Frau, die nach diesem Motiv handelt und ein Kopftuch trägt, vor, „moralisch“ und züchtig zu leben. Diese Frauen haben vergleichsweise mehr Freiheiten, da sie nicht in Verdacht stehen Unzucht zu treiben. Die „freiwillige“ Unterwerfung soll hier zu mehr Freiheiten verhelfen und den Erklärungsbedarf zu reduzieren. Im Ernstfall ist das Wort des Mannes mehr wert als jenes der Frau. Sure 2, Vers 282 besagt: Das Zeugnis eines Mannes ist so viel wert, wie das von zwei Frauen. Freiwillig ist hier lediglich die Unterwerfung. Der Koran (Sure 33, Vers 59) sagt auch, verschleierte Frauen haben nicht belästigt zu werden (von Moslems).
Fazit: Wir stellen oft fest, die Machtansprüche (1. Ursache – Moslems) werden auf den alleinigen Hinweis auf jene kopftuchtragenden Frauen (Ursache 5) gerechtfertigt, welche sich „freiwillig“ verschleiern. Der ständige Rassismus-Vorwurf den Kritikern gegenüber dient alleine dem Grund, die anderen Ursachen zu verschleiern. Diese Auflistung soll aufklären, statt verschleiern.
Von Cahit Kaya – http://www.exmuslime.at/5-ursachen-fuer-das-kopftuch
Fest steht, dass der Koran zwei Verse kennt, die das Tragen der Verschleierung für Frauen kennt, um nicht von lüsternen Männern belästigt zu werden wie folgt:
-S. 24 V. 32. Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss, und dass sie ihre Tücher über ihre Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemandem enthüllen als vor ihren Gatten, oder ihren Vätern, oder den Vätern ihrer Gatten, oder ihren Brüdern, oder den Söhnen ihrer Brüder, oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder ihren Frauen, oder denen , die ihre Rechte besitzt, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von der Blöße der Frauen nichts wissen. …
-S. 33 V. 60. O Prophet. Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden.
Der Gott des Islams hat also mit keinem Wort die Verschleierung der Frau zu seinen Ehren gefordert. Nein, er lässt den Männern deren Triebhaftigkeit und verlangt von ihnen keinerlei Verzicht, wie der „Ackervers“ mehr als deutlich aussagt wie folgt:
-S. 2 V. 224. Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt, …
Wollen wir das Kopftuch als das sehen, was es ist, nämlich als eine Gehorsamsgeste gegenüber dem Mann, der aufgrund seiner Stellung ja auch bestimmen darf, ob das Kopftuch getragen werden soll oder nicht.
: Zunehmend sichtbar in Europa und Deutschland selbst im Kindergarten und Schulen als Test, inwieweit der Islam hier Fuß fassen kann. Selbst kleine Mädchen werden immer mehr in dieser Weise konditioniert, weil unsere Politiker dieses zulassen und die Frauen und Mädchen damit allein lassen. Die Frauen, die ihr Kopftuch meinen freiwillig zu tragen, haben ihre Unterdrückung bereits verinnerlicht und wenn dies nicht geschehen ist, dann verraten sie zumindest die Interessen der muslimischen Frauen in den streng islamischen Ländern, die eine Zwangsverschleierung hinzunehmen haben, um keine Repressalien von Männern erleiden zu müssen, denn wenn das entgegen der koranischen Aussage als religiöse Maßnahme angesehen wird, darf der Mann seine Frau zur Verschleierung zwingen. Auch hier wieder das Unterwerfungsprinzip der Männer- und der Ummahherrschaft, welches insbesondere die Frau trifft. Das Kopftuch bzw. die Verschleierung geben andererseits den muslimischen Frauen, die in ihrem System Menschen zweiter Klasse sind und dies leider verinnerlicht haben, immerhin noch den Stolz, sich selbst als höherwertig gegenüber den Menschen anderen Glaubens oder des Nichtglaubens zu sehen und zu fühlen. Das „Blicksenken“ gegenüber den muslimischen Männern ist zudem noch eine Geste der Unterwerfung. Da der Gruppendruck in den islamischen Gemeinden ungleich größer ist als in denen der europäischen Gesellschaft, werden sich wohl immer mehr Mädchen für das Kopftuchtragen entscheiden „müssen“, welches nach außen hin als „freie“ Entscheidung für das Kopftuch verkauft wird. Bei diesem aufgebauten intensiven Gruppenzwang als Folge eines übersteigerten Ehrdenkens innerhalb der muslimischen Gemeinschaft bleibt von individuell freier Kopftuchentscheidung wohl kaum noch Raum.
Fatwa über die Frage, ob ein Muslim seine Frau zur Verschleierung zwingen darf
Erschienen am 22.12.1979
(Institut für Islamfragen, dh, 28.08.2008)
Vom Rechtsgutachtergremium Ägyptens/Scheich Jad al-Haq Ali Jad al-Haq [u. a. ein ehemaliger Mufti [Rechtsgutachter] des Staates Ägypten]
Frage: „Darf ein muslimischer Mann seiner Frau vorschreiben, den Schleier zu tragen?“
Antwort: „Allah sagt: ‚Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen.‘ (Sure 24,31) … In einem anderen Koranvers sagt Allah: ‚O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen.'“ (Sure 33,59). Aischa [eine der Frauen Muhammads] sagte: ‚Asma‘, die Tochter von Abu Bakr, besuchte Allahs Propheten. Sie hatte dünne Kleidung an. Allahs Prophet wandte sich ab von ihr und sagte zu ihr: Oh Asma‘, wenn die Frau ihre Periode bekommt, darf nichts mehr von ihr zu sehen sein außer diesen [Körperteilen]; er zeigte auf sein Hände und sein Gesicht‘ … Anhand solcher Lehren ist klar, dass Frauen sich verschleiern müssen. Die meisten Gelehrten des Islam sind sich darüber einig, dass Frauen ihren ganzen Körper außer den Händen und dem Gesicht verschleiern müssen … Die Mehrheit [der islamischen Rechtsschulen] betrachtet eine Frau, die sich nicht verschleiert, als Sünderin … Sowohl der Ehemann als auch der Vater, Bruder oder der Sohn einer Frau haben das Recht, ihre Angehörige zur Verrichtung der göttlich angeordneten Pflichten zu zwingen, sei es die Anbetung Gottes, gute Werke oder ihre Bekleidung. Diese Lehre ist in Allahs Aussage begründet: ‚Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben.‘ (Sure 4,34). Allah sagt ebenfalls: ‚Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen [den Frauen].‘ (Sure 2,228). Außerdem sagt Allah: ‚Und fordere die deinen zum Gebet auf und sei [selbst] darin ausdauernd‘ [Sure 20,132] … Der Ehemann hat die Pflicht, seine Frau zur Verschleierung zu zwingen. Er muss dies tun, ansonsten gilt er genau wie sie als Sünder… Falls seine Ehefrau nicht auf ihn angemessen reagiert, muss er sie in der Abfolge, wie im Koran vorgeschrieben, züchtigen: ‚Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!‘ (Sure 4,34) …. Falls die Ehefrau ihren Ehemann bezüglich der Pflichten [des Islam] nicht gehorcht, muss er sie züchtigen, indem er sie erstmals ermahnt. Die zweite Stufe [der Züchtigung] ist, die Ehefrau im Ehebett zu meiden. Dies heißt, dass er nicht mehr mit ihr in einem Bett schläft. Danach [die dritte Stufe der Züchtigung] schlägt er sie, ohne Spuren an ihrem Körper zu hinterlassen.“
Quelle: http://www.daralifta.org/ViewFatwa.aspx?ID=316&text=%D8%A7%D9%84%D8%AD%D9%83%D9%85
Von Freiwilligkeit kann hier wohl keine Rede sein.